Wer muss den Oberkörper bekleiden

Treptow-Köpenick

Schriftliche Anfrage VIII/1513

  1. Welche Kleiderordnung gilt in der Plansche im Plänterwald und wie lässt sich aus dieser ableiten, welche Menschen sich dort ohne Oberbekleidung aufhalten dürfen (bitte nach Alter, Gender, Geschlecht oder sonstigen Merkmalen auflisten)?
  2. Seit wann gilt in der Plansche eine Kleiderordnung, die es Frauen verbietet, die Plansche ohne Oberbekleidung zu nutzen und wie lange ist diese Kleiderordnung bereits für die Nutzerinnen erkennbar?
  3. Wie oft musste die Kleiderordnung seitdem durchgesetzt werden und wie oft wurden infolgedessen Platzverweise, Hausverbote, Geldbußen und Ähnliches angedroht und /oder durchgesetzt, wie oft wurden weitere Einsatzkräfte (Polizei, Ordnungsamt etc.) hinzugezogen?
  4. Zu welchem Zweck wird die Parkaufsicht im Treptower Park und im Plänterwald eingesetzt?
  5. Welches Training und welche Ausbildung erhalten die Mitarbeitenden der Parkaufsicht in welcher Regelmäßigkeit und in welchem Umfang (Deeskalationstraining, Informationslehrgänge, Rechtsgrundlagen, Sprachen etc.) und welche Einstellungsvoraussetzungen müssen sie erfüllen?
  6. Welche Kleiderordnung gilt für die Mitarbeitenden im Außendienst?
  7. Wie bewertet das Bezirksamt den Umstand, dass einige Mitarbeitenden der Parkaufsicht optisch zunehmend an Einsatzkräfte der Polizei, des Ordnungsamtes oder privater Sicherheitsdienste erinnern und wie schätzt das Amt dieses Aussehen in Bezug auf die Dialog-, Informations- und Deeskalationsfähigkeit gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern des Parks ein?
  8. Wie erfolgt die Betreuung und Leitung der Parkaufsicht, zum Beispiel, wie viele Einsatzbesprechungen und -auswertungen gibt es, welche Einsatzziele werden wann und von wem ausgegeben und gibt es für Mitarbeitende die Möglichkeit Rücksprache zu halten, um gegebenenfalls Einsatzziele neu zu bewerten?
  9. Welche Konsequenzen wird das Bezirksamt aus dem Vorfall in der Plansche (Pressemitteilung vom 30.06.2021) ziehen?
  10. Hat das Ordnungsamt in den vergangenen fünf Jahren an weiteren Orten im Bezirk Verstöße gegen ein Oberbekleidungsgebot geahndet (bitte Orte, Alter, Gender, Geschlecht, gegebenenfalls sonstige Merkmale und Rechtsgrundlagen auflisten)?

gestellt am 01.07.2021

von Philipp Wohlfeil

Das Bezirksamt antwortet am 02.08.2021

Welche Kleiderordnung gilt in der Plansche im Plänterwald und wie lässt sich aus dieser ableiten, welche Menschen sich dort ohne Oberbekleidung aufhalten dürfen (bitte nach Alter, Gender, Geschlecht oder sonstigen Merkmalen auflisten)?

Bei der Plansche handelt es sich um einen eingezäunten Kinderspielplatz mit Wasserspielmöglichkeiten im innerstädtischen, unter Landschaftsschutz stehenden, Waldgebiet "Plänterwald’, der nach Wetterlage (ab 23°C) geöffnet und zu definierten Schließzeiten geschlossen wird. Darüber hinaus werden die Benutzungs- und seit Ausbruch der Pandemie auch die Coronaregeln von Mitarbeiter*innen eines vom bezirklichen Straßen- und Grünflächenamt (SGA) beauftragten Sicherheitsunternehmens überwacht und durchgesetzt. Dies umfasst z.B. die ordnungsgemäße Beseitigung verursachten Mülls, das Einschreiten bei störendem Lärm, die Deeskalation in Streitsituafionen, ein Eingreifen bei Nichtbeachtung der Kleiderordnung und bei Verstößen gegen Sittlichkeitsregeln.
Die Plansche ist nicht Teil einer öffentlichen Parkanlage und auch in keiner Weise mit einer-öffentlichen Badestelle oder gar einem Strand vergleichbar, auch wenn Besucher*innen Badekleidungtragen und eine Liegewiese zur Nutzung zur Verfügung steht. Gerade auf Grund dieses Sachverhalts bieten sich Vergleiche noch am ehesten mit öffentlichen Schwimmbädern an, die ebenfalls eingefriedet sind, über geregelte Öffnungszeiten und Betreuung vor Ort verfügen und i.d.R. eine Bade- bzw. Nutzungsordnung aufweisen. Insofern wird von Besucher*innen mit der Ausnahme von Kindern bis 8 Jahren das Tragen der auch in öffentlichen Schwimmbädern üblichen Badekleidung, wie es auch in der Nutzungsordnung niedergelegt ist, erwartet.

