Zugänglichkeit des Musikerviertels bei Fußballsspielen in der Alten Försterei

Tino Oestreich

Schriftliche Anfrage VIII/0653

  1. Wieso ist es noch immer nicht möglich, die Erreichbarkeit des Musikerviertels rund um die Hämmerlingstraße während der Spiele durch die Öffnung des Innovationsparks zu ermöglichen?
  2. Welche Bemühungen unternahm bisher das Bezirksamt dafür?
  3. Hält das Bezirksamt die aktuelle Situation der Isolierung ganzer Straßenzüge während der Fußballspiele für vertretbar?
  4. Würden Kosten für die Öffnung des Innovationsparks während der Spiele beispielsweise für einen Pförtner und Wachschutz anfallen, wie hoch wären diese und wäre es vorstellbar, dass der 1. FC Union Berlin diese Kosten übernimmt?
  5. Gab es in der Vergangenheit Gespräche des Bezirksamts mit der Polizei, um die Unverhältnismäßigkeit der Sperrungen für Anwohnerinnen und Anwohner und deren Gäste zu mindern und, falls ja, welche Verbesserungen konnten erreicht werden?

gestellt am 05.11.2018

von Tino Oestreich

Das Bezirksamt antwortet am 05.12.2018

zu 1.
Der Innovationspark ist ein geschlossenes Betriebsgelände des Landes Berlin. Straßen, Wege und Infrastruktur sind NICHT öffentlich gewidmet.
An allen Zufahrten ist das Betriebsgelände entsprechend ausgeschildert. Das Durchfahren zu den Geschäftszeiten (Mo.-Fr. 5:00 bis 20:00 Uhr) ist grundsätzlich erlaubt und kann auch nicht kontrolliert, eingeschränkt oder verhindert werden, da die 200 Gewerbetreibenden im Innovationspark ihren Geschäftsverkehr frei gestalten können müssen. Samstags, Sonntags und Nachts ist das Betriebsgelände geschlossen und kann nur von Gewerbetreibenden geöffnet werden, die Schlüssel zum Haupttor haben.

Dieser geschützte Raum ist einer der größten Standortvorteile, die den erfolgreichen Betrieb des Technologie- und Gründerzentrums sichern. Der Erhalt und der Ausbau von Arbeitsplätzen für den Bezirk, können nicht hinter geringfügig erfolgversprechende aber sehr kostenintensive Maßnahmen zur Verkehrslenkung bei Großereignissen treten.

Neben der Entwicklung von Gründungen und ihren Ideen wird im Innovationspark sensibles und aktuelles Forschungsgeschehen ohne innere Zäune und andere Barrieren aktiv miteinander vernetzt und nur durch den äußeren Campus entsprechend abgeschirmt. Insbesondere wird den Erbbauberechtigten sogar eine Einzäunung untersagt, so dass hier ein besonderer Schutzanspruch wahrzunehmen ist.

Eine offizielle Erlaubnis zur Durchquerung für die Besuchenden der Alten Försterei ist aus
rechtlichen und fachlichen Gründen ausgeschlossen.

Rechtliche Gründe:
Die Abgeschlossenheil des Betriebsgeländes und der kontrollierte Zugang außerhab der
Geschäftszeiten ist eine einklagbare vertragliche Nebenpflicht des Landes Berlin gegenüber den Mieterinnen, Mietern und Erbbauberechtigten. Das Land Berlin würde bei einem Verstoß
und entsprechend entstandenen Schäden gegenüber seinen Vertragspartnerinnen und
Vertragspartnern in voller Höhe haften. Die Öffnung des Betriebsgeländes zur marginal
besseren Erreichbarkeil von Fussballspielen dürfte keine ausreichende Begründung sein, das Land Berlin von diesen rechtlich geschuldeten Verpflichtungen zu befreien. Das Land Berlin sähe sich erheblichen Anwalts- und Prozesskosten ausgesetzt, die nicht im Verhältnis stehen zu dem vermeintlichen Gewinn an Verkehrsentlastung. Eine Weiterreichung der entstehenden Kosten auf die Unternehmen ist ausgeschlossen und ebensowenig zielführend.

Fachliche Gründe:
Die Öffnung der Durchfahrung des Innovationsparks erbringt hinsichtlich der Verkehrslenkung absehbar nicht den gewünschten Effekt der Erreichbarkeil des Unionsgeländes, vielmehr erhöht sie das Verkehrsaufkommen in der Hämmerlingstr., so dass eine verstärkte Verkehrsbelastung mit einhergehender Blockierung zu erwarten wäre. Ebenso würde eine Öffnung des Geländes des Innovationsparks zu einer noch höheren Belastung des Musikerviertels durch parkende Fahrzeuge führen.

zu 2.
Bemühungen des Bezirks zur Öffnung des Innovationsparks erübrigen sich aus Frage 1.

zu 3.
Es ist unklar, was mit der Formulierung "Isolierung ganzer Straßenzüge" gemeint ist. Die
öffentlichen Straßen im Umfeld des Stadions "Alte Försterei" sind auch während der
Fußballspiele grundsätzlich für die ÖffentlichIeit nutzbar. Temporäre und örtliche
Einschränkungen durch die Polizei dienen der Aufrechterhaltung der Sicherheit und sind nicht vollständig auszuschließen.
Bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen befindet sich derzeit das
Bebauungsplanverfahren 9-69 VE für die geplante Stadionerweiterung im Verfahren. ln einern ersten Schritt erfolgte im Oktober 2018 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.
Bestandteil der Unterlagen zum Bebauungsplan ist auch eine Verkehrsuntersuchung. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat in seiner Stellungnahme zum B-Pian gefordert, die
verkehrliche Erschließung des Stadions so zu planen, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen der Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Umfeld auftreten.

zu 4.
Die Aufwandskosten für die Öffnung des Innovationsparks sind nicht bezifferbar, was eine Vereinbarung zu den Kosten zwischen dem Eigentümer des Parks und dem Verein nicht nur ausschließt sondern auch die Aushandlung einer Vereinbarung nicht zumutbar macht.

Der Innovationspark befindet sich teilweise in der Wasserschutzzone, so dass ein wildes
Parken und andere Umwelternmissionen zwingend ausgeschlossen werden müssen. Die mit der Durchquerung einhergehenden Beeinträchtigungen, Belastungen und Beschädigungen wie z.B. an Gebäuden, die möglichen Arten von Verunreinigungen, straßennutzungsbedingte Kosten, mögliche Schäden bei Unternehmenden (Vandalismus bzw. Einbruchschäden aus Verlusten sensibler Daten und Geschäftsgeheimnisse), Kosten für Vorbeugung und Verhinderung bestimmter Taten oder Verhaltensweisen usw. sind nicht abschätzbar.

zu 5.
Gespräche über die Minderung einer Unverhältnismäßigkeil von Sperrungen für Anwohnerinnen und Anwohner sowie deren Gäste sind der Polizei, dem Stadtentwicklungs- und dem Ordnungsamt unbekannt.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0653