Erhaltungssatzung in Köpenick-Nord

Uwe Doering

Schriftliche Anfrage VIII/0530

Wurde vom Bezirksamt geprüft, ob für die Wohnanlage Mahlsdorferstraße 54, 54A, 55, 56, 56A, 57, 57A, 58, 59, 60, 61, Genovevastraße 2 eine städtebauliche Erhaltungssatzung erlassen werden kann und, wenn ja, mit welchem Ergebnis und, wenn nein, warum nicht?

gestellt am 05.07.2018

von Uwe Doering

Das Bezirksamt antwortet am 17.08.2018

Das Bezirksamt hat mit dem Beschluss Nr. 213/2018 am 14.8.2018 die Aufstellung einer Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Nr. 1. BauGB zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart der Anlage beschlossen.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0530