Verkehrsregelungen aufgrund der Baumaßnahme in der Köpenicker Straße
Schriftliche Anfrage VIII/1494
- Wieso ist in der Semmelweisstraße ein "beidseitiges" Halteverbot angeordnet worden, obwohl die Verkehrslage dieses nicht erfordert?
- Ist dem Bezirksamt bekannt, dass ein wechselseitiges Parken in der Semmelweisstraße die Überholmöglichkeiten reduzieren und das Einhalten der Geschwindigkeitsbegrenzung in der "Tempo-30-Zone" erleichtern würde?
- Wieso ist es nicht möglich, eine temporäre Bushaltestelle auf der langen Umleitungsstrecke in Richtung Adlershof einzurichten?
gestellt am 03.06.2021
von Tino Oestreich
Das Bezirksamt antwortet am 22.07.2021
Wieso ist in der Semmelweisstraße ein "beidseitiges" Halteverbot angeordnet worden, obwohl die Verkehrslage dieses nicht erfordert?
Die Semmelweisstraße ist Teil der notwendigen Umleitungsstrecke, die aufgrund der Sofortmaßnahmen I Havarie Köpenicker Straße (Vollsperrung Köpenicker Straße) eingerichtet wurde.
Insofern wurde durch die Semmelweisstraße, die in einer Tempo-30 Zone liegt, auch der Busverkehr der BVG auf den Linien 163 sowie 260 umgeleitet. (siehe hierzu auch hflps://www.berlin.de/batreplow-koepenick/aklue/les/pressemiflei/ungen/2021/pressemiflei/ung.lOBl969.php)
Aufgrund des damit verbundenen Begegnungsverkehrs der BVG ist daher eine Fahrbahnbreite von 6,00m erforderlich gewesen, die über die Anordnung beidseitiger Haltverbote in der Semmelweisstraßesichergestellt wurde.
Die Anordnung der beidseitigen Hallverbote erfolgte durch die bezirkliehe Straßenverkehrsbehörde.
Ist dem Bezirksamt bekannt, dass ein wechselseitiges Parken in der Semmelweisstraße die Überholmöglichkeiten reduzieren und das Einhalten der Geschwindigkeitsbegrenzung in der "Tempo-30-Zone" erleichtern würde?
Ein wechselseitiges Parken führt unter Normalbedingungen sicherlich dazu, dass Überholmöglichkeiten reduziert würden.
Allerdings würden durch ein wechselseifiges Parken die Verkehrsteilnehmer auch dazu animiert werden, über die teils vorhandenen unbefestigten Seitenbereiche und teils auch den Gehweg zu fahren, was bei letzterem zur Beschädigung der Gehwegbefestigung führen würde.
Wechselseitiges Parken in der Semmelweisstraße ist allerdings durch die Einrichtung der Umleitungsstrecke mit Linienverkehr der BVG mit der benötigten Fahrbahnbreite von 6 m für den Begegnungsfall nicht angezeigt gewesen.
Wieso ist es nicht möglich, eine temporäre Bushaltestelle auf der langen Umleitungsstrecke in Richtung Adlershof einzurichten?
Die Entscheidung zur Einrichtung von Haltestellen im Verlauf der Buslinien obliegt der BVG. Das Bezirksamt kann die Aspekte der Verkehrsleistungsversorgung auf der Umleitungsstrecke über die Semmelweisstraße, die ansonsten im Normalfall auch keine Haltestellen vorsieht, nicht bewerten.
Für die Dauer der Bauzeit würde hier gem. Einschätzung der BVG keine Notwendigkeit bestehen.

