Baumaßnahme "Wohnhaus Elsenstraße 41"
Schriftliche Anfrage
Drucksache Nr. IX/1201 vom 03.06.2026 des Bezirksverordneten Uwe Doering – Die Linke.
Ich frage das Bezirksamt:
Welche Baumaßnahmen wurden für das Haus Elsenstr. 41 in Alt-Treptow (ein Zugang über die Elsenstraße, zwei Zugänge über die Heidelberger Straße) beantragt und welche Baumaßnahmen wurden vom Bezirksamt genehmigt?
Bis wann sollen die Baumaßnahmen beendet bzw. abgeschlossen sein?
Können die Kosten der Baumaßnahmen nach Kenntnis des Bezirksamtes auf die Mieten der Mieterinnen und Mieter umgelegt werden und, wenn ja, in welchem Ausmaß bzw. zu welchen Mieterhöhungen können die Baumaßnahmen führen?
Ist nach Kenntnis des Bezirksamtes eine Absenkung der Mieten für die Zeit der Baumaßnahmen möglich?
Ist bzw. war der Bauherr bzw. Hauseigentümer verpflichtet, die Mieter / -innen des Hauses über die Baumaßnahmen - vor Beginn der Baumaßnahmen - zu informieren?
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Zu 1.
Mit Bescheid Nr. 2023/2720 vom 09.12.2024 wurde die „Energetische Sanierung, Heizungstausch und Ersatz von vorhandenen Balkonen“ genehmigt.
Zu 2.
Darüber hat das Bezirksamt keine Kenntnis. Für ein Baugenehmigungsverfahren sind diese Angaben nicht erforderlich. Die Baugenehmigung erlischt jedoch, wenn innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen wurde oder das Bauvorhaben nach Ablauf von sechs Jahren nach ihrer Erteilung nicht fertig gestellt worden ist.
Zu 3.
Gemäß der Stellungnahme des Eigentümers vom 03.07.2024 soll auf die Umlage der Modernisierungskosten verzichtet werden. Somit soll keine Abrechnung der Kosten gegenüber den Mieterinnen und Mietern erfolgen.
Zu 4.
Dem Bezirksamt liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Zu 5.
Den Mieterinnen und Mietern sind Modernisierungsankündigungen spätestens drei Monate vor
Baubeginn zu übergeben.

