Bebauungsplan 9-11 "Hasselwerderstraße"
Schriftliche Anfrage VIII/1170
- Bis wann kann vor dem Hintergrund, dass die Sanierungsmaßnahme für das entsprechende Gebiet 2021 ausläuft, mit dem Abschluss der Arbeiten zur Aufstellung des Bebauungsplans 9-11 "Hasselwerderstraße" gerechnet werden?
- Welche Flächen wurden innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 9-11 für welche Art der Nutzung nach § 34 BauGB bebaut?
- Für welche Flächen wurden weitere Bauanträge im Sinne des § 34 BauGB für welche Art der Nutzung gestellt bzw. werden zur Zeit vom Amt bearbeitet? Sind davon auch Kernflächen / der Blockinnenbereich betroffen und, wenn ja, für welche Art der Nutzung?
gestellt am 19.05.2020
von Uwe Doering
Das Bezirksamt antwortet am 03.06.2020
Bis wann kann vor dem Hintergrund, dass die Sanierungsmaßnahme für das entsprechende Gebiet 2021 ausläuft, mit dem Abschluss der Arbeiten zur Aufstellung des Bebauungsplans 9-11 "Hasselwerderstraße" gerechnet werden?
Nach Reduzierung des Geltungsbereiches 2019 findet derzeit mit Frist bis zum 30. Juni 2020 die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans XV-11 "Hasselwerderstraße" statt. Danach soll perspektivisch im Herbst 2020 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans erfolgen. Anschließend ist die Beschlussfassung über Entwurf des Bebauungsplans, das anschließende Anzeigeverfahren bei derzuständigen Senatsverwaltung nach § 6 Abs. 2 AGBauGB, der Beschluss des Bebauungsplans und seine Festsetzung als Rechtsverordnung erforderlich. Voraussichtlich können diese Verfahrensschritte bis Mitte 2021 abgeschlossen sein.
Bitte beachten Sie, dass ein Bebauungsplanverfahren dazu dient, alle entscheidungserheblichen öffentlichen und privaten Belange zu ermitteln und abzuwägen. Unvorhergesehene Stellungnahmen liegen in der Natur der Sache. Eine Vorhersage über die Dauer eines Bebauungsplanverfahrens ist daher grundsätzlich mit Unsicherheiten behaftet.
Welche Flächen wurden innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 9-11 für welche Art der Nutzung nach § 34 BauGB bebaut?
Zuletzt im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen am 12.09.2018 stellte der für die Wohnungsneubauflächen im Plangebiet zuständige Projektträger das Bauvorhaben Haus Strohhalm und den Stand der Flächenberäumung vor. 2019/2020 wurden für den Randbereich des Block 6, der sich bis zu einer Tiefe von ca. 29 m (Bereich Spreestraße 8-BA) bzw. 20 m (Bereiche Fließstraße 1-11/Hasselwerderstraße 27-31) im Innenbereich nach § 34 BauGB befindet, insgesamt 5 Baugenehmigungen für Blockrandbebauungen als Geschossbauten mit jeweils 5 Vollgeschossen und jeweils einem Staffel-/ Dachgeschoss erteilt (Bezeichnungen mit Stand vorläufiger Hausnummernvergabe):
1. Spreestraße 8-8a: Neubau eines Wohngebäudes (48 Wohneinheiten WE, Studierendenwohnen) und eine Gewerbeeinheit (GE) als sozialen Einrichtung (Haus Strohhalm) 04/2019;
2. Fließstraße 7-11: Neubau eines Wohnhauses (113 WE) 08/2019;
3. Fließstraße 5-6: Neubau eines Wohnhauses (46 WE) 04/2019;
4. Fließstraße 3-4: Neubau eines Wohnhauses (45 WE und 1 GE für nicht störendes Gewerbe/Büronutzung) 10/2019;
5. Hasserwerderstraße 29-31: Errichtung eines Mehrfamilienhauses (71 WE) mit einem Cafe und einer Therapiepraxis (2 GE) 5/ 2020.
Auf Grundlage des bisher ungeteilten Grundstücks Spreestraße 8-8A/Fiießstraße 1- 11/Hasselwerderstraße 27-31 (Vorgängerflurstück 281, nunmehr Flurstücke 282, 283, 284, Flur 132, Gemarkung Treptow) entsprachen die oben genannten Bauvorhaben zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigungen weitestgehend den vorgesehenen Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes (insbesondere Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen, Freihaltung geplanter Verkehrsflächen/ Erschließungsstraßen in den
Blockinnenbereich). Die Wohnungsgrößen sind durchschnittlich <100 m2/WE.
Für welche Flächen wurden weitere Bauanträge im Sinne des § 34 BauGB für welche Art der Nutzung gestellt bzw. werden zur Zeit vom Amt bearbeitet? Sind davon auch Kernflächen / der Blockinnenbereich betroffen und, wenn ja, für welche Art der Nutzung?
Über die oben genannten hinaus wurden bisher im Plangebiet des Bebauungsplans keine weiteren Bauanträge gestellt bzw. nicht im Bezirksamt bearbeitet. Die Kernfläche des Blockinnenbereichs, der seit Vor-Ort-Abstimmung 10/2017 zwischen Bezirksamt und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen ist, war bisher nicht von Bauantragsstellungen betroffen.

