Verordnung zum Schutz der Landschaft des Müggelsees und des Fredersdorfer Mühlenfließes und über das Naturschutzgebiet Müggelsee / Fredersdorfer Mühlenfließ im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Schriftliche Anfrage VIII/0007
- Beabsichtigt das Bezirksamt die Versagung von Weitergenehmigungen der teilweise über hundert Jahren bestehenden Steganlagen im Bereich der Bänke?
- Ist es zutreffend, dass die Anliegerinnen und Anlieger künftig eigene Gutachten zur Natur- und Umweltverträglichkeit von Steganlagen vorlegen und finanzieren müssen?
gestellt am 01.11.2016
von Philipp Wohlfeil
Das Bezirksamt antwortet am 08.11.2016
Zu 1.
Es wird kein genereller Rückbau von bisher. genehmigten Sportbootsteganlagen im Bereich "Die Bänke" durch das Bezirksamt angestrebt. Im Zuge der Bearbeitung von Verlängerungsanträgen für Sportbootstege hat das zuständige Fachamt- hier das Umwelt- und Naturschutzamt- alle Fragen hinsichtlich einer Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheitsowie erhebliche Nachteile für Rechte und Befugnisse Dritter für diesen Einzelfall zu prüfen. Das Wohl der Allgemeinheit beinhaltet u.a. den Biotop-, Röhricht-, Landschafts- und Artenschutz. Der zuständige Fachbereich Umweltschutz hat als konzentrierende und genehmigende Stelle das Einvernehmen mit allen zu beteiligenden Stellen, die die einzelnen Rechtsbereiche abzuprüfen, haben, zu erzielen. Erst auf dieser Grundlage können positive oder müssen auch negative Entscheidungen getroffen werden.
Für illegal errichtete Steganlagen wird es aber keine Verlängerungen geben.
Zu 2.
Solche Gutachten können im Zusammenhang mit einer vorgeschriebenen FFHVerträglichkeitsprüfung (BNatSchG § 34) vom Antragsteller verlangt werden. Diese jeweilige Entscheidung wird von der zuständigen Obersten Naturschutzbehörde getroffen, so dass die Frage an diese Behörde (SenStadtUm, I E) zu richten ist. Eine Zuarbeit zu kleinen oder mündlichen Anfragen erfolgt durch die Senatsverwaltung nicht.

