Vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf XV-30b VE ("Hotel und Wohnen an der Spree")
Kleine Anfrage - KA VII/1027
1. Mit welchen Stoffen ist der Boden kontaminiert und warum plant das Bezirksamt nicht, den Vorhabensträger zu verpflichten, den belasteten Boden vollständig auszutauschen?
2. Sind Eingriffe in tiefere Bodenschichten während der Bauzeit (z. B. Errichtung des Fundaments) ausgeschlossen?
3. Welche Sachverhalte wurden seitens der Berliner Wasserbetriebe vorgebracht?
4. Wie wird der Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner während der Bauzeit sichergestellt, etwa dass es zur Staubaufwirbelung des belasteten Bodens kommt?
5. Mit welchen Strafen muss der Vorhabensträger rechnen, wenn er gegen Auflagen des Bezirksamts verstößt, etwa die Staubaufwirbelung nicht verhindert oder es zu einer Änderung der Fließrichtung des kontaminierten Grundwassers kommt?
6. Wird der Uferweg der Öffentlichkeit während der Bauzeit uneingeschränkt zur Verfügung stehen?
7. Mit welchen Maßnahmen wird die geplante Neuversiegelung des Bodens kompensiert?
8. Welche Maßnahmen sind beabsichtigt, damit der geplante Spielplatz mit öffentlicher Nutzung auch tatsächlich den Eindruck eines öffentlichen Spielplatzes erweckt und nicht als Privatspielplatz erscheint?
9. Aus welchem Grund hält das Bezirksamt die geplante massive Unterschreitung der Abstandsflächen für angemessen und gewichtet das Bezirksamt damit die Einzelinteressen eines Vorhabensträgers stärker als das Schutzgut Mensch und seine Gesundheit?
10. Wurden die Wechselwirkungen der Schutzgüter Boden, Pflanzen und Tiere und biologische Vielfalt in Hinblick auf die durch die Hochhausbebauung zu erwartenden Einwirkungen untersucht?
11. Mit welchen Maßnahmen könnte der zu erwartende Lärm an einer geplanten Tiefgaragenein- und ausfahrt reduziert werden, um die Anwohnerinnen und Anwohner der gegenüberliegenden Fanny-Zobel-Straße vor schädlichem Lärm zu entlasten?
12. Beabsichtigt das Bezirksamt den Durchführungsvertrag der Bezirksverordnetenversammlung als einen Teil der Beschlussvorlage vorzulegen und, falls nein, warum nicht, wenn dies in anderen Berliner Bezirken bzw. durch den Senat doch längst so gehandhabt wird?
13. In wie vielen Bebauungsplanverfahren wurde bisher die kooperative Baulandentwicklung zur Errichtung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen angewendet? Aus welchen Gründen wurde andernfalls jeweils davon abgesehen?
Gestellt am 06.07.2016
Von Johann Eberlein

