Abschlussbericht "Innenentwicklungskonzept (IEK) Plänterwald"

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/1164 vom 11.03.2026 des Bezirksverordneten Uwe Doering – Die Linke.


Ich frage das Bezirksamt:

  1. Inwieweit wurden beim Schlussbericht zum "Innenentwicklungskonzept (IEK) Plänterwald" die Beschlüsse der BVV zu den Drucksachen IX/0722 "Einwohnerantrag - Mobilitäts- und Infrastrukturkonzept für ein lebenswertes Plänterwald unter Beteiligung der Anwohner /-innen" und IX/0940 "Kleingartenanlagen in Plänterwald erhalten" berücksichtigt und sind in die Vorschläge und Ideen eingeflossen?

  2. Inwieweit wurde beim Schlussbericht berücksichtigt, dass sich Anwohnende in mehreren Veranstaltungen, Foren und Kundgebungen gegen eine weitere (Innenhof-) Verdichtung durch Wohnungsbau ausgesprochen haben?

  3. Wie ist in Sachen Umsetzung des Schlussberichtes zum IEK Plänterwald das weitere Verfahren?

  4. Wer veranlasst und finanziert die angekündigten und notwendigen Machbarkeitsstudien und Standortuntersuchungen, u. a. zur Schaffung von Wohnraum durch Aufstockung bestehender Wohngebäude? 

  5. Wer entscheidet wann über die Einleitung von Bebauungsplanverfahren für ausgewählte Standorte (Feuerwehr, Bahnhofsvorplatz, Garagenhöfe)?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Das IEK berücksichtigt die o.g. Drucksachen implizit. Neben Wohnungsbaupotenzialen enthält das integrierte Konzept Vorschläge zum Ausbau der sozialen Infrastruktur, Nahversorgung, Dienstleistungen und Einzelhandel sowie Gesundheitsangebote. Im Zusammenhang mit Neubau und dem damit einhergehenden Bevölkerungszuwachs eröffnen sich hierfür Optionen, die auch genutzt werden sollen. Ein Kernziel des IEK ist der Bau eines mehrfachgenutzten Gebäudes, u.a. für ein neues Stadtteilzentrum, Angebote der VHS und Bibliothek sowie eine Jugendfreizeiteinrichtung. Wie bereits im Schlussbericht zum BVV-Beschluss IX/0722 beschrieben, sind die Inhalte des in Rede stehenden BVV-Beschlusses auch in die Erstellung des IEK Plänterwalds eingeflossen. Die dort benannten Themen werden im „Anlass und Ziel“ des IEK Plänterwald bereits adressiert. Es wird darauf hingewiesen, dass das IEK Plänterwald als Machbarkeitsstudie interdisziplinär ausgerichtet ist.
Verkehrliche und infrastrukturelle Faktoren fungieren hier nicht als primäre Ursachen, sondern werden implizit als Elemente eines komplexen Gesamtsystems berücksichtigt.

Für die Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung ist grundsätzlich die Kassenärztliche Vereinigung Berlin zuständig. Diese ist planerisch nicht steuerbar. Auch das Gewerbe- und Einzelhandelsangebot selbst ist planerisch nicht bzw. nur eingeschränkt steuerbar - hier sind eher andere Faktoren wie Lage, Miethöhe und v.a. wirtschaftliche Aspekte aus Sicht der Betreibeden relevant. Der Bezirk möchte aber mit dem IEK Rahmenbedingungen ermöglichen, die eine Ansiedlung für Gewerbe und Gesundheitsversorgung attraktiver machen.

Öffentliche Kleingartenanlagen wurden im IEK im kleinstmöglichen Umfang von wenigen Parzellen für eine notwendige Feuerwehrwache (Prüffläche) und ggf. Flächenarrondierungen im Bereich S-Bahnhof Plänterwald (Potenzialfläche Tor zum Plänterwald) beplant. Kleingartenanlagen werden entsprechend
des Beschlusses IX/0940 "Kleingartenanlagen in Plänterwald erhalten“ nicht für Wohnungsbau in Anspruch genommen. Hieran besteht und bestand auch unabhängig vom Beschluss der BVV nicht das Interesse des Bezirksamtes. Zur Stärkung der Kleingartenanlagen als Gemeinbedarfsflächen wird die Öffnung der Kleingartenanlagen für die Allgemeinheit weiterverfolgt.
 

Zu 2.
Die Willensbekundungen aus der Anwohnerschaft wurden vom Bezirksamt aufgenommen und im Konzept im Rahmen des Möglichen berücksichtigt. Im Bezug auf die Darstellung zur Verdichtung von Innenhofbereichen stellt das IEK nur das bestehende Baurecht nach § 34 BauGB dar. Das IEK nimmt keine Prüfung über einen Bauantrag vorweg. Dies bedarf immer einer Prüfung im Einzelfall. Eine mögliche Bebauung wird daher im Rahmen des bestehenden Bauplanungsrechtes bewertet. Alle über die Zulässigkeit nach § 34 BauGB hinausgehenden Planungen erfordern die Schaffung von Planungsrecht (Bebauungsplan), sollen sich am IEK orientieren, sind aber in einem Bebauungsplanverfahren gesondert zu überprüfen.
 

Zu 3.
Das IEK wurde am 17.02.2026 vom Bezirksamt beschlossen. Damit ist die Konzepterarbeitung abgeschlossen. Einen konkreten Zeitplan für die Umsetzung besteht nicht. Der Fachbereich Stadtplanung steuert in Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern auf Basis personeller und finanzieller Ressourcen die Umsetzung/Weiterverfolgung der Einzelmaßnahmen. Hier liegt der Fokus auf Maßnahmen für soziale Infrastruktur, Grün- und Freiräume und Nahversorgung. Die Umsetzung des Wohnungsbaus ist maßgeblich von dem Entwicklungswillen der Flächeneigentümer und - eigentümerinnen abhängig. Das IEK dient hier dem Bezirk als Orientierungs- und Beratungsinstrument für die Eigentümerinnen und Eigentümer.
 

Zu 4.
Weitere Studien und konkrete Standortplanungen werden nach Bedarf durch die jeweiligen Vorhabenträger/innen bzw. Flächeneigentümer/innen durchgeführt und finanziert. Derzeit hat der Bezirk keine weiteren Studien beauftragt.
 

Zu 5.
Die Entscheidung zur Aufstellung eines Bebauungsplans obliegt dem Bezirksamt. Ein möglicher Zeitpunkt richtet sich insbesondere nach Flächenverfügbarkeiten, Planerfordernissen, dem Willen der Vorhabenträger/innen sowie monetärer und personeller Ausstattung des in Rede stehenden Amtes.

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