Erlass einer städtebaulichen Erhaltungssatzung (Drs. Nr. VIII/0531)

Treptow-Köpenick

Schriftliche Anfrage VIII/0923

  1. Wie ist der Stand im Verfahren zur Aufstellung einer Verordnung zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart der Wohnanlage Mahlsdorfer Straße 54-61 / Genovevastraße 2?
  2. Ist abzusehen, wann die Erhaltungssatzung im Bezirksamt verabschiedet und der BVV vorgelegt wird und, wenn ja, wann?

gestellt am 15.08.2019

von Uwe Doering

Das Bezirksamt antwortet am 27.08.2019

Wie ist der Stand im Verfahren zur Aufstellung einer Verordnung zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart der Wohnanlage Mahlsdorfer Straße 54-61 / Genovevastraße 2?

Das Bezirksamt hat die Erarbeitung der Begründung für eine Erhaltungsverordnung an einen externen Dienstleister vergeben. Aufgrund von Engpässen des Gutachters ist die Arbeit an der Verordnung Anfang Mai ins Stocken geraten und konnte nun erst wieder aufgenommen werden. Die Untersuchung liegt in der Endfassung vor und wird derzeit geprüft. Im Ergebnis der städtebaulichen Analyse ist die Schutzwürdigkeit der städtebaulichen Gestalt der baulichen Anlage gem. § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB festgestellt worden.

Ist abzusehen, wann die Erhaltungssatzung im Bezirksamt verabschiedet und der BVV vorgelegt wird und, wenn ja, wann?

Es ist davon auszugehen, dass der Bezirksamtsbeschluss im September gefasst werden
kann und dann der BVV vorgelegt wird.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0923