Mietenwucher durch möbliertes Wohnen verhindern - Gegen Miettricks mit Möbeln
Immer öfter werden Mietwohnungen unter dem Deckmantel des möblierten Wohnens auf Zeit zu überhöhten Mietpreisen angeboten, und das ist das Problem. So umgehen Vermieter die Mietpreisbremse und verdrängen Mieterinnen und Mieter aus ihren Kiezen.
Teilweise dreifach über der örtlichen Miete. So gab es unter anderem ein Inserat auf Immobilienscout 24 für eine 66 Quadratmeter große Wohnung in der Elsenstraße für 2.280 Euro Miete. Gesamtmiete. Das sind 30 Euro pro Quadratmeter, und das ist kein Einzelfall. Diese Wohnung in der Elsenstraße liegt übrigens im Milieuschutzgebiet.
Die IBB, die Investitionsbank Berlin, stellt in ihrem Immobilienbericht 2023 zu dem Geschäftsmodell möbliertes Wohnen auf Zeit fest, dass die Entwicklung dieses Segments nicht mehr im Einklang mit den bestehenden mietrechtlichen Regelungen steht. Das sagt die Investitionsbank!
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hatte ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, aus dem hervorgeht, dass die temporäre Vermietung von möblierten Wohnungen gegen den Milieuschutz verstößt. Im Rechtsgutachten wird darauf hingewiesen, dass beim Wohnzeitmodell diese Wohnung der Wohnbevölkerung nicht mehr zur Verfügung steht, deren Zusammensetzung im Milieuschutzgebiet geschützt werden soll. Der Übergang von einer Dauerwohnung in ein Zeitmodell, so das Rechtsgutachten, ist eine Nutzungsänderung, die genehmigungspflichtig ist. Dieser Auffassung hat sich das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf angeschlossen.
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf wird zukünftig im Sinne des § 172 Baugesetzbuch in den sozialen Erhaltungsgebieten eine Nutzungsänderung von dauerhaftem Wohnen in möbliertes Wohnen auf Zeit unterbinden. Das ist das erste Bezirksamt.
Auch das Bezirksamt Neukölln hat vor wenigen Tagen angekündigt, dass es in den Milieuschutzgebieten das Wohnmodell möbliertes Wohnen auf Zeit grundsätzlich verbieten will, um die soziale Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten. Diese Vermietungspraxis, so der zuständige Stadtrat, stehe den Zielen der Milieuschutzverordnung, die dortige Sozialstruktur zu erhalten und die Mieter vor starken Mietpreissprüngen zu schützen, entgegen.
Auch der Neuköllner Stadtrat weist darauf hin, dass bei der Vermietung von möblierten Wohnungen auf Zeit schnell eine Gesamtmiete von 3.500 Euro für 80 Quadratmeter zustande kommt. Auch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat angekündigt, dass es gegen die Vermietungspraxis möbliertes Wohnen auf Zeit in Milieuschutzgebieten vorgehen will.
Laut RBB 24 hat auch der Regierende Bürgermeister sich dafür ausgesprochen, gegen Verstöße gegen die Mietpreisbremse vorzugehen. Dazu zähle auch das möblierte Wohnen. Zitat des Regierenden Bürgermeisters auf RBB 24 wörtlich: „Da stellt man einen Stuhl rein und schwuppdiwupp gilt die Mietpreisbremse nicht mehr.“
Viele haben das Problem erkannt und jetzt muss und sollte auf allen Ebenen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter gehandelt werden. Der Antrag von Linke, SPD und Grüne wurde angenommen.
Dieser Artikel stammt aus dem Aus dem Rathaus vom Juli 2025. Die Zeitungen des Bezirksvorstandes und der Fraktion können hier runtergeladen werden. Beide Zeitungen gibt es auch als kostenloses Abo.
