Unterbringung von Familien und Einelternfamilien mit Kindern und Säuglingen in ASOG-Unterkünften

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/1020 vom 08.07.2025 des Bezirksverordneten Kai-Mario Martin – Die Linke.


Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie viele ASOG-Unterkünfte werden insgesamt im Bezirk betrieben? Wie viele sind gemeinnützig organisiert, wie viele privatwirtschaftlich, und wie viele Plätze werden jeweils bereitgestellt?

  2. Wie hoch ist die durchschnittliche Verweildauer in ASOG - Unterkünften?

  3. Welche Unterkünfte in welcher Trägerschaft stehen im Bezirk Familien zur Verfügung, die von Wohnungslosigkeit bedroht oder bereits wohnungslos sind?

  4. Wie groß sind die jeweiligen Kapazitäten, einschließlich Kinder?

  5. Welche besonders schutzbedürftigen Personengruppen (alleinstehende Frauen, gewaltbetroffene Frauen, LGBTQ+, Paare mit Kindern, Einelternfamilien etc.) werden den jeweiligen Unterkünften vorzugsweise oder ausschließlich zugewiesen?

  6. Wie viele barrierefreie Plätze stehen in den ASOG - Unterkünften im Bezirk zur Verfügung? Sind Engpässe bekannt?

  7. Wie viele Plätze stehen dem Bezirk zur Unterbringung von Wohnungslosen im geschützten Marktsegment zur Verfügung?

  8. Existieren landeseigene Notunterkünfte für Familien im Bezirk? Welche Kapazitäten haben sie? Welche Stellen entscheiden - unter Heranziehung welcher Kriterien - über eine Unterbringung einer Familie in einer solchen Unterkunft oder in einer ASOG - Unterkunft?

  9. Wie viele wohnungslose Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit sind in ASOG - Unterkünften untergebracht? Welchen Aufenthaltstitel haben diese? Bitte aufschlüsseln. Wie viele davon haben eine EU-Staatsangehörigkeit? Wie viele davon sind anerkannte/statusgewandelte Geflüchtete?

  10. Wie viele Kinder leben im Bezirk in ASOG-Unterkünften (bitte aufschlüsseln nach Alterskohorten 0-2, 3-5, 6-12, 13-17 Jahre o.ä.)?

  11. Wie viele Kinder pro Familie / Einelternfamilie leben im Bezirk durchschnittlich in ASOG - Unterkünften?

  12. Wie hoch ist die durchschnittliche Verweildauer von Familien / Einelternfamilien mit Kindern in ASOG - Unterkünften?

  13. Wie sind die Räumlichkeiten für Familien in ASOG-Unterkünften bemessen? Sind Problemanzeigen über zu geringen Wohnraum bekannt?

  14. Sind Problemlagen bekannt, die das enge Zusammenleben von Familien und anderen ASOG-Bewohnenden in einer gemeinsamen Unterkunft mit sich bringt?

  15. Welche Stellen vermitteln von Wohnungslosigkeit bedrohte oder wohnungslose Familie im Bezirk in eigene Wohnungen (bitte aufschlüsseln nach Wohnungsnothilfe, Sozialarbeit, individuelle Suche etc.)?

  16. Werden von Wohnungslosigkeit bedrohte oder wohnungslose Familien / Einelternfamilien im Bezirk in Bezug auf andere Wohnungslose prioritär in Wohnraum vermittelt? Inwiefern greift das Projekt "Housing First" für Familien / Einelternfamilien?

  17. Wie viele der bei den Landeseigenen Wohnungsunternehmen wiedervermieteten Wohnungen wurden im Bezirk in den Jahren 2020 bis 2024 jeweils an besondere Bedarfsgruppen vermietet (bitte aufschlüsseln nach Bedarfsgruppen, insbesondere Familien mit Kindern/Einelternfamilien)?

  18. Wie viele der Neubauwohnungen der Landeseigenen Wohnungsunternehmen wurden im Bezirk in den Jahren 2020 bis 2024 jeweils an besondere Bedarfsgruppen vermietet (bitte aufschlüsseln nach Bedarfsgruppen, insbesondere Familien mit Kindern/Einelternfamilien)?

  19. Wie viele Wohnungen wurden im Bezirk in den Jahren 2020 bis 2024 jeweils im geschützten Marktsegment vermietet (bitte aufschlüsseln nach Berechtigtengruppen, insbesondere Familien mit Kindern/Einelternfamilien)?

  20. Wie bewertet der Bezirk die gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung, insbesondere im Hinblick auf damit verbundene Unterbringung entsprechend der Bedarfe der Menschen?

  21. War der Bezirk bei der Planung der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung von wohnungslosen Menschen beteiligt?

  22. Wie viele Familien mit Kindern / Einelternfamilien wurden im Jahr 2024 über die sogenannte Erprobungsklausel nach Ziffer 3.4 Absatz 2 der AV - Wohnen in eine Wohnung vermittelt und wie viele wurden bisher im Jahr 2025 vermittelt?

