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Wie sicher sind die Kleingärten und Grünflächen in Treptow-Köpenick?

Marina Borkenhagen
Marina Borkenhagen

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0467  

  1. Wie wird der Bezirk in die Überarbeitung des Kleingartenentwicklungsplans einbezogen?
  2. Welche Zuarbeiten wurden mit welchem Inhalt vom Bezirk an den Senat bereits übergeben beziehungsweise werden bis wann übergeben?
  3. Wie viele Parzellen in welchen Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen sind bis 2025 zur Umnutzung für soziale oder technische Infrastruktur vorgesehen?
  4. Welche der im Bezirk befindlichen Kleingartenanlagen befinden sich jeweils in Verwaltung der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) beziehungsweise des Liegenschaftsfonds in bezirklicher Fachverwaltung oder in welcher sonstigen Verwaltung?
  5. Welche Kleingartenanlagen sind durch Bebauungspläne gesichert und bei welchen Kleingartenanlagen befindet sich ein Bebauungsplan mit welchen Zielen in Erarbeitung?
  6. In welchen Kleingärten fanden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen statt oder sind geplant?
  7. Welche Ausgleichsflächen wurden für Kleingartenanlagen, die aufgegeben wurden, bereitgestellt und welche stehen künftig zur Verfügung?
  8. Welcher Bedarf an Kleingartenflächen ist aufgrund des bereits erfolgten und des künftigen Bevölkerungszuwachses bekannt beziehungsweise zu erwarten?
  9. Welche Kooperationsvereinbarungen hat der Bezirk mit anderen angrenzenden Bezirken, um einer Unterversorgung entgegenzuwirken?
  10. Wie ist der Stand der Arbeiten am bezirklichen Infrastrukturkonzept für soziale und grüne Infrastruktur?
  11. In welchen Ortsteilen werden die als Richtwerte laut Berliner Umweltatlas (Versorgung mit öffentlichen, wohnungsnahen Grünanlagen) vorgegebenen 6 m² pro Einwohner beziehungsweise 7 m² pro Einwohner siedlungsnahes Grün nicht erreicht und mit welchen Maßnahmen soll Abhilfe für vorhandene Defizite geschaffen werden?
  12. Welche Kooperationsvereinbarungen hat der Bezirk mit anderen angrenzenden Bezirken, um einer Unterversorgung entgegenzuwirken?
  13. Wie soll der Unterversorgung mit Grünflächen auch im Hinblick auf den prognostizierten Bevölkerungszuwachs entgegengewirkt werden?

gestellt am 18.04.2018

von MARINA BORKENHAGEN

Das Bezirksamt antwortet am 21.06.2018

Wie wird der Bezirk in die Überarbeitung des Kleingartenentwicklungsplans einbezogen?

Die Fortschreibung des Kleingartenentwicklungsplans durch die zuständige Senatsverwaltung erfolgt in 2 Phasen.
Die erste Phase, in der eine Überprüfung der bestehenden Schutzfristen vorgenommen wurde, ist mit dem Senatsbeschluss vom 07.01.2014 abgeschlossen worden. Es erfolgte eine Schutzfristverlängerung bis zum Jahr 2020 für 11 Kleingartenanlagen und für eine Anlage bis zum Jahr 2017. Hierüber wurde der Bezirk Ende 2012 informiert und um Stellungnahme gebeten.
In der daran anschließenden Phase wurde zuerst eine Konzeption zur Struktur und zum lnhalt des Kleingartenentwicklungsplanes erarbeitet. Hierüber wurde der Bezirk informiert. Des Weiteren wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, in der neben Vertretern der Landes- und Bezirksverbände der Gartenfreunde auch Vertreter aus Stadtplanungs- und Straßen- und Grünflächenämtern der Bezirke, aus der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zusammen gearbeitet haben. Der Bezirk Treptow-Köpenick war hier durch eine Mitarbeiterin aus dem Stadtentwicklungsamt von 2014 bis 2015 vertreten. Diese Arbeitsgruppe hat sich insbesondere mit dem Thema "Schutzfristen" befasst.
In die sich daran anschließende Planerarbeitung wurde der Bezirk bisher einmalig einbezogen als im Dezember 2017 bei der zuständigen Senatsverwaltung ein gemeinsamer Gesprächstermin stattfand. Daran haben von bezirklicher Seite Vertreter aus dem Straßen- und Grünflächenamt Bereich Kleingartenwesen und aus dem Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung teilgenommen. Es wurden mögliche Sicherungsstufen für die einzelnen Kleingartenanlagen diskutiert und planerische Belange des Bezirks vorgetragen sowie ergänzende Informationen und Hinweise aus bezirklicher Sicht gegeben. Inhaltliche Abstimmungen zum Kleingartenentwicklungsplan mit Vertretern des Bezirks gab es bisher nicht.

