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Tesla

Karin Kant

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/1190 vom 04.05.2026 der Bezirksverordneten Karin Kant – Die Linke.


Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Ansiedlung des Unternehmens Tesla in der Friedrichshagener Straße in Köpenick?

  2. Wie groß ist die Fläche des geplanten Standortes in der Friedrichshagener Straße (in Quadratmetern)?

  3. Zu welchem Zeitpunkt ist die Aufnahme des Betriebs geplant?

  4. Welche konkreten Vorhaben verfolgt Tesla im Rahmen des "Entwicklungszentrums"?

    a) Welchen Verwendungszweck soll die Einrichtung erfüllen?

    b) Handelt es sich um einen reinen Forschungs- und Batterieteststandort oder sind auch Produktionskapazitäten vorgesehen?

    c) Sind eine Entwicklung und ein Ausbau des Standortes möglich oder sogar bereits vorgesehen?

    d) Sind weitere Entwicklungs- oder Ausbaupläne bekannt?

  5. Sind umweltrelevante Auswirkungen auf das direkte sowie das weitere Umfeld des Standortes zu erwarten?

    a) Wurden mögliche Umweltauswirkungen geprüft und, wenn ja, mit welchen Verfahren?

    b) Welche Schutzmaßnahmen und ggf. Ausgleichsmaßnahmen sind vorgesehen, falls Auswirkungen zu erwarten sind?

  6. Mit wie vielen Arbeitsplätzen wird an diesem Standort zu rechnen sein?

    a) Woher sollen die benötigten Arbeitskräfte rekrutiert werden?

    b) Ist geplant, Personal von anderen Standorten zu übernehmen?

    c) In welchem Umfang entstehen neue Arbeitsplätze für die Region?

    d) Tesla verkündete kürzlich in der Presse, dass aufgrund des neuen Modells Y 1000 neue Arbeitsplätze in diesem Jahr geschaffen wurden (insgesamt dann 11.800 Arbeitsplätze). Zwischen 2024 und 2026 gingen jedoch 1700 Arbeitsplätze verloren. Wie bewertet das Bezirksamt vor dem Hintergrund der Entwicklung der Beschäftigtenzahlen am Standort Grünheide eine längerfristige Arbeitsplatzsicherheit?

  7. Wie wird sichergestellt, dass arbeitsrechtliche Standards sowie gute Arbeitsbedingungen eingehalten werden?

    a) Wurden die Erfahrungen und Berichterstattungen zum Tesla-Standort in Grünheide in die Entscheidung zur Ansiedlung einbezogen?

    b) Wurden entsprechende Aspekte im Rahmen der Ansiedlungsplanung gegenüber Tesla thematisiert?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

In die Beantwortung sind entsprechende Zuarbeiten des Stadtentwicklungsamtes und des Umwelt- und Naturschutzamtes einflossen.

Zu 1.
Das Bezirksamt bewertet die Ansiedlung mit dem geplanten Entwicklungszentrum als einen bedeutenden Meilenstein für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Treptow-Köpenick, den Standort Berlin und die Metropolregion allgemein.
Mit dem Zuzug eines global agierenden Technologieunternehmens und den dort tätigen Fachkräften und Wissenschaftler/innen wird die Position des Bezirks innerhalb der Metropolregion Berlin-Brandenburg als Zentrum für Elektromobilität und Hochtechnologie weiter gestärkt und eine Vielzahl an anderen Synergien mit Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen forciert.
Die Reaktivierung einer brachliegenden Industriefläche entspricht zudem unseren Zielen einer nachhaltigen Stadtentwicklung durch Flächenrecycling.

Zu 2.
Das Grundstück an der Friedrichshagener Straße (ehemaliges Draka-Gelände) umfasst ca. 5 ha.

Zu 3.
Die Nutzungsaufnahme des Hauptgebäudes Süd wurde noch nicht angezeigt. Angaben zu einer absehbaren Nutzungsaufnahme seitens der Bauherren wurde nicht getätigt. Für die nordöstlich auf dem Baugrundstück gelegene Halle (Batteriesicherheitslabor) wurde zum 12.05.2026 die Nutzungsaufnahme angezeigt.

Zu 4.
Der Standort fungiert als europäisches Entwicklungszentrum für Materialforschung, Fahrzeugentwicklung und der Optimierung von Antriebstechnologien mit umfangreichen Prüfständen. Eine großserielle Fahrzeugproduktion ist am Standort Köpenick nicht geplant.
Das Zentrum ist auf Skalierung ausgelegt. Während der Start mit ca. 130 Fachkräften erfolgen soll, ist eine mittelfristig Erweiterung auf bis zu 250 Arbeitsplätze kommuniziert worden. Weitere Expansionspläne auch über das Gelände hinaus sind dem Bezirksamt aktuell nicht bekannt.

Zu 4a. und b.
Hauptgebäude Süd:
Im Erdgeschoss des Hauptgebäude Süd werden Labore für Batteriezell-, Antriebs-, und Fahrzeugentwicklung eingerichtet und betrieben. Im Obergeschoss entstehen Büro- und Sozialräume.

Halle Nordost:
Im Labor für Zelltests werden Lithium-Ionen-Zellen auf ihre funktionale Sicherheit durch thermische und elektrische Tests überprüft.

Zu 4c.
Auf dem gegenständlichen Baugrundstück befinden sich noch weitere bauliche Anlagen, die eine Nutzung ermöglichen. Bauanträge für die Nachnutzung der weiteren Objekte sind bisher nicht eingegangen.

