Anlegestellen für Fahrgastschifffahrt in Treptow-Köpenick
Schriftliche Anfrage VIII/1500
- Wie viele öffentliche und wie viele private Anlegestege für die Fahrgastschifffahrt gibt es im Bezirk Treptow-Köpenick und durch welche Reedereien werden sie genutzt?
- Welche Anlegestege befinden sich in Bezirks- bzw. Landeseigentum und wer sind die jeweiligen Nutzer?
- Welche vertraglichen Vereinbarungen existieren für die Nutzung der Anlegestellen in öffentlichem Eigentum?
- Welche Laufzeit haben diese Verträge und wann laufen sie gegebenenfalls aus?
gestellt am 15.06.2021
von Petra Reichardt
Das Bezirksamt antwortet am 09.07.2021
Die Wasserbehördliche Genehmigung für Anlegestellen für Fahrgastschiffe erfolgt durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung II D – Gewässerschutz (Wasserbehörde). Die strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung erfolgt über das Wasserstraßenschifffahrtsamt.
Entsprechend des Schreibens „Verfahren zum Umgang mit Anfragen in den Bezirksverordnetenversammlungen“ vom 20.12.2019 bittet Herr StS Tidow (SenUVK) ,,um Verständnis, dass bei Fragestellungen, die nicht im Zuständigkeitsbereich der der Bezirksverwaltung liegen, daher grundsätzlich keine Beantwortung von Anfragen einzelner Bezirksverordneter oder Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern in der BVV durch mein Haus erfolgen kann.“
Die Wasserbehörde wurde dennoch angefragt und hat sich wie folgt geäußert:
Wie viele öffentliche und wie viele private Anlegestege für die Fahrgastschifffahrt gibt es im Bezirk Treptow-Köpenick und durch welche Reedereien werden sie genutzt?
Statistiken zur Anzahl von öffentlichen und privaten Anlegestegen sowie Auflistungen zu verschiedene Reedereien werden nicht geführt.
Welche Anlegestege befinden sich in Bezirks- bzw. Landeseigentum und wer sind die jeweiligen Nutzer?
Für die Erteilung der Genehmigungen von Anlegestegen für die Fahrgastschifffahrt ist die Wasserbehörde der Senatsverwaltung und Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zuständig. Anlegestege für die Fahrgastschifffahrt, die sich im Eigentum des Landes Berlin befinden, sind dort nicht bekannt.
Welche vertraglichen Vereinbarungen existieren für die Nutzung der Anlegestellen in öffentlichem Eigentum?
Vertragliche Vereinbarungen für die Nutzung von Anlegestellen in öffentlichem Eigentum sind nicht bekannt.
Welche Laufzeit haben diese Verträge und wann laufen sie gegebenenfalls aus?
Beantwortung entfällt, siehe Antwort zu Frage 3.
Von Seiten des Bezirksamtes können die Fragen wie folgt beantwortet werden:
Vorbemerkung des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA):
Es wird davon ausgegangen, dass sich die erwartete Beantwortung der Fragen nicht auf den
Fährverkehr der BVG mit diversen Steganlagen im Raum Treptow-Köpenick bezieht.
Wie viele öffentliche und wie viele private Anlegestege für die Fahrgastschifffahrt gibt es im Bezirk Treptow-Köpenick und durch welche Reedereien werden sie genutzt?
Welche Anlegestege befinden sich in Bezirks- bzw. Landeseigentum und wer sind die jeweiligen Nutzer?
Zur der Frage, wie viele öffentliche und wie viele private Anlegestege es für die Fahrgastschifffahrt im Bezirk insgesamt gibt, kann seitens des SGA keine umfassende Beantwortung erfolgen.
Zu privaten Anlegestellen an Grundstücken, die sich nicht im Fachvermögen des SGA befinden, stehen hier keine Informationen zur Verfügung.
Öffentliche Anlegestegen liegen im Wesentlichen an öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen an.
Nachfolgende Anlegestellen für die Fahrgastschifffahrt sind bekannt, die von den Reedereien
Stern-. und Kreisschifffahrt sowie Kutzker wie folgt genutzt werden:
1. Stern- und Kreisschifffahrt GmbH:
Hafen Treptow im Treptower Park (mehrere Anleger)
Müggelpark (Landungssteg)
Regattastr. (zw. Nr. 147 und 161) (Anleger derzeit ungenutzt))
Luisenhain (2 Anleger)
2. Reederei Kutzker:
Platz des 23. April
Müggelpark
Uferpromenade Salvador-Allende-Str.
Des Weiteren befindet sich eine öffentliche Anlegestelle / Fahrgastanleger im Bereich des Platzes am Kaisersteg in Oberschöneweide (öffentliches Straßenland). Die Nutzung ist unbekannt, es bestehen hierzu keine Vertragsbeziehungen mit dem SGA.
Welche vertraglichen Vereinbarungen existieren für die Nutzung der Anlegestellen in öffentlichem Eigentum?
Die Betreiber der Anlegestellen haben sich per Vereinbarung dazu verpflichtet, die Schiffsanleger zu betreiben und zu nutzen sowie sonstigen Schiffseignern diskriminierungsfrei zum Anlegen zur Verfügung zu stellen.
Die Entscheidung über Anträge und die Erteilung der Anlegegenehmigung zur Nutzung des Anlegers und alle damit verbundenen Regelungen obliegen vollumfänglich dem Betreiber. Die Ablehnung von Anträgen ist nur aus wichtigen Gründen zulässig.
Die Erhebung von Anlegegebühren ist in der Höhe zulässig, die dem unmittelbaren Betriebs- und Unterhaltungsaufwand für die Anlegestelle entsprechen.
Mit der Stern- und Kreisschifffahrt gibt es seitens des SGA zu jedem o.g. Standort Verträge (Hafen Treptow -Standortvertrag, ansonsten Zuwegungsverträge zur fußläufigen Erschließung der Anleger durch die jeweilige Grünanlage).
Zwischen der Reederei Kutzker und dem SGA bestehen keine vertraglichen Beziehungen. (Die Reederei hatte die betreffenden Anleger vor etlichen Jahren, ohne gesonderte Zustimmung des SGA als Eigentümer der landseitigen Grundstücke an den Grünanlagen errichtet. Inwieweit strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigungen sowie wasserrechtliche Genehmigungen vorliegen, kann nicht eingeschätzt werden.)
Welche Laufzeit haben diese Verträge und wann laufen sie gegebenenfalls aus?
Die Laufzeit der Vereinbarungen beträgt 5 Jahre (08/2020 bis 08/2025) mit fünfjähriger Verlängerungsoption bzw.15 Jahre (08/2011 bis 08/2026).
Der Hafenvertrag mit der Stern- und Kreisschifffahrt hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2040, zunächst mit Option auf Verlängerung um 5 Jahre und anschließend weiter um jeweils ein Jahr.
Die sonstigen Zuwegungsverträge verlängern sich jährlich, wenn nicht eine der Vertragsparteien kündigt.
Mit der Reederei Kutzer bestehen keine vertraglichen Beziehungen.