Welche Zuarbeiten wurden mit welchem Inhalt vom Bezirk an den Senat bereits übergeben beziehungsweise werden bis wann übergeben?

Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf Zuarbeiten an die Senatsverwaltung für Umwelt Verkehr und Klimaschutz im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Kleingartenentwicklungsplans bezieht. Zuarbeiten in diesem Sinne sind bisher weder abverlangt noch übergeben worden.

Wie viele Parzellen in welchen Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen sind bis 2025 zur Umnutzung für soziale oder technische Infrastruktur vorgesehen?

Das "lnfrastrukturkonzept 2015 - Bezirkliches Konzept zur Entwicklung der sozialen und grünen Infrastruktur in Treptow-Köpenick" (SIKO) beschreibt die Ortsteile Alt-Treptow, Plänterwald, Baumschulenweg sowie Johannisthal, Oberschöneweide, Niederschöneweide, Adlershof, Nord-Grünau, Köllnische Vorstadt, Spindlersfeld, Altstadt/Kietz und Dammvorstadt als prioritäre Handlungsräume zur Sicherung von Grundschulstandorten und Kitas.
Außerdem müssen für die Weiterentwicklung der Kietzclubs in den Ortsteilen Alt-Treptow und Baumschulenweg Flächen gesucht werden.
Sofern sich dafür keine geeigneten landeseigenen Flächen ohne vorhandene Nutzungsbindung finden lassen, ist eine Inanspruchnahme von Kleingartenflächen, die im Flächennutzungsplan als Bauflächen ausgewiesen sind, für soziale und grüne Infrastruktur wahrscheinlich nicht zu vermeiden.
Aktuell kann jedoch keine Ermittlung der Anzahl betroffener Parzellen vorgenommen werden, da die Planungen dafür noch nicht hinreichend konkret sind. Auch der Zeitpunkt bis zum Jahr 2025 kann derzeit nicht bestimmt genannt werden.

Betroffen können folgende Kleingartenanlagen sein:

  • Am Heidekampgraben,
  • Am Mississippi,
  • Fortuna,
  • Kreuztal,
  • Sorgenfrei,
  • Treptows Ruh,
  • Zur Linde.

Für die KGA Ehrliche Arbeit gibt es bereits eine konkrete Nachnutzung der Fläche als Erweiterung des anschließenden Schulstandortes. Die Beendigung des Zwischenpachtvertrages ist in Vorbereitung.

Für technische Infrastruktur sind keine geplanten Inanspruchnahmen bis zum Jahr 2025 bekannt.

Welche der im Bezirk befindlichen Kleingartenanlagen befinden sich jeweils in Verwaltung der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) beziehungsweise des Liegenschaftsfonds in bezirklicher Fachverwaltung oder in welcher sonstigen Verwaltung?

Im Orlsteil Treptow befindet sich eine Teilfläche der KGA "Mariengrund" in der Verwaltung der BIM. Die landeseigenen Kleingartenanlagen werden vom Bezirksamt in Zusammenarbeit mit den Bezirksverbänden verwaltet.
Im Ortsteil Treptow werden weiterhin Flächen der DB AG im Bereich der Kiefholzstraße und Am Bahnhof Oberspree vom Bezirksverband der Gartenfreunde Treptow e.V. verwaltet.
Dies betrifft auch die KGA "Waldland 1917", welche sich im Eigentum SenUVK / Berliner Forsten befindet.
Die landeseigenen Kleingartenanlagen werden auf der Grundlage von Zwischenpachtverträgen durch die genannten Bezirksverbände verwaltet.

Im Ortsteil Köpenick sind sämtliche Kleingartenanlagen mit unterschiedlicher Eigentümerfunktion an den Bezirksverband der Gartenfreunde Köpenick e.V. auf der Grundlage entsprechender Verträge (zwischen-)verpachtet. Die landeseigenen Kleingartenflächen befinden sich im Fachvermögen des Straßen- und Grünflächenamtes und sind ebenso an den genannten Bezirksverband verpachtet.
Eine Auflistung der in der Verwaltung des Bezirksverbandes befindlichen landeseigenen und privaten KGA kann den entsprechenden Internetseiten entnommen werden.

Welche Kleingartenanlagen sind durch Bebauungspläne gesichert und bei welchen Kleingartenanlagen befindet sich ein Bebauungsplan mit welchen Zielen in Erarbeitung?

Folgende Kleingartenanlagen im Bezirk Treptow-Köpenick sind über festgesetzte Bebauungspläne gesichert:

  • KGA Erlengrund (XV-20),
  • KGA Müggelheim II (9-26),
  • KGA Neu-Venedig (XVI-21 ).

