Denkmalplakette zur Kennzeichnung bezirklicher Denkmale nutzen

Treptow-Köpenick

Interfraktioneller Antrag DIE LINKE, SPD

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, in welchem Umfang Denkmäler und Gebäude des Bezirks mit der in Anlehnung an die UNESCO Kennzeichnung für Kulturgüter erstellten Denkmalplakette, die unter dem Schriftzug „Denkmal“ eine blaue Raute auf weißen Grund zeigt, ausgewiesen sind und in Fällen des Nichtvorhandenseins einer solchen Kennzeichnung, diese vorzunehmen.

Weiterhin sollen private Eigentümer ermuntert werden, ihre Gebäude ebenfalls mit besagter Plakette zu versehen, die vom Landesdenkmalamt kostenlos zur Verfügung gestellt.

Begründung:

„Denkmaleigentümer in Berlin haben die Möglichkeit, ihr Bau-, Boden- oder Gartendenkmal mit einer Denkmal-Plakette zu kennzeichnen. Das Landesdenkmalamt Berlin kommt damit einem oft geäußerten Wunsch vieler Denkmalbesitzer nach, ihr Haus, ihren Garten oder eine Fundstätte auf den ersten Blick als Denkmal kenntlich zu machen, auf ihr Denkmalengagement hinzuweisen oder den erfolgreichen Abschluss von Restaurierungs- oder Konservierungsmaßnahmen zu markieren. […] Das Kennzeichen hat etwa das Format einer Hausnummer und zeigt ein blaues Rautenmotiv in schwarzem Rahmen auf weißem Grund und den Schriftzug “Denkmal”. Das 100 × 100 mm große Schild ist einbrennlackiert, sodass lange Haltbarkeit garantiert ist. Das Anbringen der Denkmal-Plakette muss weder beantragt noch genehmigt und auch nicht angezeigt werden.“ Das schreibt das Landesdenkmalamt auf seiner Webseite.

Ansprechpartnerin:

Petra Reichardt

Drucksache VIII/1254