Bauantrag ALDI-Grundstück Winckelmannstraße 38-42
Schriftliche Anfrage
Drucksache Nr. IX/1048 vom 08.08.2025 der Bezirksverordneten Edith Karge – Die Linke.
Ich frage das Bezirksamt:
- Hat ALDI Nord einen Bauantrag für das Grundstück Winckelmannstraße 38-42 gestellt?
- Wenn ein entsprechender Antrag vorliegt, wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Zu 1.
Am 07.07.2025 wurde für das Grundstück Winckelmannstraße 38-42 ein Antrag auf Baugenehmigung gemäß § 64 BauO Bln für den Umbau und die Erweiterung eines Geschäftshauses (Aldi-Markt) und der Stellplatzanlage eingereicht.
Zu 2.
Grundsätzlich entscheidet gemäß § 69 Abs. 3 BauO Bln die Bauaufsichtsbehörde über den Antrag innerhalb einer Frist von einem Monat. Die Frist beginnt, sobald alle für die Entscheidung notwendigen Stellungnahmen und Nachweise vorliegen oder die Frist für die Entscheidung der Denkmalfachbehörde bzw. der obersten Denkmalschutzbehörde nach Absatz 2 Satz 3 abgelaufen ist.
Der Antragsteller wurde aufgefordert, zur Vervollständigung seiner Bauvorlagen fehlende Unterlagen nachzureichen. Wenn die fehlenden Bauvorlagen hier vollständig vorliegen, werden die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu beteiligenden Behörden und Dienststellen gehört.
Eine Aussage, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, ist derzeit daher nicht möglich.