Folgende Kleingartenanlagen im Bezirk Treptow-Köpenick befinden sich innerhalb von im Verfahren stehenden Bebauungsplänen und sollen in diesem gesichert oder teilweise gesichert werden:

  • KGA Müggelspreeufer, KGA Schulzendienstwiese (XVI-77),
  • KGA Zum Steingarten (XVI-5), KGA Am Freibad (XVI-35),
  • KGA Baumfreunde, KGA Britzer Allee, KGA Gemütlichkeit III, KGA Harmonie,
    KGA Holunderbusch, KGA Kuckucksheim II, KGA Lerchenhöhe, KGA Silberlinde (XV-50).

Des Weiteren ist ein sogenannter Sammelbebauungsplan zur Sicherung der Grünflächen mit der Zweckbestimmung Dauerkleingarten mit der Bezeichnung XV-F im Verfahren, der für folgende KGA gilt:

  • Am Falkenberg,
  • Am Hederichweg,
  • An der Südostallee,
  • Aprikosensteig,
  • Bachespe,
  • Einigkeit/Meran,
  • Holderbusch,
  • Felsenfest,
  • Formosa,
  • Heimatscholle,
  • Helmutstal,
  • Immergrün Treptow,
  • Blumenhain,
  • Buckersberg,
  • Frohsinn Treptow,
  • Gemütliches Heim,
  • Goldweide,
  • Heide Am Wasser,
  • Hermannsruh,
  • Lindenthal,
  • Neuseeland,
  • Späthswalde,
  • Meisengrund,
  • Morgensonne,
  • Oberer Damm,
  • Pappelgrund,
  • Semmelweis,
  • Späthstraße,
  • Treidelweg.

In welchen Kleingärten fanden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen statt oder sind geplant?

Insofern die Frage auf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Naturschutzrecht abzielt wird geantwortet, dass bisher in keinerlei Kleingärten des Bezirkes Treptow-Köpenick Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt wurden und auch nicht geplant sind.
Die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen innerhalb von Kleingartenanlagen wäre immer mit einem unverhältnismäßig hohem Kontroll- und Verwaltungsaufwand verbunden, weil mit den Eigentümern, Pächtern und Unterpächtern jeweils Verträge zu schließen wären. Außerdem existieren ggf. auch Widersprüche zu den Nutzungsbedingungen. Daher würden, wenn überhaupt, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen innerhalb von Kleingartenanlagen immer nur in Ausnahmefällen in Frage kommen.
Kleingartenverluste können auf dieser Basis nicht ausgeglichen werden.

Welche Ausgleichsflächen wurden für Kleingartenanlagen, die aufgegeben wurden, bereitgestellt und welche stehen künftig zur Verfügung?

Im Bezirk Treptow-Köpenick sind bisher keine Ausgleichsflächen (Kleingartenersatzflächen) für aufgegebene Parzellen bereitgestellt worden.
Auf planerischer Ebene gibt es sowohl seitens des Bezirkes als auch seitens der Senatsverwaltung Überlegungen zur Sicherung möglicher Ersatzflächen.
Der Bezirk Treptow-Köpenick erwartet, dass im Rahmen der derzeit stattfindenden Überarbeitung des Kleingartenentwicklungsplans durch die zuständige Senatsverwaltung auch zum Thema Kleingartenersatzflächen ein gesamtstädtischer Lösungsansatz gefunden wird.

Welcher Bedarf an Kleingartenflächen ist aufgrund des bereits erfolgten und des künftigen Bevölkerungszuwachses bekannt beziehungsweise zu erwarten?

Im Bezirk Treptow-Köpenick besteht seit Jahren eine hohe Nachfrage an Kleingärten, die in absehbarer Zeit nicht gedeckt werden kann. Im gesamtstädtischen Vergleich gilt der Bezirk jedoch als überdurchschnittlich versorgt.
Beim Bezirksverband Treptow e.V. sind derzeitig rund 950 Antragsteller für einen Kleingarten registriert. Die jährliche Anmelderate in den letzten Jahren liegt bei rund 650 Antragstellern, wobei ein Anstieg der Anmeldungen von 2015 von ca. 500 auf 2017 von ca. 900 zu verzeichnen ist.
Beim Bezirksverband der Gartenfreunde Köpenick e.V. liegen seit 2016 bis einschließlich 1. Quartal 2018 812 Bewerbungen auf einen Kleingarten vor. Der durchschnittliche Wechsel der Pächter liegt bei ca. 150.
Wartelisten der Bezirksverbände sind als Kriterium zur Ermittlung des aktuellen Bedarfs jedoch weitgehend ungeeignet, u. a. deshalb, weil es möglich ist, sich gleichzeitig an mehreren Stellen zu bewerben. Im Rahmen der Überarbeitung des Kleingartenentwicklungsplans durch die zuständige Senatsverwaltung findet auch eine umfassende Recherche zum Bestand und dem künftigen Bedarf statt, deren Ergebnis dem Bezirk jedoch bisher noch nicht bekannt ist. Eine Prognose zur Bedarfsentwicklung unter Berücksichtigung des künftigen Bevölkerungszuwachses kann seitens des Bezirkes nicht abgegeben werden. Es ist aber anzunehmen, dass die Verluste an Kleingartenflächen einerseits und das Bevölkerungswachstum andererseits die Versorgungsmöglichkeiten weiter einschränken werden und auch hier neue Ansätze zur Deckung der Nachfrage im Rahmen des überarbeiteten Kleingartenentwicklungsplanes gefunden werden müssen.

