Ausstattung der Jugendsozialarbeit nach §13.1 des SGB VIII in Treptow-Köpenick in 2025
Schriftliche Anfrage
Drucksache Nr. IX/0906 vom 17.01.2025 der Bezirksverordneten Karin Kant – Die Linke.
Ich frage das Bezirksamt:
Wie sind die Projekte nach §13.1 des SGB VIII im Bezirk Treptow-Köpenick im Jahr 2025 finanziell und personell, in welcher Höhe in den einzelnen Posten der jeweiligen Finanzpläne für 2025, ausgestattet?
Bitte um Zuordnung und tabellarische Darstellung für:
- Gesamtfinanzierung des Projektes
- Anzahl Personalstellen (lt. Finanzierungsplan)
- Personal in Wochenarbeitsstunden
- Finanzielle Mittel für
- Personalkosten
- Verwaltungskosten
- Honorare
- Sachmittel
- Betriebskosten - Gesamtausgaben
- Eigenmittel/ Einnahmen
2. Welche Projekte nach §13.1 des SGB VIII, erhalten in 2025 weitere Mittel, z.B.: Mittel aus dem Gewaltpräventionsfonds, in welcher Höhe und mit welcher Zielsetzung?
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Zu 1. und 2. Siehe Anlage.