  23. Wie trägt der Bezirk dazu bei, die Vermittlung über die sogenannte Erprobungsklausel bei der sozialen Wohnhilfe bzw. der Fachstellen Soziale Wohnhilfe, den ASOG - Unterkünften und den Betroffenen bekannter zu machen?

  24. Inwiefern sind ASOG - Unterkünfte mit Sozialarbeiter / -innen ausgestattet? Wie viele ASOG-Unterkünfte im Bezirk bieten soziale Arbeit mit entsprechend fachlich qualifiziertem Personal an und wie viele haben kein Angebot der sozialen Arbeit?

  25. Gibt es Fachkräfte in ASOG - Unterkünften, die sich mit den Belangen von Kindern und Jugendlichen befassen und, wenn ja, in wie vielen Unterkünften?

  26. In wie vielen ASOG - Unterkünften vermitteln Sozialarbeiter / -innen formal und/oder faktisch Familien/Einelternfamilien mit Kindern in Wohnungen, in Kitas und Schulen sowie in die örtliche medizinische Infrastruktur?

  27. Inwieweit wenden sich die ASOG-Unterkünfte an andere Stellen, wenn in den Unterkünften schwangere Frauen untergebracht werden?

  28. Inwiefern werden die Babylots / -innen in den Entbindungskliniken tätig, wenn eine weitere Unterbringung der entbundenen Frau und ihres Kindes in einer ASOG-Unterkunft absehbar ist?

  29. Erfolgen die Hausbesuche nach Geburt durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) im Bezirk flächendeckend? Ist ein solcher Besuch bei Unterbringung in einer ASOG - Unterkunft verpflichtend?

  30. Wie kooperieren Sozialamt, Jugendamt und Gesundheitsamt im Hinblick auf mögliche Kindeswohlgefährdungen in ASOG - Unterkünften? Falls konkrete Handlungsanweisungen, Rundschreiben, Kooperationsvereinbarungen oder Vorschriften auf Bezirksebene existieren, fügen Sie diese der Beantwortung bei.

  31. Welche Verfahrensvereinbarung zwischen Jugendamt und Sozialamt, die die Meldung des Verdachtes auf Kindeswohlgefährdung in einer ASOG - Unterkunft zum Gegenstand hat, gibt es im Bezirk und, wie wird sie praktisch umgesetzt?

  32. Wie viele Fälle von Kindeswohlgefährdung in ASOG - Unterkünften wurden im Bezirk in den Jahren 2020 bis 2024 jeweils an das Jugendamt gemeldet und durch wen? In wie vielen Fällen wurde das Jugendamt in welcher Weise tätig?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Aktuell werden 33 Unterkünfte, davon 5 gemeinnützige, zur ordnungsrechtlichen Unterbringung im Bezirk Treptow-Köpenick betrieben. Insgesamt verfügt der Bezirk über 1.085 Unterkunftsplätze.

Zu 2.
Wird statistisch nicht erhoben.

Zu 3.
Insgesamt bieten acht Unterkünfte Plätze an, die für Familien geeignet sind. Träger sind Via Perspektiven gGmbH, Internationaler Bund, Haus Hebron gGmbH und Unionhilfswerk.

Zu 4.
Ca. 235 Plätze.

Zu 5.
Die Unterbringung erfolgt hinsichtlich der einzelnen Bedarfe und Kapazitäten der Unterkünfte.

Zu 6.
Zwei Unterkünfte bieten barrierefreie/ barrierearme Plätze an. Der Bedarf ist wesentlich höher und die Wartezeiten für barrierefreie Plätze lang.

Zu 7.
Wird statistisch nicht vom Bezirk erfasst, die Informationen können beim LAGeSo erfragt werden.

Zu 8.
Es gibt eine landeseigene Unterkunft im Bezirk, die sich an geflüchtete Familien aus der Ukraine richtet. Zuweisende Stelle ist die Fachstelle Soziale Wohnhilfe Treptow-Köpenick. Hier handelt es sich nicht um eine landeseigene Unterkunft. Das Objekt wird von der degewo an den Träger IB Internationaler Bund vermietet.

Zu 9. – 12.
Hier erfolgt keine statistische Erfassung.

Zu13.
Die Mindestquadratmeterzahl pro Zimmer bei der Unterbringung von Familien beträgt 7 m² Mindestwohnfläche pro Person jeden Alters. Untergebrachte Personen melden häufig, dass der zugewiesene Platz zu klein sei.

Zu 14.
Ja, sofern es sich nicht um reine Familienunterkünfte handelt.
Die gem. Mindeststandards vorgegebene Zimmergröße für Familien wird den Bedarfen überwiegend nicht gerecht. Insbesondere Familien mit Kindern im Teenageralter geraten hier an ihre Grenzen. Die einzelnen Familienmitglieder verfügen über keinerlei Rückzugsort. Weiterhin steigt die Zahl unterzubringender Personen großer Familienverbände, für die kaum Unterbringungsmöglichkeiten bestehen.

Zu15.
Soziale Träger, Beratungsstellen, Fachstellen Soziale Wohnhilfe, Straßensozialarbeiterinnen und Straßensozialarbeiter.