Welche Kooperationsvereinbarungen hat der Bezirk mit anderen angrenzenden Bezirken, um einer Unterversorgung entgegenzuwirken?

Es bestehen weder von Seiten des Bezirksamtes noch von Seiten der Bezirksverbände Kooperationen zu anderen Bezirken, um der Unterversorgung entgegenzuwirken.
Auch in den angrenzenden Bezirken gibt es eine hohe Nachfrage, die mangels Masse nicht erfüllbar sind.
Die Wahl des Bezirkes, in dem man sich um einen Kleingarten bewirbt, steht jedoch jedem Interessenten frei.

Wie ist der Stand der Arbeiten am bezirklichen Infrastrukturkonzept für soziale und grüne Infrastruktur?

Das Bezirksamt hat in der Sitzung am 10. Mai 2016 die 10 Grundsätze des .,Infrastrukturkonzeptes 2015- Bezirkliches Konzept zur Entwicklung der sozialen und grünen Infrastruktur in Treptow-Köpenick" -als Steuerungs- und Handlungsinstrument für die Infrastruktursicherung für den Bezirk Treptow-Köpenick beschlossen (BA-Vorlage 459/2016). Es ist auf der Internetseile des Stadtentwicklungsamtes veröffentlicht (siehe nachfolgender Link):
http://www.berlin.de/ba-treptow-koepenicklpolitik-undverwaltung/aemter/stadtentwicklungsamUstadtplanung/infrastruktursicherung-525256.php

In welchen Ortsteilen werden die als Richtwerte laut Berliner Umweltatlas (Versorgung mit öffentlichen, wohnungsnahen Grünanlagen) vorgegebenen 6 m² pro Einwohner beziehungsweise 7 m² pro Einwohner siedlungsnahes Grün nicht erreicht und mit welchen Maßnahmen soll Abhilfe für vorhandene Defizite geschaffen werden?

Die mit öffentlichen wohnungsnahen Grünanlagen unterversorgten Bereiche im Bezirk Treptow-Köpenick sind der in der Frage erwähnten Karte des Berliner Umweltatlasses zu entnehmen. http://fbintra.senstadt.verwalt-berlin.de/fb/index.jsp
Die Sicherung und Verbesserung von Grünflächen als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge erfolgt kontinuierlich, sofern es die Eigentumsverhältnisse der Flächen sowie die personelle und finanzielle Situation des Bezirksamtes zulassen.
Neben der Flächensicherung kommt der Fortentwicklung eines Freiraumverbundsystems eine große Bedeutung zu, in das u. a. auch geeignete Uferabschnitte, Kleingartenanlagen und Freizeiteinrichtungen des Sports einbezogen werden.
Im Rahmen von Bebauungsplanverfahren zur Umsetzung von Wohnbauprojekten kommt das .,Modell der Kooperativen Baulandentwicklung" zur Anwendung, bei dem der Projektträger die erforderlichen öffentlichen Grünflächen zur Verfügung stellt.

Welche Kooperationsvereinbarungen hat der Bezirk mit anderen angrenzenden Bezirken, um einer Unterversorgung entgegenzuwirken?

Siehe wortgleiche Frage 9.

Wie soll der Unterversorgung mit Grünflächen auch im Hinblick auf den prognostizierten Bevölkerungszuwachs entgegengewirkt werden?

Im SIKO des Bezirkes Treptow-Köpenick sind die Flächenbedarfe für öffentliche Grünanlagen auch im Hinblick auf den prognostizierten Bevölkerungszuwachs ermittelt worden.
Die Sicherung von Grünflächen als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge erfolgt kontinuierlich, sofern es die Eigentumsverhältnisse der Flächen sowie die personelle und finanzielle Situation des Bezirksamtes zulassen.
Im Rahmen von Bebauungsplanverfahren zur Umsetzung von Wohnbauprojekten kommt das .,Modell der Kooperativen Baulandentwicklung" zur Anwendung, bei dem der Projektträger die erforderlichen öffentlichen Grünflächen zur Verfügung stellt.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0467
 

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