Zu 4d.
Seitens der Bauherren wurde die Nutzung weiterer bestehender baulicher Anlagen angesprochen. Weiterführende Planungen wurden noch nicht präsentiert.

Zu 5.
Es sind keine umweltrelevanten Auswirkungen auf das direkte sowie das weitere Umfeld des Standortes zu erwarten.
Das Vorhabengrundstück Friedrichshagener Straße 29-36 befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 9-65 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Köpenick (GVBl. für Berlin Nr. 24 vom 11. Oktober 2018) und ist als Gewerbegebiet nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Im Zuge des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplans wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Bei der Bewertung des Eingriffs wurde eine, nach § 34 BauGB max. zulässige bereits im Bestand vorhandene Bebauung durch Haupt- und Nebenanlagen mit einer erhöhten Grundflächenzahl (GRZ) von 0,9 ggü. der im Bebauungsplan festgesetzten erhöhten GRZ von 0,8 zugrunde gelegt. Mit den Festsetzungen des Bebauungsplans wird daher keine höhere Versiegelung ermöglicht. Somit waren die im Bestand vorhandenen Versiegelungen bereits vor der planerischen Entscheidung als zulässig zu betrachten und damit gemäß § 1a Abs. 3 BauGB nicht ausgleichspflichtig. Da auch sonst keine erheblichen Auswirkungen auf die zu berücksichtigenden Schutzgüter zu erwarten waren, wurde im Bebauungsplan im Bereich des ausgewiesenen Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO auf eine Bilanzierung des Eingriffs entsprechend dem Berliner Leitfaden zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen und auf entsprechende Festsetzungen im Bauungsplan verzichtet.
Es handelt sich bei den baugenehmigten beiden (Teil-)Vorhaben (Umnutzung/ Änderung von Hauptgebäude Süd, Außenanlagen, Nutzung des Pförtnerhauses sowie Umnutzung einer Logistikhalle als Batteriesicherheitslabor) insgesamt um einen nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieb, welcher der Zweckbestimmung des im Bebauungsplan 9-65 festgesetzten Gewerbegebietes entspricht.
Das zuständige, bezirkliche Umwelt- und Naturschutzamt, Technischer Umweltschutz, wurde in den beiden Baugenehmigungsverfahren jeweils beteiligt: Die einzelnen antragsgegenständlichen Anlagen fallen nach den Bauantragsunterlagen nicht unter Anlagen oder bezüglich des Umgangs mit Gefahrenstoffen unter die Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) Anlage 1 und 2. Entsprechend bestanden keine Anhaltspunkte für eine Genehmigungspflicht des Vorhabens nach § 19 (vereinfacht) oder nach § 10 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG).
Nach der antragsgegenständlichen Immissionsprognose TA Lärm – Schallimmissionsprognose (Gewerbelärm Entwicklungszentrum) vom 24.11.2025 wurden zu den vorhabenbedingten Schallquellen neben dem anlagebezogenen Verkehr (Linienquelle) zu den Punktquellen Standorte und Betriebszeiten bzw. Maßnahmen auch an den technischen Gebäudeausrüstungen (TGA) bestimmt. Die hierbei ermittelten Schallleistungspegel sind bei der Umsetzung des Vorhabens einzuhalten.

Zu 6.
Gemäß der eingereichten Vorhabensbeschreibung sollen bis zu 250 Arbeitsplätze entstehen.
Es ist zu erwarten, dass ein Großteil des Personals zunächst von bestehenden Berliner Standorten sowie aus dem Werk in Grünheide nach Köpenick transferiert wird und - insbesondere die hochqualifizierten Arbeitsplätze - direkt im Bezirk und den naheliegenden Wissenschaftlichen Einrichtungen und Universitäten und Hochschulen akquiriert werden.
Das Bezirksamt beobachtet die Fluktuation in Grünheide aufmerksam. Ein Entwicklungszentrum unterliegt jedoch anderen Marktzyklen als die reine Produktion.
Forschung und Entwicklung sind meist langfristiger angelegt und bilden die Basis für zukünftige Modelle, was eine stabilere Beschäftigungslage für Spezialistinnen und Spezialisten und den assistierenden Mitarbeitenden verspricht.

Zu 7.
In Deutschland unterliegen alle Betriebe einer Vielzahl an gesetzlichen Schutzregelungen wie z.B. dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung, diversen DIN-Normen und technischen Baubestimmungen, dem Arbeitszeitgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung, dem Bundesurlaubsgesetz, der Gefahrstoffverordnung, dem Entgeltfortzahlungsgesetz, dem Kündigungsschutzgesetz und ggf. dem Betriebsverfassungsgesetz und verschiedener Tarifverträge oder dem Vorschriftenwerk der gesetzlichen Unfallversicherung.
Das Bezirksamt ist für deren Durchsetzung nicht zuständig.
Das Bezirksamt erwartet, dass Tesla als attraktiver Arbeitgeber in Berlin agiert, um die hochqualifizierten Fachkräfte langfristig an den Standort zu binden.

Zu 7a.
Das ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

Zu 7b.
Das ist dem Bezirksamt nicht bekannt.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass es sich nicht um eine aktive Ansiedlung des Bezirksamts handelte. Ein Unternehmen hat ein Gewerbegrundstück erworben. Das Stadtentwicklungsamt hat im Rahmen der Bauberatung zur planungsrechtlichen Zulässigkeit der geplanten Nutzungsänderung beraten.

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