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Ausstattung der Jugendarbeit nach §11 des SGB VIII in Treptow-Köpenick in 2026

Karin Kant

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/1211 vom 29.06.2026 der Bezirksverordneten Karin Kant – Die Linke.


Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie sind die bezirklich geförderten Projekte und Jugendfreizeiteinrichtungen nach § 11 des SGB VIII (kommunale Einrichtungen und Freie Träger) in den Angebotsformen (AF)1, 2, 4 und 5 im Bezirk Treptow-Köpenick im Jahr 2026 finanziell und personell, inklusive einer zusätzlichen gesonderten Darstellung der gesamtstädtischen Mittel (bitte getrennt darstellen: bezirkliche Förderung, gesamtstädtische Mittel), in welcher Höhe in den einzelnen Posten der Finanzpläne für 2026 aktuell ausgestattet?

  • Bitte um Zuordnung AF1, 2,4 und 5, sowie tabellarische, einrichtungsgenaue Darstellung für:

  • Gesamtfinanzierung des Projektes, der Einrichtung

  • Anzahl Personalstellen (lt.Fin.plan), bitte getrennt nach SozPäd- und Erzieher /-innenstellen u. s

  • Personal in Wochenarbeitsstunden, bitte getrennt nach SozPäd- und Erzieher /-innenstellen u. s.

  • Finanzielle Mittel für

  • Personalkosten

  • Verwaltungskosten

  • Honorare

  • Sachmittel

  • Betriebskosten

  • Gesamtausgaben

  • Eigenmittel / Einnahmen

2. Welche Projekte und Einrichtungen nach § 11 des SGB VIII, AF 1,2,4 und 5 erhalten in 2026 weitere Fördermittel, z. B.: Mittel aus dem Fonds für Integration und Partizipation, in welcher Höhe und mit welcher Zielsetzung?

3. Welche Zielgruppen werden in den einzelnen Projekten und Einrichtungen der Jugendarbeit nach § 11 des SGB VIII AF1 und AF2 (bitte einrichtungsgenau) erreicht?

4. Wie werden die im Jugendförderplan des Bezirks festgelegten Öffnungszeiten im Verhältnis zur Personalausstattung und Zielgruppe in den einzelnen Projekten und Einrichtungen der Jugendarbeit nach § 11 des SGB VIII, in AF1 (bitte einrichtungsgenau) aktuell umgesetzt?

5. Wie hoch ist der derzeit gültige Plausibilitätskostensatz, die unterste Grenze der Leistungsstundenfinanzierung?

6. Wie viele Mindestleistungsstunden müssen die einzelnen Projekte und Einrichtungen nach § 11 des SGB VIII (kommunale JFE und Projekte freier Träger) in Treptow-Köpenick im Jahr 2026 (bitte einrichtungsgenau) erbringen?

7. Wie ist die derzeitige Personalausstattung der einzelnen Projekte und Einrichtungen der Jugendarbeit nach § 11 des SGB VIII AF1 im Vergleich zur jeweiligen Platzzahl (qualitative Platzzahl)?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

zu 1.: siehe Anlage 1, 3

Die Personalkosten bei den kommunalen Jugendfreizeiteinrichtungen in der Anlage 1 wurden mit den
Durchschnittssätzen berechnet. Die Gebäudekosten der kommunalen Jugendfreizeiteinrichtungen
waren aufgrund der personellen Situation in der Verwaltung in der Bearbeitungszeit nicht darstellbar.
Aus Vereinfachungsgründen wird der Förderbetrag der kommunalen Einrichtungen auch unter dem
Begriff „Zuwendung“ dargestellt, obwohl es sich haushaltsrechtlich nicht um Zuwendungen im Sinne
der §§23 und 44 LHO handelt.

zu 2.: siehe Anlage 2

zu 3.: siehe Anlage 3

zu 4.: siehe Anlage 3, 4

zu 5.: Der aktuelle Plausibilitätskostensatz beträgt für kommunale Projekte der standortgebundenen
Jugendarbeit 55,30 € und für die standortgebundenen Projekte der Träger der freien Jugendhilfe
48,26 €.

zu 6.: Diese Frage wurde für die Projekte in freier Trägerschaft bereits im Rahmen der Schriftlichen
Anfrage Drucksacke SchA IX/1202 vom 04.06.2026 der Bezirksverordneten Karin Kant beantwortet.
Für die kommunalen Einrichtungen wurden folgende Mindestangebotsstunden ermittelt:

JFE Remili / öff. Träger1.481
JFE Grimau / öff. Träger4.343
JFE Keplerstr. / öff. Träger 838
JFE WK 14 / öff. Träger 4.343
JFE Base 24 / öff. Träger 4.343
JFE Würfel / öff. Träger 4.343

Es handelt sich um Hochrechnungen auf Grundlage der aktuell besetzten Stellen.

Zu 7.: siehe Anlage 5

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