Kein „möbliertes Wohnen auf Zeit"
Antrag, interfraktionell mit SPD und B'90/Grüne
Das Bezirksamtes wird ersucht, das Vermietungsmodell "möbliertes Wohnen auf Zeit" in den sozialen Erhaltungsgebieten der Genehmigungspflicht zu unterwerfen und grundsätzlich zu versagen.
Begründung:
Der Trend zum Zeitwohnen hält nicht nur im Innenstadtbereich an und weitet sich aus. Der Wohnungsmarktbericht 2023 der Investitionsbank (IBB) weist daraufhin, dass sich auch in Treptow-Köpenick die Inserate für "möbliertes Wohnen auf Zeit" deutlich erhöht haben. Die durchschnittlichen Mieten bei temporär vermieteten - meist möblierten - Wohnungen übertreffen häufig die ortsüblichen Mieten um das Doppelte bis Dreifache. Wird die Wohnung zu einem vorübergehenden Gebrauch vermietet, gilt die Mietpreisbremse nicht. Laut eines vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf in Auftrag gegebenen Gutachtens ist das Vermietungsmodell "Wohnen auf Zeit" angesichts des angespannten Wohnungsmarktes vor allem ein Modell der Verdrängung und entzieht der Wohnbevölkerung dringend benötigten Wohnraum zu ortsüblichen Mieten und verstößt somit gegen den Milieuschutz, der die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen soll.
Drucksache: IX/1000
Ansprechpartner: Uwe Doering
Ansprechpartner: Philipp Wohlfeil