Seit wann gilt in der Plansche eine Kleiderordnung, die es Frauen verbietet, die Plansche ohne Oberbekleidung zu nutzen und wie lange ist diese Kleiderordnung bereits für die Nutzerinnen erkennbar?

siehe Antwort auf die vorherige Frage

Wie oft musste die Kleiderordnung seitdem durchgesetzt werden und wie oft wurden infolgedessen Platzverweise, Hausverbote, Geldbußen und Ähnliches angedroht und /oder durchgesetzt, wie oft wurden weitere Einsatzkräfte (Polizei, Ordnungsamt etc.) hinzugezogen?

Das Aufsichtspersonal tritt mehrfach in jeder Saison insbesondere auf Grund entsprechender Aufforderurigen durch anderer Besucher*innen an weibliche. Gäste mit unbekleidetem Oberkörper mit der Bitte heran, diesen zu bedecken. Da diese Fälle auch zahlenmäßig von völlig untergeordneter Bedeutung sind, wird dazu keine Statistik geführt; konkrete Zahlen liegen daher nicht vor.
Auf jeden Fall zeigten die angesprochenen Besucherinnen bislang ausnahmslos Verständnis und kamen den Bitten nach, so dass kein Grund für weitergehende Maßnahmen bestand.

Zu welchem Zweck wird die Parkaufsicht im Treptower Park und im Plänterwald eingesetzt?

Die sog. Parkläufer*innen im Treptower Park werden mit dem Ziel eingesetzt, in präventive und deeskalierende Kommunikation mit den Parknutzer*innen zu treten, um die Einhaltung des Grünanlagengesetzes sicherzustellen. Hauptschwerpunkte dabei sind der Schutz der Grünanlage vor Vermüllung und Beschädigung. Für das Gebiet des Plänterwaldes, auf dem sich die Plansche befindet, sind durch das SGA keine "Parkläufer*innen’ beauftragt worden.

Welches Training und welche Ausbildung erhalten die Mitarbeitenden der Parkaufsicht in welcher Regelmäßigkeit und in welchem Umfang (Deeskalationstraining, Informationslehrgänge, Rechtsgrundlagen, Sprachen etc.) und welche Einstellungsvoraussetzungen müssen sie erfüllen?

Das Schulungsprogramm für die Mitarbeiter*innen des mit der Parkaufsicht beauftragten Sicherheitsdienstes richtet sich nach den Vorgaben der DIN 77200:2017, welche mindestens 40 Schulungseinheiten pro Jahr und Mitarbeiter*in vorsieht. Neben Schulungen auf dem Gebiet des Deeskalations- und Konfliktmanagements (Umfang halbjährlich mit 8 Unterrichtsstunden), der Interkulturellen Kompetenzen (Umfang halbjährlich mit 8 Unterrichtsstunden), der Unternehmenskultur. undder Korruptionsprävention (Umfang jährlich mit 8 Unterrichtsstunden), der Ausbildung in Erster Hilfe (Umfang jährlich mit 8 Unterrichtsstunden), der Evakulerungshilfe (Umfang jährlich mit 8 Unterrichtsstunden), der Brandschutzhelfer*innenqualifikation (Umfang jährlich mit 8 Unterrichtsstunden) und der Hygiene und Desinfektion zur Eindämmung von Epidemien und Pandemien (Umfang jährlich mit 8 Unterrichtsstunden) erhalten die Mitarbeitenden vor dem ersten Arbeitseinsatz pädagogische Weiterbildungen.

In der Ausschreibung für das Parkmanagement für den Treptower Park und dem Schlesischen Busch ist durch die ausschreibende Stelle, hier das SGA, ein Anforderungsprofit für die "Parkläufer*innen’ erstellt worden. Hauptschwerpunkte sind dabei einschlägige Berufserfahrung, die an Hand von Referenzobjekten aus den letzten 5 Jahren nachzuweisen waren, Sprachkenntnisse in Deutsch, Englisch, Französisch und oder Türkisch, Russisch, Polnisch.

Welche Kleiderordnung gilt für die Mitarbeitenden im Außendienst?

