Doppelhaushalt 2020 / 2021

Treptow-Köpenick

Schriftliche Anfrage VIII/0884

  1. Ist dem Bezirk bekannt, welche Summe über die Globalsummenzuweisung des Landes Berlin für das Bezirksamt Treptow-Köpenick zum Doppelhaushalt 2020 / 2021 für Jugendarbeit nach § 11 des Sozialgesetzbuches VIII (dem Bereich der offenen standortgebundenen Kinder- und Jugendarbeit) bereitgestellt wird?
  2. Welche Summe wird im vorliegenden Entwurf zum Doppelhaushalt 2020 / 2021 für die offene standortgebundene Kinder- und Jugendarbeit für Treptow-Köpenick vorgeschlagen?
  3. Finden die Tariferhöhungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der offenen standortgebundenen Kinder- und Jugendarbeit, der Projekte und Maßnahmen nach § 13.1 und nach § 16 des Sozialgesetzbuches VIII, welche für 2020 / 2021 bereits Anfang 2019 beschlossen wurden, im Haushaltsentwurf 2020 / 2021 für Treptow-Köpenick in den entsprechenden Titeln zur Zuwendung an Freie Träger Berücksichtigung?

gestellt am 22.07.2019

von Karin Kant

Das Bezirksamt antwortet am 26.08.2019

Ist dem Bezirk bekannt, welche Summe über die Globalsummenzuweisung des Landes Berlin für das Bezirksamt Treptow-Köpenick zum Doppelhaushalt 2020 / 2021 für Jugendarbeit nach § 11 des Sozialgesetzbuches VIII (dem Bereich der offenen standortgebundenen Kinder- und Jugendarbeit) bereitgestellt wird?

Die Zuweisung erfolgt nicht ftir den Bereich der offenen standortgebundenen Kinder- und Jugendarbeit isoliert, sondern ftir die Allgemeine Kinder- und Jugendförderung insgesamt.

Für das Budgetierungsobjekt B 0103 wurde ein Produktbudget (bw) von 5.598 T€
bereitgestellt.
Der Betrag wurde für alle Aufwendungen der Jugendarbeit, wie Personalkosten, innerbezirkliche Umlagen, Verrechnungen, Sach- und Transferausgaben bereitgestellt.

Welche Summe wird im vorliegenden Entwurf zum Doppelhaushalt 2020 / 2021 für die offene standortgebundene Kinder- und Jugendarbeit für Treptow-Köpenick vorgeschlagen?

Im Kapitel 4010 werden 2020 Gesamtausgaben von 4.160.000 € abzüglich 450.000 € für
Jugendsozialarbeit, d.h. insgesamt 3. 710.000 € fiir alle Produkte der Jugendarbeit
veranschlagt.

Im Kapitel 4011 werden 2020 Gesamtausgaben von 1.694.800 nachgewiesen, abzüglich
500.000 € für Investitionen.
Hinzu kommen zentral nachgewiesene Personal und Sachkosten, innerbezirkliche Umlagen und Verrechnungen.

Finden die Tariferhöhungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der offenen standortgebundenen Kinder- und Jugendarbeit, der Projekte und Maßnahmen nach § 13.1 und nach § 16 des Sozialgesetzbuches VIII, welche für 2020 / 2021 bereits Anfang 2019 beschlossen wurden, im Haushaltsentwurf 2020 / 2021 für Treptow-Köpenick in den entsprechenden Titeln zur Zuwendung an Freie Träger Berücksichtigung?

Die Tariferhöhungen finden nur teilweise Berücksichtigung, da die dem Jugendamt zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel hierfür nicht ausreichten.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0884