Bohnsdorfer Kreisel
Schriftliche Anfrage VIII/0253
- Wie wurde der Beschluss der BVV (Beschluss Nr. 0104/07/17, Drs. NR. VII 1327), dass im Bohnsdorfer Kreisel der bisherige Richtungsverkehr erhalten bleiben soll, realisiert und wie ist der Stand des Verfahrens?
- Stimmt die Information der RBB-Abendschau vom 23.08.2017, dass im Bohnsdorfer Kreisel ein Zweirichtungsverkehr eingerichtet werden soll und, wenn ja, wer hat das entschieden und wann wird die BVV über diesen Vorgang informiert?
gestellt am 31.08.2017
von Uwe Doering
Das Bezirksamt antwortet am 18.09.2017
zu 1. und 2.
Dem Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung ist das Bezirksamt gefolgt und hat gemeinsam mit der Verkehrslenkung Berlin nochmals mit der straßenverkehrsrechtlichen Thematik befasst. Im Ergebnis bestand Einvernehmen dazu, dass sowohl der Ein- als auch Zweirichtungsverkehr durch einen externen Gutachter untersucht und bewertet wird. Darüber hinaus wird in diesem Zusammenhang ein Sicherheitsaudit erstellt. Das Gutachten wurde bereits beauftragt. Mit Ergebnissen ist frühestens zum Jahresende 2017 zu rechnen. Durch das Bezirksamt erfolgte auf Wunsch der rbb-Abendschau eine ausführliche Sachinformation zum Thema Ein- und Zweirichtungsverkehr. Diese Sachinformationen waren allerdings in keiner Weise Gegenstand des dann gesendeten Beitrages.
Die Richtigkeit der inhaltlichen Aussagen und Einschätzungen des zuständigen Journalisten konnte das Bezirksamt trotz sachlich fundierter Zuarbeit nicht beeinflussen.
Es gab aus den genannten Gründen im Bezirksamt noch keine abschließende Entscheidung zur Einführung eines Ein- oder Zweirichtungsverkehrs im Bohnsdorfer Kreisel. Nach Vorliegen des genannten Gutachtens wird die BW darüber informiert.
Schriftliche Anfrage - KA VIII/0253

