Einmündung der Köppenzeile in den Feldblumenweg

Schriftliche Anfrage VIII/0766

  1. Teil das Bezirksamt die Auffassung, dass die Einmündung der Köpenzeile (etwa Hausnummer 157) in den Feldblumenweg vor allem für Schülerinnen und Schüler einen Gefahrenpunkt durch das Nichtvorhandensein von Bürgersteigen, enge Straße und schlechte Beleuchtung darstellt?
  2. Sieht das Bezirksamt Möglichkeiten, die Stelle durch bauliche und beleuchtungstechnische Maßnahmen schulwegsicherer zu machen?

gestellt am 13.02.2019

von Petra Reichardt

Das Bezirksamt antwortet am 27.02.2019

Teil das Bezirksamt die Auffassung, dass die Einmündung der Köpenzeile (etwa Hausnummer 157) in den Feldblumenweg vor allem für Schülerinnen und Schüler einen Gefahrenpunkt durch das Nichtvorhandensein von Bürgersteigen, enge Straße und schlechte Beleuchtung darstellt?

Dem Bezirksamt sind die Wegeverhältnisse im Bereich Köpenzeile Einmündung Feldblumenweg bekannt.

Es ist aus Sicht des Bezirksamtes nicht erforderlich, dass diese Einmündung als Schulweg genutzt wird.

Es besteht die Möglichkeit, diese Einmündung über den Feldblumenweg zur Hausnummer 155 zu umgehen. Von dort führt ein Gehweg zur Köpenzeile und in der Köpenzeile weiter bis zu den Schulen. Dieser Gehweg ist auch ausreichend ausgeleuchtet.

Sieht das Bezirksamt Möglichkeiten, die Stelle durch bauliche und beleuchtungstechnische Maßnahmen schulwegsicherer zu machen?

Das Bezirksamt sieht keine Möglichkeit und Erfordernis, diesen Einmündungsbereich durch bauliche und beleuchtungstechnische Maßnahmen umzubauen.
Dies wäre nur mit sehr erheblichem Aufwand im Rahmen einer Investitionsbaumaßnahme möglich.
Vor dem Hintergrund des zur Verfügung stehenden Personals im bauenden und planenden Bereich des Straßen- und Grünflächenamtes ist dies gegenwärtig nicht möglich.