Weniger Parteiplakate in Wahlkämpfen

Das Bezirksamt wird ersucht, der Bezirksverordnetenversammlung Vorschläge zu unterbreiten, die darauf zielen, die Anzahl von Parteiplakaten an Laternenmasten und ähnlichen Vorrichtungen in Wahlkämpfen deutlich zu reduzieren. Dabei sollten unter Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen, der  Gleichbehandlung der Parteien und der Überprüfbarkeit und der Durchsetzbarkeit der angeregten Maßnahmen durch das Bezirksamt, folgende Möglichkeiten erwogen werden:

- die Anzahl der Plakate je Partei insgesamt oder ortsteilweise zu begrenzen,
- weitere Straßenzüge von der Plakatwerbung auszunehmen oder
- die Werbung auf einzelne Straßenzüge oder extra aufgestellte Werbewände zu begrenzen.

Begründung:
Der gegenwärtig im laufenden Bundestagswahlkampf nur wenig regulierte und kaum kontrollierbare Wettbewerb der Parteien um die Laternenmasten führt zu einer erheblichen Verunstaltung des Ortsbildes bis hin zur Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. Die bestehenden Reglungen sind dabei schon wegen der Personalsituation im Bezirksamt kaum durchsetzbar. Daher sollten einfache und gut überprüfbare Möglichkeiten diskutiert werden, die auf eine Reduzierung der Plakate insgesamt und auf einen fairen Wettbewerb zwischen den Parteien gerichtet sind.

Berlin TK, den 09.09.13

Philipp Wohlfeil
(Fraktionsvorsitzender)

Drucksache VII/0540

 

Geänderter Antragstext:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, gegenüber dem Senat eine Regelung anzuregen, die den Bezirken eine Begrenzung der Anzahl von Parteiplakaten an Laternenmasten und ähnlichen Vorrichtungen in Wahlkämpfen ermöglicht.