Die Gärtner*innen des Straßen- und Grünflächenamtes tragen schon aus Arbeitsschutzgründen Berufsbekleidung - überwiegend grün oder auch grau. Die Mitarbeiter*innen des mit der Parkaufsicht beauftragten Sicherheitsunternehmens tragen -auch zu besseren Erkenn- und Unterscheidbarkeit- Firmenkleidung.

Wie bewertet das Bezirksamt den Umstand, dass einige Mitarbeitenden der Parkaufsicht optisch zunehmend an Einsatzkräfte der Polizei, des Ordnungsamtes oder privater Sicherheitsdienste erinnern und wie schätzt das Amt dieses Aussehen in Bezug auf die Dialog-, Informations- und Deeskalationsfähigkeit gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern des Parks ein?

Die Parkläufer*innen sind mit einheitlicher Dienstkleidung ausgestattet. Ein eindeutiger Schriftzug „Parkdienst" zeigt, dass diese Mitarbeitenden eine entsprechende Aufgabe zu erfüllen haben, die sich von Aufgaben der Polizei und des Ordnungsamtes stark unterscheiden. Durch die einheitliche Dienstkleidung wird sichibar gemacht, dass im Treptower Park und im Schlesischen Busch ein Parkmanagement vorhanden ist, welches mit angemessenen Maßnahmen die Verhaltensregeln in einer öffentlichen Grünanlage erklärend durchzusetzen hat, ohne den Eindruck von Überwachung oder Repression zu erwecken. Bedrohlich wirkt dies keinesfalls - ganz im Gegenteil. Gerade aufgrund Ihrer guten Sichtbarkeit werden sie oft angesprochen und können helfende Hinweise geben.

Wie erfolgt die Betreuung und Leitung der Parkaufsicht, zum Beispiel, wie viele Einsatzbesprechungen und -auswertungen gibt es, welche Einsatzziele werden wann und von wem ausgegeben und gibt es für Mitarbeitende die Möglichkeit Rücksprache zu halten, um gegebenenfalls Einsatzziele neu zu bewerten?

Die Betreuung der Parkläufer*innen erfolgt durch eine/n Parkmanager“in, welche/r monatlich die Auswertungsprotokölle dem SGA übergibt. Diese Protokolle werden zusammen mit dem zuständigen Revierleiter und der Fachbereichsleitung Grün ausgewertei. Zusätzlich erfolgen wöchentlich Absprachen zwischen dem Revierleiter und dem/der Parkmanager*in zu aktuellen Problemen, wie z.B. illegale Partys, Obdachlose, illegale Entsorgungsstellen für Spritzen, illegale Grillplätze.
Dementsprechend werden Einsatzziele, auch saisonal bedingt, neu bewertet und schwerpunktmäßig angesteuert.

Welche Konsequenzen wird das Bezirksamt aus dem Vorfall in der Plansche (Pressemitteilung vom 30.06.2021) ziehen?

Das Straßen- und Grünflächenamt hat die bestehenden Nutzungsregeln für die Plansche im Sinne von Eindeutigkeit und Klarheit für alle Beteiligten überarbeitet und ausgehängt. Des Weiteren wurde der Vorfall hinsichtlich der kommunikativen Handhabung mit dem grundsätzlichen Ziel einer Eskalationsvermeidung ausgewertet. Gerade die Kinder, die es auf einem Spielplatz zu schützen gilt und für die dies ein Ort des ungetrübten Spiel- und Planschvergnügens sein soll, sollten ‚damit zukünftig von irritierenden Auseinandersetzungen sowie Aufsehen erregenden und Verstörung hervorrufenden Einsätzen von Polizei-und Ordnungskräften verschont bleiben.

Hat das Ordnungsamt in den vergangenen fünf Jahren an weiteren Orten im Bezirk Verstöße gegen ein Oberbekleidungsgebot geahndet (bitte Orte, Alter, Gender, Geschlecht, gegebenenfalls sonstige Merkmale und Rechtsgrundlagen auflisten)?

Entsprechende Verstöße wurden seitens des OA in den letzten Jahren im Treptower Park geahndet. Dies betraf zum einen - vornehmlich in den Sommermonaten - das gänzlich unbekleidete Sonnen auf der Wiese vor der Sternwarte, Zum anderen musste im vergangene Winter wie auch im Frühjahr das Nacktbaden im Karpfenteich unterbunden werden. Da im OA keine einschlägige Statistik geführt wird, sind dem Bezirksamt keine weitergehenden Angaben möglich.

Schriftliche Anfrage -SchA VIII/1513