Baulandmobilisierungsgesetz und die entsprechende Verordnung des Senats vom 16.11.2021

Schriftliche Anfrage IX/0011

Der Deutsche Bundestag hat im Mai 2021 das Baulandmobilsierungsgesetz beschlossen. Auf dieser Grundlage hat laut Pressemitteilung der Senat am 16.11.2021 eine Rechtsverordnung erlassen, die Berlin gesamtheitlich als Gebiet mit angspanntem Wohnungsmarkt einordnet sowie die Befreiung von Bebauungsplan-Festsetzungen und die Anwendung des Baugebots erleichtert.

  1. In welchen Fällen ist aus Sicht des Bezirksamtes die Befreiung von Bebauungsplan-Festsetzungen im Sinne der Verordnung anzuwenden?
  2. In welchen Fällen ist aus Sicht des Bezirksamtes das Baugebot im Sinne der Verordnung anzuwenden?
  3. Kann mit dieser Verordnung in laufende Verfahren eingegriffen werden?
  4. Gilt diese Verordnung auch für Grundstücke mit Baurecht, die z. B. aus spekulativen Gründen nicht bebaut werden?

gestellt am 22.11.2021

von Uwe Doering