Bebauungsplanverfahren Entwicklungsgebiet "Spreeküste"
Schriftliche Anfrage
Drucksache Nr. IX/1017 vom 07.07.2025 des Bezirksverordneten Uwe Doering – Die Linke.
Ich frage das Bezirksamt:
Wird das Bezirksamt Treptow-Köpenick nach dem Werkstattverfahren "Spreeküste" vom Bezirksamt Lichtenberg - bei dem die Federführung des Verfahrens liegt - auch in das Bebauungsplanverfahren 11 - 47a – 1 VE einbezogen und, wenn ja, wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens und wie gestaltet sich die Mitwirkung des Bezirksamtes Treptow-Köpenick am Verfahren?
Kann das Bezirksamt Treptow-Köpenick bestätigen, dass im Bebauungsplanverfahren "Spreeküste" ausschließlich eine gewerbliche Nutzung der Flächen und kein Wohnungsbau vorgesehen ist und, wenn ja, warum?
Kann das Bezirksamt Treptow-Köpenick bestätigen, dass für einen Wohnungsbau von der Landesebene der Flächennutzungsplan geändert werden müsste und, wenn ja, gibt es diesbezüglich Initiativen der Bezirksämter Lichtenberg und Treptow-Köpenick oder Gespräche mit dem Senat?
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Zu 1.
Auf Grundlage des städtebaulichen Konzeptes für den Vertiefungsbereich im Ergebnis des städtebaulichen Werkstattverfahrens „Spreeküste“ erfolgte eine Anpassung des geplanten Vorhabens innerhalb des B-Planverfahrens 11-47a-1 VE „Köpenicker Chaussee 15-19“.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) zum o.g. Bebauungsplanentwurf ist ab Mitte Juni 2024 auch die Einbeziehung des Bezirks Treptow-Köpenick als Nachbarbezirk gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt.
Durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick wurde fristgemäß (Juli 2024) eine Stellungnahme abgegeben, die zu unterschiedlichen Inhalten des Planentwurfes sowohl fachliche als auch redaktionelle Hinweise enthielt. Ob diese im weiteren Planverfahren Berücksichtigung finden, unterliegt der Abwägung. Eine weitere Beteiligung des Bezirkes Treptow-Köpenick durch Lichtenberg im Rahmen der nochmaligen öffentliche Auslegung steht noch aus.
Zu 2.
Der Bebauungsplanentwurf 11-47a-1 VE „Köpenicker Chaussee 15-19“ sieht gemäß dem Bezirksamt bekannten Stand nur Nutzungen im gewerblichen Spektrum vor (Gewerbegebiete).
Grundlage ist sowohl die im Werkstadtverfahren „Spreeküste“ bzw. im Einvernehmen mit den Grundstückseigentümer/innen entwickelte gewerbliche Ausrichtung als auch die grundsätzliche landesplanerische Zielstellung hier (FNP, StEP Wirtschaft/ Wirtschaftsflächenkonzept Lichtenberg).
Zu 3.
Der aktuelle Flächennutzungsplan sieht für den Teilbereich des o.g. Bebauungsplans wie auch für den gesamten Geltungsbereich des Entwicklungskonzeptes "Spreeküste" eine gewerbliche Ausrichtung vor – schon im Hinblick auf die Vorprägung, die tatsächlichen Nutzungen als auch von der Lage her (Umfeld Störfallbetriebe).
Darauf aufbauend ist der Gesamtbereich – einschließlich des Plangebietes - Bestandteil der abgestimmten Gewerbestrategie des Landes. D. h. die Entwicklung eines gewerblichen Spektrums ist Ausgangspunkt und Zielsetzung. Wohnen gehört nicht dazu. Derzeitige Vorstellungen und Planungen der Eigentümer/innen und des Landes orientieren auf Freizeit, Kultur und Gewerbe.
Hier ist der Abstand zu bestehenden Wohngebieten berücksichtigt. Planungen, Wohnnutzungen in diesem Kontext zu etablieren, lassen sich hier nicht umsetzen, um genau ebendiese Konflikte zu vermeiden.
Das Entwicklungskonzept „Spreeküste“ sollte hier tragfähige Nutzungsstrukturen auch im Abgleich mit der gesamtstädtischen Entwicklung und den Nutzungskonkurrenten (u. a. durch Wohnen) finden. Darauf bauen nun die weiterführenden Planungen auf.
Insofern wäre für eine andere Nutzungsausrichtung eine Änderung des Flächennutzungsplans nötig. Dies scheitert jedoch aufgrund der hier entgegenstehenden öffentlichen Interessen (StEP Wirtschaft, Wirtschaftsflächenkonzept Lichtenberg, Entwicklungskonzept, bereits festgesetzte B-Pläne) sowie der derzeit bestehenden Konflikte (Immission, Altlasten etc.). Dies gilt auch für die Areale in Treptow-Köpenick.
Daher gibt es keine entsprechenden Abstimmungen und Initiativen seitens der Bezirksämter zugunsten einer Entwicklung außerhalb des gewerblichen Spektrums. Ähnlich verhalten sich auch die beteiligten Sentasverwaltungen (SenWiEnBe/SenStadt).

