Arbeitsstand Wandmosaike im ehemamligen Kulturhaus BMHW

Treptow-Köpenick

Schriftliche Anfrage VIII/0787

Nach Informationen des Wohnwerks der BUWOK vom Oktober 2018 sind die Mosaike abgenommen und eingelagert.

  1. Gibt es inzwischen eine konzeptionelle Planung für die Neuintegration der Wandbilder?
  2. Hat das Bezirksamt Vorschläge unterbreitet, welche konkreten Objekte eventuell dafür geeignet sein könnten (z. B. Schule, Kita, Ersatzstandort "Haus Strohhalm")?
  3. Gibt es dazu Festlegungen im Bebauungsplan?
  4. Welche weiteren Voraussetzungen sind gegebenenfalls noch von wem zu erfüllen, um die Integration der Mosaike in das Bauvorhaben zu realisieren?

gestellt am 11.03.2019

von Edith Karge

Das Bezirksamt antwortet am 15.04.2019

Gibt es inzwischen eine konzeptionelle Planung für die Neuintegration der Wandbilder?

Hierzu teilt die Abt. Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport mit, dass die Arbeiten der Künstlerin Ortraud Lerch sich in den mittlerweile abgerissenen Bestandsgebäuden befanden und mit Graffiti und Farben überdeckt waren.

Die BUWOG hat im Rahmen ihres freiwilligen Kunstengagements verschiedene Fachfirmen mit der Rettung der Mosaike beauftragt.

Die Mosaikelemente wurden in diesem Zuge vollständig gereinigt, die Motive dokumentiert und gesichert, die Einzelelemente abgenommen, abtransportiert und eingelagert. Die Kosten hierfür hat die BUWOG übernommen. Nach erfolgreicher Fertigstellung des Wohnquartiers BUWOG WOHNWERK könnten die Mosaikarbeiten an einem geeigneten Ort wieder der Öffentlichkeit zugänglich bzw. ausgestellt werden.

Hat das Bezirksamt Vorschläge unterbreitet, welche konkreten Objekte eventuell dafür geeignet sein könnten (z. B. Schule, Kita, Ersatzstandort "Haus Strohhalm")?

Hierzu teilt die Abt. Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport mit, dass für eine spätere Ausstellung oder Zugänglichmachunq der von der BUWOG geretteten Mosaikarbeiten es noch keine konkreten Pläne gibt.

Vorschläge können direkt an die BUWOG, Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Pressesprecher Michael Dive, michael.dive@buwog.com gerichtet werden.

Die BUWOG erwägt, die Mosaikarbeiten nach erfolgreicher Fertigstellung des Wohnquartiers BUWOG WOHNWERK dort zugänglich zu machen oder in sonstiger passender
Form auszustellen.

Gibt es dazu Festlegungen im Bebauungsplan?

Festlegungen sind im Bebauungsplan XV-11 (Planzeichnung, Begründung) zu den Wandmosaiken nicht vorgesehen bzw. auch planungsrechtlich nicht möglich.

Welche weiteren Voraussetzungen sind gegebenenfalls noch von wem zu erfüllen, um die Integration der Mosaike in das Bauvorhaben zu realisieren?

Im ,,Vertrag über die Durchführung von Maßnahmen der Freilegung eines Grundstücks im Sanierungsgebiet Niederschöneweide" (kurz: Ordnungsmaßnahmenvertrag) zwischen Bezirksamt und BUWOG ist unter§ 4 Abs. 5 eine Regelung zur Sicherung, Reinigung und Zwischenlagerung der Mosaikbilder enthalten.
Dieser Passus wurde seitens der BUWOG erfüllt.

Zudem ist in § 4 Abs. 5 klargestellt, dass Regelungen zur Integration der Wandmosaiks in
Neubauvorhaben innerhalb des Geltungsbereichs B-Plan XV-11 in den nachfolgend vorgesehenen, städtebaulichen Vertrag zwischen BUWOG und Bezirksamt aufgenommen werden können.
Dieser städtebauliche Vertrag ist noch nicht abgeschlossen.

Zudem teilt die Abt. Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport mit, dass aufgrund Größe, Motiv und Material der Mosaike nach Erkenntnis der BUWOG die Voraussetzungen für eine spätere Integration im Quartier bestehen u.a. in einer ausreichend großen Fläche, deren Lage gleichermaßen Rezeption, Zugang und Wetterschutz gewährleistet.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0787