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Weiterbau der Fernwärmeleitung und der Heizcontainer in Altglienicke

Tino Oestreich
Tino Oestreich

Schriftliche Anfrage VIII/0632

  1. Wieso war und ist es doch möglich, in der Semmelweisstraße die Fernwärmeleitung zu bauen, obwohl vorher vom Tiefbauamt immer die Unmöglichkeit einer Verlegung in der Straße betont wurde?
  2. In welchen Schritten und Zeiträumen erfolgen die Arbeiten an der Straße?
  3. Soll es weiterhin einen Heizcontainer geben und wie hoch wird der Schornstein sein?
  4. Wo soll der genaue Standort des Heizcontainers sein und ist die Fläche öffentlich oder privat?
  5. Wie hoch sind im Falle einer öffentlichen Fläche die Benutzungsgebühren?
  6. Warum erfolgt für dieses Vorhaben keine Anwohnerinnen- und Anwohnerinformation?
  7. Sind dem Bezirksamt mittlerweile die zu erwartenden Emissionen von Lärm und Abgasen bekannt und wieso begnügte sich das Bezirksamt bisher mit der Nichtinformation des Betreibers?
  8. Werden nach Abschluss der Bauarbeiten die teilweise öffentlichen Randflächen wiederhergestellt oder bleibt einfach wie vor der Fläche vor der Küchenfirma der weiße Sand anstelle der Rasenfläche liegen?

gestellt am 24.10.2018

von Tino Oestreich

Das Bezirksamt antwortet am 07.11.2018

zu 1.
Dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA), Fachbereich Tiefbau, ist keine Aussage darüber bekannt, dass die Verlegung der Fernwärmeleitung in der Fahrbahn unmöglich wäre. Seitens des SGA wurden lediglich für die Zeit während der Verlegung Probleme gesehen, da die Semmelweisstraße als Umleitungsstrecke für die Baumaßnahmen in der Rudower Straße vorgesehen war und ist. Aufgrund der Havarie der Berliner Wasserbetriebe war es möglich, erneut einen Teilabschnitt der Fernwärmetrasse in der Semmelweisstraße zu verlegen.

zu 2.
Die Verlegung der Fernwärmetrasse erfolgt bzw. erfolgte in drei Abschnitten:
1. Abschnittvon Semmelweisstraße 66 bis 41-43 in der Zeit vom 01.04.2018 bis 30.04.2018,
2. Abschnittvon Semmelweisstraße 67- 70 in der Zeit vom 08.08.2018 bis zum 09.11.2018,
3. Abschnitt kann bisher noch nicht terminiert werden.

zu 3.
Aufgrund des fehlenden dritten Abschnittes (Anbindung an die vorhandene Fernwärmeleitung an der Wegedornstraße) muss ein Heizcontainer aufgestellt werden. Die Höhe des Schornsteines ist nicht bekannt.

zu 4.
Der Standort des Heizcontainers befindet sich auf einem Privatgrundstück.

zu 5.
Da der Heizcontainer auf einem privaten Gelände steht, werden keine Sondernutzungsgebühren fällig. Bei einer Nutzung des öffentlichen Straßenlandes (auf dem Gehweg oder
Randstreifen) beträgt eine Sondernutzungsgebühr 2,00 € pro m2 und Monat.

zu 6.
Für die Information der Anwohnerinnen und Anwohner zu Baumaßnahmen der Versorgungsunternehmen ist der jeweilige Versorgungsträger zuständig. Mit Erteilung der Sondernutzungserlaubnis gehen alle Rechte und Pflichten an diesen über. Dem Bezirksamt ist nicht bekannt, warum in diesem Fall keine Anwohnerinformation seitens der BTB erfolgt ist.

zu 7.
Dem Bezirksamt liegen derzeit keine Emissionswerte zu Lärm und Abgasen beim Betreiben des geplanten Heizcontainers vor. Betroffene Anwohner können sich diesbezüglich direkt an den Belreiber der Anlage, die BTB Blockheizkraftwerks- Träger- und Belreibergesellschaft mbH Berlin, Gaußstraße 11, 10589 Berlin wenden.

zu 8.
Nach Abschluss der Tiefbauarbeiten erfolgt der Deckenschluss im öffentlichen Straßenland in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger. in den unbefestigten Seitenstreifen wird Mutterboden aufgebracht und Rasen gesät.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0632
 

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