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Einbindung der Gewerbetreibenden bei den anstehenden Baumaßnahmen in der Altstadt Köpenick

Uwe Doering

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/0838 vom 24.09.2024 des Bezirksverordneten Uwe Doering – Die Linke.


Ich frage das Bezirksamt:

1. Warum hat das Bezirksamt die Gewerbetreibenden in der Altstadt Köpenick erst kurzfristig vor Beginn der ersten Arbeiten am 17.September über die anstehenden Maßnahmen informiert?

2. Wann und wie werden die Gewerbetreibenden in die Vorbereitung der Baumaßnahmen einbezogen und wie wird die Berücksichtigung deren Bedarfe sichergestellt (etwa bezüglich Ver-und Entsorgung, Erreichbarkeit für Kundinnen und Kunden usw.)?

3. Wann und wie nimmt das Bezirksamt mit den Gewerbetreibenden Kontakt auf, um Lösungen für die individuell auftretenden Problemlagen zu finden und gegebenenfalls über bestehende Ansprüche (Überbrückungshilfen) zu informieren?

4. Wie viele Anfragen und Kontaktaufnahmen von Gewerbetreibenden gab es bisher im Bezirksamt, und wie viele davon wurden, in welchem Zeithorizont und mit welchem Inhalt, beantwortet?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Das direkte Schreiben an die betroffenen Anwohnenden / Anliegenden zu den Straßenbauarbeiten für die Umfahrung der Altstadt Köpenick durch die Straßen Freiheit / Alter Markt und Lüdersstraße, welche als vorlaufende Maßnahme vor den eigentlichen Arbeiten in der Altstadt durch BVG / BWB durchzuführen sind, wurde in der Tat erst am 17. September 2024 verteilt. Aufgrund noch notwendiger zeitlicher Abstimmungen im vorgesehenen Baugeschehen konnten die zu berücksichtigen Zeiten der Einschränkungen / Sperrungen der o.g. Straßen nicht früher bekannt gegeben werden.

Zu 2.
Für die durch das bezirkliche Straßen- und Grünflächenamt (SGA) ausgeführte Maßnahme (Vorbereitung der Umleitung) ist die fußläufige Erreichbarkeit der Eingänge / Häuser und damit auch der Geschäfte der Gewerbetreibenden stets gewährleistet. Umwege im Zusammenhang mit Anlieferungen werden als zumutbar bewertet.
Die BSR und Alba haben entsprechende Sammelstellen eingerichtet, die für die Entsorgung von Abfällen zu nutzen sind.

Zu 3.
Das Anwohnendenschreiben des Bezirksamts bzw. des SGA stellt als solches eine Kontaktaufnahme dar. Nach Verteilung des Schreibens haben mehrere Gewerbetreibende und Anwohnende die Bauleitung kontaktiert und wurden auch individuell informiert.
Grundsätzlich ist es möglich, dass als Kompensation für Straßenbaumaßnahmen, die einen Zeitraum von 3 Monaten überschreiten, Unterstützungen / Überbrückungen für Gewerbetreibende beantragt werden können. Dies ist vorliegend jedoch nicht der Fall.
Auskunft zu Überbrückungsanträgen gibt grundsätzlich die zuständige Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Abt. Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung.
Darüber hinaus berät auch die bezirkliche Wirtschaftsförderung zu möglichen Förderungen; auch der Tourismusverein hat sich bereit erklärt, als Anlaufpunkt für Anliegende und Geschäftsleute zur Verfügung zu stehen, um zum Baugeschehen zu informieren und zu möglichen Fördermöglichkeiten zu beraten.

Zu 4.
Eine Auflistung aller erfolgten Kontaktaufnahmen wird nicht geführt. Es meldeten sich etwa 20 bis 25 Personen, darunter die Gewerbe Friseur, Physiotherapie, Podologie, Ärzt/innen, Hausverwaltungen und Hotel. Inhalt der Gespräche am Telefon oder des Schriftwechsels per E-Mail war hauptsächlich die Befürchtung, dass die Erreichbarkeit zum Gewerbe oder Haus nicht mehr gegeben sein könnte. Die Anfragen erreichten die Bauleitung im Zeitraum vom 17. bis 23./24. September 2024.

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