Zu 16.
Grundsätzlich ja. Größerer Wohnraum für Familien steht kaum zur Verfügung. Weder auf dem regulären Wohnungsmarkt, im Geschützten Marktsegment, noch im Bereich Housing First.
Housing First Angebote werden berlinweit betrachtet. Leider übersteigt das Interesse ganz klar die angebotenen Kapazitäten, sodass selten Angebote vorhanden sind. Treptow-Köpenick verfügt über keine eigenen Housing-First-Projekte im Bezirk.

Zu 17. – 19.
Die Angaben werden im Bezirksamt statistisch nicht erfasst.

Zu 20.
Im Rahmen der Implementierung von GstU können Bedarfe und Angebote abgeglichen werden.
Es ist davon ausgehen, dass dadurch eine bedarfsgerechte Unterbringung unkomplizierter / schneller möglich ist.

Zu 21.
Ja.

Zu 22.
Wird statistisch nicht erhoben.

Zu 23.
Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Beratungen.
Bei persönlichen Vorsprachen in der Fachstelle (Neuunterbringung, Unterkunftswechsel, Verlängerung etc.) findet eine sozialarbeiterische Beratung statt. Hier wird neben individuellen Fragen zu weiterführenden Hilfemaßnahmen und Möglichkeiten der Wohnraumerlangung gesprochen.

Zu 24. – 26.
Der Anteil an Einrichtungen, die über Sozialarbeiter/innen verfügen ist gering. Eine genaue Zahl kann hier nicht benannt werden.

Zu 27.
Das ist dem Bezirk nicht bekannt.

Zu 28.
Die Babylotsinnen in den Geburtskliniken wissen nur von der Unterbringung nach ASOG, wenn die entbindenden Frauen das mitteilen.
Es gibt einige dem Gesundheitsamt als ASOG–Unterkünfte bekannte Adressen. Oftmals wird jedoch erst im Rahmen der sozialpädagogischen Begleitung bekannt, dass die Familien nach ASOG untergebracht sind. Da die Zuständigkeit in der letzten wohnortbegründenden Meldeadresse bzw. im Geburtenschlüssel begründet ist, werden Familien häufig von anderen Bezirken in unserem Zuständigkeitsbereich untergebracht. Die Ges-Zuständigkeit liegt beim gewöhnlichen Aufenthalt.

Zu 29.
Alle Familien im Bezirk erhalten anlässlich der Geburt bzw. bei Zuzug mit Kindern unter einem Jahr ein Hausbesuchsangebot durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst. Das Hausbesuchsangebot ist für alle Familien freiwillig. Aus den sog. Geburten- bzw. Zuzugsmeldungen (Auszüge aus dem Melderegister) ist nicht ersichtlich, ob es sich um eine Unterbringung nach ASOG handelt. Dem KJGD wird eine Übersicht über diese Unterkünfte nicht regelhaft zur Verfügung gestellt. Gleichwohl sind den Sozialarbeiterinnen einige dieser Adressen aus ihrem Zuständigkeitsbereich bekannt. Die Erreichbarkeit der Familien ist wegen unzustellbarer Post, unbeschrifteter Wohnungstüren oder fehlender Ansprechpartner/innen vor Ort oft eingeschränkt.

Zu 30.
Es erfolgt ein fachämterübergreifender Austausch bei Bekanntwerden von Fällen.
Die öffentliche Jugendhilfe ist grundsätzlich nicht zuständig für Kinder, die sich ausschließlich in Einrichtungen nach dem Berliner ASOG befinden. Diese Einrichtungen – etwa Notunterkünfte oder Obdachlosenunterkünfte – fallen in den Bereich der Gefahrenabwehr und unterliegen dem Ordnungsrecht, nicht dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII), das die Kinder- und Jugendhilfe regelt.
Maßgeblich für das Jugendamt ist die vorhergehende nicht schutzwürdige Meldeadresse hilfsweise die Geburtsdatenregelung.
Sollten sich Minderjährige in ASOG-Einrichtungen aufhalten für die das Jugendamt Treptow–Köpenick nach o.a. Zuständigkeitsregelung zuständig ist, werden natürlich in Kooperation mit den unterschiedlichen Partner/innen aus dem Netzwerk Kinderschutz mögliche Kindeswohlgefährdungen geprüft, hier durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes Treptow–Köpenick. Das Verfahren folgt der AV Kinderschutz Jug Ges aus 2021. Hierzu wurde eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen (s. Anlage).
Es existieren keine Handlungsanweisungen / Kooperationsvereinbarungen in Bezug auf ASOG-Unterkünfte. Die benannten Fachämter kooperieren im jeweiligen Einzelfall, konkrete Familien betreffend. Die Verfahrensstandards für Ges bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gelten.

Zu 31.
Sofern die Fachstelle Soziale Wohnhilfe Kenntnis von einem entsprechenden Fall erlangt, wird unverzüglich eine Meldung an Jug gemacht.
Hierzu gibt es keine schriftliche Verfahrensvereinbarung, aber individuelle mündliche Vereinbarungen.

Zu 32.
Es gibt keine Möglichkeit für das Jugendamt Treptow–Köpenick Kindeswohlgefährdungen nach Adressen zu erfassen.
 

Verwandte Nachrichten