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Ausstattung der Jugendsozialarbeit nach §13.1 des SGB VIII in Treptow-Köpenick in 2025

Karin Kant

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/0906 vom 17.01.2025 der Bezirksverordneten Karin Kant – Die Linke.


Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie sind die Projekte nach §13.1 des SGB VIII im Bezirk Treptow-Köpenick im Jahr 2025 finanziell und personell, in welcher Höhe in den einzelnen Posten der jeweiligen Finanzpläne für 2025, ausgestattet?

Bitte um Zuordnung und tabellarische Darstellung für:

  • Gesamtfinanzierung des Projektes
  • Anzahl Personalstellen (lt. Finanzierungsplan)
  • Personal in Wochenarbeitsstunden
  • Finanzielle Mittel für
    - Personalkosten
    - Verwaltungskosten
    - Honorare
    - Sachmittel
    - Betriebskosten
  • Gesamtausgaben
  • Eigenmittel/ Einnahmen


2. Welche Projekte nach §13.1 des SGB VIII, erhalten in 2025 weitere Mittel, z.B.: Mittel aus dem Gewaltpräventionsfonds, in welcher Höhe und mit welcher Zielsetzung?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1. und 2. Siehe Anlage.

Antwort SchA IX/0906

 

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