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Einhaltung der Baumschutzverordnung 2016 - 2020

Petra Reichardt

Schriftliche Anfrage VIII/1267

  1. Wie viele Anträge auf Baumfällungen für wie viele Bäume sind seit 2016 im Bezirksamt Treptow-Köpenick eingegangen und wie viele davon wurden genehmigt?
  2. Wie viele illegale Baumfällungen wurden im gleichen Zeitraum geahndet?
  3. Für welche von Baumfällungen betroffene Standorte gab es Ersatzpflanzungen und wo fanden diese statt?
  4. Wie viele Antragsteller zogen es vor, für ihre Baumfällungen Ausgleichszahlungen vorzunehmen und wofür wurden diese Mittel verwendet?

gestellt am 18.08.2020

von Petra Reichardt

Das Bezirksamt antwortet am 01.09.2020

Wie viele Anträge auf Baumfällungen für wie viele Bäume sind seit 2016 im Bezirksamt Treptow-Köpenick eingegangen und wie viele davon wurden genehmigt?

Eine differenzierte Erfassung nach unterschiedlichen antragsgegenständlichen Sachverhalten ist statistisch schwer möglich, da nicht für jeden Baurn ein  Einzelantrag gestellt werden muss, sondern die Anträge grundstücksbezogen eingereicht werden. Dementsprechend kann ein Antrag sowohl für die Fällung von einem oder mehreren Bäumen als auch den Kronenschnitt von einem oder mehreren Bäumen und/ oder Aufgrabungen bzw. Eingriffen in Wurzelbereiche eingereicht werden.

Für die Beantwortung der SchA VIII/ 0893 wurden Daten für den Zeitraum vom 31.07.2014 bis 30.07.2019 getrennt nach Straßen- und Grünflächenamt und unterer Naturschutzbehörde erfasst. Die Anzahl der zur Fällung freigegebenen Bäume nach Antragstellung Baumschutzverordnung Berlin (BaumSchVO) bei der unteren Naturschutzbehörde beläuft sich danach für den genannten Zeitraum auf 9.938 Bäume. 2020 wurden bisher 924 Bäume zur Fällung genehmigt. Da erst seit Anfang 2019 mit dem Fachverfahren KOMVOR gearbeitet wird, kann nur für 2019 und das laufende Jahr die Anzahl der insgesamt eingereichten Anträge auf Ausnahmegenehmigung nach § 5 BaumSchVO ohne größeren Ermittlungsaufwand benannt werden: 1566 Anträge sind 2019 gestellt worden, in 2020 sind es bisher 850 Anträge. Diese Zahlen beinhalten jedoch auch Anträge auf Astschnitt oder für Eingriffe in Wurzelbereiche geschützter Bäume.

Wie viele illegale Baumfällungen wurden im gleichen Zeitraum geahndet?

Die Anzahl der OWi-Verfahren aufgrund der Fällung von jeweils mindestens einem Baum (ein Verfahren kann dabei auch mehrere Bäume umfassen) nach Jahren sind:

  • 2016: 11
  • 2017: 12
  • 2018: 16
  • 2019: 20
  • 2020: bisher 12

Für welche von Baumfällungen betroffene Standorte gab es Ersatzpflanzungen und wo fanden diese statt?

Dies kann so nicht angegeben werden, da hierzu keine statistisch auswertbaren Informationen vorliegen. Grundsätzlich richtet sich die Verpflichtung zum ökologischen Ausgleich für zur Fällung genehmigter Bäume nicht nach dem betroffenen Standort, sondern nach dem Ausnahmetatbestand, nach welchem die Genehmigung zur Fällung nach Einzelfallprüfung zu erteilen ist. Für gefahrenträchtige, kranke, oder abgestorbene Bäume besteht im Regelfall mit einem Ausnahmetatbestand nach § 5 Abs.1 Nr.1 a, b oder c BaumSchVO keine Verpflichtung für Antragsteller, sofern die Bäume nicht durch nachweislich eigenes Handeln des- oder derjenigen in den Zustand versetzt wurden, der das Fällerfordernis begründet. Fällungen für Bauvorhaben hingegen sind mit dem Ausnahmetatbestand § 5 Abs. 1 Nr.2 BaumSchVO grundsätzlich ersatzpflichtig, sofern aufgrunddes Baumzustandes unbeachtlich des Bauvorhabens nicht schon der genannte Tatbestand nach Nr.1 a, b oder c anzuwenden wäre.

Die Ersatzpflanzung kann gemäß§ 6 Abs.6 BaumSchVO nur auf dem jeweiligen Grundstück des Verpflichteten realisiert werden. Alternativ ist die Ausgleichsabgabe festzusetzen.

Die Verpflichteten können sich jedoch grundsätzlich direkt für die Ausgleichsabgabe entscheiden, auch wenn die betreffenden Grundstücke ausreichend Platz für eine Pflanzung bieten würden.

Wie viele Antragsteller zogen es vor, für ihre Baumfällungen Ausgleichszahlungen vorzunehmen und wofür wurden diese Mittel verwendet?

2019 wurden in 102 Bescheiden 506.722 € Ausgleichsabgabe festgesetzt, für 2020 sind es bisher 40 Bescheide mit 200.588 €. Einige Antragsteller haben sich jedoch gleichzeitig für die Pflanzung im Rahmen der Möglichkeiten auf den Grundstücken entschieden (Splitting beider Varianten), d.h. bei der Anzahl der genannten Bescheide sind auch solche, die sowohl Ersatzpflanzungen als auch die anteilige Ausgleichsabgabe festsetzen.

Für den Zeitraum Januar 2015 bis August 2019 betrug die Höhe der Ausgleichsabgaben gemäß Baumschutzverordnung Berlin 1.562.461,00 €. Diese Zahl beinhaltet nun auch einen Teil der für 2019 genannten Gesamtsumme.

Die Anzahl der Bescheide mit Festsetzungen von Ausgleichsabgaben aus diesem Zeitraum würde sich nur mit einem sehr erheblichen Verwaltungsaufwand ermitteln lassen.

Die eingenommenen Mittel dürfen nur zweckgebunden für Maßnahmen verwendet werden, die der Förderung des Schutzes, der Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft dienen. Aufgrund der nur noch sehr eingeschränkt verfügbaren Grundstücke im Land Berlin und der Anforderungen verschiedener Fachämter zu deren Nutzung gestaltet sich die Realisierung geeigneter Maßnahmen zunehmend schwierig.

Die Ausgleichsabgabe wird u.a. für die Pflege- und Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller Flächen, für Entsiegelungsmaßnahmen, für Amphibienschutzmaßnahmen sowie für zusätzliche Pflanzungen und Bewässerung von Bäumen auf öffentlichen Flächen eingesetzt. Dies geschieht auch in Kooperation mit dem Grünflächenamt oder den Berliner Forsten.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1267
 

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