Adlershofer Landhaus am Büchnerweg 79 unter Denkmalschutz?

Treptow-Köpenick

Schriftliche Anfrage VIII/1576

  1. Welche Planungen sind dem Bezirksamt für das Landhaus bekannt?
  2. Wie bewertet das Bezirksamt den Zustand des Hauses?
  3. Gibt es von Seiten der Denkmalschutzbehörden Bestrebungen das Landhaus unter Denkmalsschutz zu stellen?
  4. Welche Kriterien für den Denkmalschutz wurden aus Sicht der Denkmalschutzbehörden nicht erfüllt, wenn das Landhaus nicht unter Denkmalschutz gestellt wird bzw. gestellt werden kann?

gestellt am 27.08.2021

von Uwe Doering

Das Bezirksamt antwortet am 14.09.2021

Welche Planungen sind dem Bezirksamt für das Landhaus bekannt?Für die Villa auf dem Grundstück Büchnerweg 79/ Moissistr. 27 wurde der Abriss beantragt?

Im Rahmen des Stellungnahmeersuchens wurde hierzu eine positive planungsrechtliche Stellungnahme von Seiten des Fachbereiches Stadtplanung abgegeben. Der Abbruch ist nach § 34 Absatz 1 BauGB planungsrechtlich zulässig. Denkmalrechtliche Belange waren hier nicht betroffen, da das Objekt kein Denkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetz Berlin ist.

In der Stellungnahme wurde Hinweise zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum geben.
Hierzu ist das Amt für Bürgerdienste, Fachbereich Wohnen, Arbeitsgruppe Zweckentfremdung zu beteiligen. Des Weiteren wurde eine zeitnahe Information der Nachbarschaft im Sinne des § 25 VwVfG über das Bauvorhaben sowie den baulichen Ablauf dringend empfohlen.

Mit Eingangsdatum vom 01. Juli 2021 wurde auf dem Grundstück die Erteilung einer Genehmigung zur Schaffung von 220 Wohneinheiten beantragt.

Wie bewertet das Bezirksamt den Zustand des Hauses?

Eine Bewertung des Zustands des Hauses hat in diesem Fall durch das Bezirksamt nicht stattgefunden.

Gibt es von Seiten der Denkmalschutzbehörden Bestrebungen das Landhaus unter Denkmalsschutz zu stellen?

Es hat zwei Denkmalwertprüfungen für dieses Haus gegeben, eine Prüfung wurde kurz nach 1990 durchgeführt, eine zweite erfolgte auf Vorschlag der Unteren Denkmalschutzbehörde Treptow-Köpenick im Frühjahr 2021, als die Gefährdung und damit der Verlust von möglicherweise denkmalrelevanter Substanz erkannt wurden.

Welche Kriterien für den Denkmalschutz wurden aus Sicht der Denkmalschutzbehörden nicht erfüllt, wenn das Landhaus nicht unter Denkmalschutz gestellt wird bzw. gestellt werden kann?

Die Erfassung und Bewertung von Gebäuden, Anlagen etc. in Bezug auf ihre Denkmalqualitäten erfolgt nach spezifischen Kriterien und wird von der zuständigen Behörde, dem Landesdenkmalamt Berlin durchgeführt. Grundsätzlich ist den Denkmalbehörden der substanzielle Wert der Gebäudeanlage sowie die prägende Rolle in der Entwicklung des Stadtbildes von Adlershof bewusst.
Der zweigeschossige, siebenachsige Bau mit Walmdach und klassizistischer Fassadengestaltung wurde wahrscheinlich in den 1880er Jahre als Vorstadtvilla errichtet. Der Standort war günstig gewählt, zumal die Vorstadtvilla östlich der 1867 fertiggestellten Görlitzer Eisenbahn und in der Nähe der 1874 eröffneten Haltestelle Adlershof lag. Auf historischen Karten ist zu erkennen, dass Ende der 1920er Jahre im Umgriff der Vorstadtvilla (damals Auguste-Viktoriastraße 8/Roonstraße) einige Industriebetriebe wie die FilzFabrik Adlershof entstanden waren (vgl. http://histomapberlin.de/histomap/de/index.html20.08.2021). Unbestritten ist, dass dem Gebäude eine gewisse Bedeutung hinsichtlich seiner baulichen Qualitäten sowie der städtebaulichen Wirkung zuzusprechen ist. Trotz dessen fiel die Denkmalwertprüfung des Landesdenkmalamtes Berlin negativ aus. In beiden Fällen konnte dem Gebäude kein expliziter Denkmalwert zugesprochen werden. Das Gebäude habe signifikante Veränderungen erfahren, die einer Unterschutzstellung entgegenstehen, so die Erläuterungen des Landesdenkmalamts. Das Dachgeschoss wurde erhöht, was Einfluss auf die Kubatur und die Proportionen des Gebäudes habe. Die Veränderungen seien an der Ostseite des Gebäudes im Bereich des vorgeblendeten Fluchtwegs besonders auffällig. Diese grundlegenden baulichen Veränderungen mindern den Zeugniswert des Objekts erheblich.
Damit sind dem Gebäude die Schutzmechanismen des Denkmalschutzes vorenthalten. Der Erhalt und die Pflege entsprechender Bausubstanz, der kein expliziter Denkmalwert zugesprochen werden kann, ist nicht von den Denkmalbehörden zu fordern, sondern wird stets in politisch und soziokulturell abgesteckten Rahmen verhandelt.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1576