Bauvorhaben für eine Schule in Niederschöneweide

Schriftliche Anfrage VIII/1288

  1. Kann das Bezirksamt bestätigen, dass angrenzend an die Wohnbebauung einer Wohnungsbaugenossenschaft auf dem Areal Köllnische Straße 22 bis 35 ein Schulneubau in Planung ist und, wenn ja, kann das Bezirksamt bestätigen, dass der Schulneubau nach bisherigen Planungen dicht an die genannte Wohnbebauung heranrückt?
  2. Kann das Bezirksamt bestätigen, dass für den Schulneubau nach bisherigen Planungen Grün- und Erholungsflächen sowie ein Spielplatz weichen müssen?
  3. Wie beurteilt das Bezirksamt seinen zu den Fragen 1 und 2 genannten Planungsstand?
  4. Wie ist der genaue Stand der Planungen und gibt es einen Bauantrag?
  5. Welcher Zeitplan liegt den Bauplanungen zu Grunde?
  6. Gibt es bauvorbereitende Planungen, wie z. B Baumfällungen und, wenn ja, welche, in welchen Umfängen und welchen Zeiträumen?
  7. Wie werden die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Wohnungsbaugenossenschaft über den jeweiligen Stand der Planungen informiert und in diese miteinbezogen?

gestellt am  04.09.2020

von Uwe Doering

Das Bezirksamt antwortet am 15.09.2020

Kann das Bezirksamt bestätigen, dass angrenzend an die Wohnbebauung einer Wohnungsbaugenossenschaft auf dem Areal Köllnische Straße 22 bis 35 ein Schulneubau in Planung ist und, wenn ja, kann das Bezirksamt bestätigen, dass der Schulneubau nach bisherigen Planungen dicht an die genannte Wohnbebauung heranrückt?

Momentan erarbeitet das Bezirksamt eine Machbarkeilsuntersuchung zur Errichtung einer dreizügigen Grundschule in der Bezirksregion Niederschöneweide. Die genannte Fläche (angrenzende Fläche an die Wohnbebauung Köllnische Straße 22-35) ist dabei Teil der Untersuchung. Bei der Untersuchung werden alle gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsregelungen zur Bestandsbebauung berücksichtigt.

Kann das Bezirksamt bestätigen, dass für den Schulneubau nach bisherigen Planungen Grün- und Erholungsflächen sowie ein Spielplatz weichen müssen?

Ja. Nach dem bisherigen Sachsland muss eine Grünfläche weichen, für die an anderer Stelle in der Bezirksregion Ersatz geschaffen werden muss. Dies gilt auch für den Spielplatz. Eine endgültige Entscheidung dazu steht noch aus.

Wie beurteilt das Bezirksamt seinen zu den Fragen 1 und 2 genannten Planungsstand?

Mangels alternativ geeigneter Flächen in der Bezirksregion fokussiert sich die Machbarkeitsuntersuchung auf die genannte Fläche, Flurstücke 116 und 120, Flur 142 (Grünfläche Rudower Straße und Garagenstandort Köllnische Straße). Diese Untersuchung hat sich pandemiebedingt verzögert und konnte aufgrund fehlender Teilaussagen noch nicht abgeschlossen werden.

Wie ist der genaue Stand der Planungen und gibt es einen Bauantrag?

Zum genauen Stand der Planungen siehe Antwort zur vorangegangenen Frage. Nein, es gibt noch keinen Bauantrag.

Welcher Zeitplan liegt den Bauplanungen zu Grunde?

Es ist beabsichtigt, bis Ende des Jahres 2020 eine belastbare Machbarkeitsuntersuchung fertigstellen zu können. Grundlegende Aussagen zur Schulplatzversorgung in Niederschöneweide sollen ebenfalls bis Ende des Jahres mit SenBJF im Rahmen der jährlichen Monitoringgespräche stattfinden. Zum restlichen Zeitplan kann momentan noch keine Aussage getroffen werden.

Gibt es bauvorbereitende Planungen, wie z. B Baumfällungen und, wenn ja, welche, in welchen Umfängen und welchen Zeiträumen?

Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Frage nicht abschließend beantwortet werden.

Wie werden die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Wohnungsbaugenossenschaft über den jeweiligen Stand der Planungen informiert und in diese miteinbezogen?

Nach dem Abschluss der Machbarkeitsuntersuchung ist eine erste Information der Anwohner geplant, dies könnte frühestens im ersten Quartal 2021 erfolgen. Das BA steht bereits seit längerem im Austausch mit der Wohnungsbaugenossenschaft und ist auch bemüht, die bereits eingegangenen Bürgeranfragen zeitnah zu beantworten. Die Information der Anwohner wird über den zuständigen Gebietskoordinator der bezirklichen SPK (Sozialraumorientierte Planungskoordination) unter Einbezug der Fachämter koordiniert werden.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1288