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Anfrage Verkehr Südost

Petra Reichardt

Schriftliche Anfrage VIII/1473

  1. Ist es richtig, dass das Bezirksamt die Ergebnisse der "fachlich korrekten" Verkehrsuntersuchungen zum B-Plan 9-50 und zum Kietzer Feld teilt?
  2. Welchen Sinn macht dann aus Sicht des Bezirksamtes der BVV-Beschluss zur Drs. VIII/0650 "Verkehrskonzept Südost -Treptow-Köpenick" unter Beachtung der Frage 1?
  3.  Hält das Bezirksamt den BVV-Beschluss zur Drs. VIII/1245 "Verkehrsgutachten Wendenschloß" für überflüssig, da ja alles bereits "fachlich korrekt" beurteilt wurde und der Verkehr angeblich "in einer den Anforderungen entsprechenden Qualität abgewickelt werden kann"?
  4. Meint das Bezirksamt tatsächlich, dass sich mit dem Baugeschehen in Marienhain, der Nachverdichtung im Kietzer Feld und den Planungen zum Wohnungsbau auf dem Gelände des ehemaligen Funkwerks an der Verkehrsentwicklung und den bisherigen Einschätzungen zur Verkehrsentwicklung nichts verändern wird, zumal der PKW-Verkehr entgegen aller bisherigen Planungen und Vorhersagen deutlich mehr zugenommen hat und angesichts der Bauvorhaben zunehmen wird?
  5. Hält das Bezirksamt, ausgehend von der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage VIII/1457, eine Verkehrskonferenz für den Südosten Berlins überhaupt für notwendig?
    5.1. Wenn nein, warum nicht?
    5.2.Wenn ja, mit welcher Zielstellung?
     

gestellt am 29.04.2021

von Petra Reichardt

Das Bezirksamt antwortet am 27.05.2021

Ist es richtig, dass das Bezirksamt die Ergebnisse der "fachlich korrekten" Verkehrsuntersuchungen zum B-Plan 9-50 und zum Kietzer Feld teilt?

Ja, das Bezirksamt teilt die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchungen zum Kietzer Feld und zum Bebauungsplan 9-50.

Welchen Sinn macht dann aus Sicht des Bezirksamtes der BVV-Beschluss zur Drs. VIII/0650 "Verkehrskonzept Südost -Treptow-Köpenick" unter Beachtung der Frage 1?

 Hält das Bezirksamt den BVV-Beschluss zur Drs. VIII/1245 "Verkehrsgutachten Wendenschloß" für überflüssig, da ja alles bereits "fachlich korrekt" beurteilt wurde und der Verkehr angeblich "in einer den Anforderungen entsprechenden Qualität abgewickelt werden kann"?

Dem Bezirksamt steht es nicht zu, die Sinnhaftigkeit von BVV-Beschlüssen zu beurteilen oder einzuschätzen, ob ein BVV-Beschluss überflüssig ist.

Das Bezirksamt wird zu den BVV-Beschlüssen Drs. VIII/ 0650 „Verkehrskonzept Südost – Treptow-Köpenick verkehrlich zukunftsfähig machen“ und Drs. VIII/ 1245 „Verkehrsgutachten Wendenschloß“ berichten.

Meint das Bezirksamt tatsächlich, dass sich mit dem Baugeschehen in Marienhain, der Nachverdichtung im Kietzer Feld und den Planungen zum Wohnungsbau auf dem Gelände des ehemaligen Funkwerks an der Verkehrsentwicklung und den bisherigen Einschätzungen zur Verkehrsentwicklung nichts verändern wird, zumal der PKW-Verkehr entgegen aller bisherigen Planungen und Vorhersagen deutlich mehr zugenommen hat und angesichts der Bauvorhaben zunehmen wird?

In den Verkehrsuntersuchungen zum Bebauungsplan 9-57 „Marienhain“, zum Bebauungsplan 9-50 „Funkwerk Köpenick“ und zum Kietzer Feld sind künftige Entwicklungen berücksichtigt und Maßnahmen aufgezeigt, um das Verkehrsaufkommen zukünftig abzuwickeln.

Hält das Bezirksamt, ausgehend von der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage VIII/1457, eine Verkehrskonferenz für den Südosten Berlins überhaupt für notwendig?

Die Empfehlung zur Einberufung einer Verkehrskonferenz ist Inhalt des BVV-Beschlusses Drs. VIII/ 1246 „Verkehrskonferenz für den Berliner Südosten“. Auch zu diesem Beschluss wird das Bezirksamt berichten.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1473

 

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