Areal Friedrichshagener Straße, ehemals Kabelwerk Oberspree und Fotochemische Werke

Schriftliche Anfrage VIII/0984

  1. Wie ist der aktuelle Arbeitsstand für die weitere Entwicklung des Areals Kabelwerk Oberspree und Fotochemische Werke in der Friedrichshagener Straße (B-Plan XVI 1a)?
  2. In welchem Zustand befinden sich die denkmalgeschützten Bauten?
  3. Wurden mittlerweile Maßnahmen zum Erhalt dieser Bauten vorgenommen?

gestellt am 07.10.2019

von Petra Reichardt

Das Bezirksamt antwortet am 24.10.2019

Wie ist der aktuelle Arbeitsstand für die weitere Entwicklung des Areals Kabelwerk Oberspree und Fotochemische Werke in der Friedrichshagener Straße (B-Plan XVI 1a)?

Der Bebauungsplan XVI-1 b ("Am Krusenick"), im allgemeinen Sprachgebrauch auch "ehern. Fotochemische Werke" genannt, wurde durch die Verordnung im GVBI am 11.02.2010, S. 31 festgesetzt und damit rechtsverbindlich.

Bis auf das Mischgebiet MI an der Friedrichshagener Straße wurden alle Allgemeinen Wohngebiete (WA 1 und WA 2) durch Neubau oder Sanierung der denkmalgeschützten Industriebauten einer Wohnnutzung zugeführt.

Der Bebauungsplan für das ehemalige Kabelwerk Köpenick trägt die Bezeichnung 9-53 ("Friedrichshagener Straße 10-12"). Das Grundstück wurde von der Deutsche Wohnen
erworben. Ziel ist die möglichst baldige Sanierung der denkmalgeschützten Bauten (zumindest in Teilen) und Errichtung neuer Wohngebäude auf dem umliegenden Areal. Gegenwärtig ist von einem Wohnungsbaupotential von ca. 900-1000 Wohneinheiten auszugehen. Das "Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung" ist anzuwenden (30%
der Wohnfläche bezahlbarer Wohnraum). Die derzeitige Eigentümerin hat die Grundzustimmung vorgelegt. Abstimmungen zum Bebauungskonzept laufen derzeit.

In welchem Zustand befinden sich die denkmalgeschützten Bauten?

Durch die Eigentümerin wurde ein Standsicherheitsgutachten beauftragt, in dem teilweise die tragenden Bauteile der Hallen als nicht mehr standsicher beurteilt werden. Die Geschossbauten sind grundsätzlich in einem besseren Zustand. Das Gutachten wird der Unteren Denkmalschutzbehörde zur Verfügung gestellt und durch diese kritisch geprüft werden.

Wurden mittlerweile Maßnahmen zum Erhalt dieser Bauten vorgenommen?

Die Eigentümerin hat der Unteren Denkmalschutzbehörde zugesichert, kurzfristig für den Substanzerhalt unabdingbare Maßnahmen, wie z. B. die Reparatur der Dachdeckung der
Geschossbauten, zu veranlassen.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0984