Brandschutz Müggelturm
Mündliche Anfrage MA Nr. 0390
Wie kam das Bezirksamt jetzt zu der Einschätzung, dass eine "große Lücke" beim Brandschutz des Müggelturms bestehe, obwohl die zur Baugenehmigung gehörende Prüfung des Brandschutznachweises dem Eigentümer des Müggelturms eine ausreichende Löschwasserversorgung und die Bauüberwachung des Brandschutzes in der Zeit von 2016 bis 2018 keine Bedenken aus brandschutztechnischer Sicht für die Nutzung bescheinigten?
gestellt am 16.05.2019 in der 26. Sitzung der BVV
von Petra Reichardt
Das Bezirksamt antwortet:

