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Essensversorgung an unseren Grundschulen

Karin Kant

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/0942 vom 04.03.2025 der Bezirksverordneten Karin Kant – Die Linke.


Ich frage das Bezirksamt:

  1. Welche Essensanbieter zur Essensversorgung an den Grundschulen in Treptow-Köpenick sind derzeit aktiv (bitte tabellarisch je Schule angeben)?

  2. Nach welchen Kriterien und durch wen wurden die jeweiligen Essensanbieter ausgewählt und welchen Einfluss hat hierbei die jeweilige Schule selbst?

  3. Wie wird das Auswahlverfahren eines Essensanbieters durchgeführt?

  4. Spielte bei der Auswahl der Essensanbieter auch die Niederschwelligkeit der Bestellsysteme und die Menschlichkeit eine Rolle?

  5. Ist bekannt, dass die Bestellsysteme für Eltern und Kinder nicht bei jedem Essensanbieter klar und einfach bedienbar sind und dass dadurch Kinder trotz versuchter Bestellung ohne Essen bleiben?

  6. Welche Bestellsysteme verwenden die verschiedenen Essensanbieter in Treptow-Köpenick?

  7. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass Essensanbieter anspruchsberechtigten Kindern das Essen verweigern, da deren Bestellung vergessen wurde oder fehlschlug und das Essen stattdessen weggeworfen wird?

  8. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass Essensanbieter einen Nachschlag beim Essen den Kindern verweigern, auch wenn noch ausreichend Essen vorhanden ist und auch dann das Essen weggeworfen wird?

  9. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass Kinder ohne Mittagessen hungrig die Mensa verlassen müssen und stattdessen das Essen weggeworfen wird, und was unternimmt das Bezirksamt dagegen, wie kontrolliert es und wirkt bei Bedarf auf die Essensanbieter ein, um allen anspruchsberechtigten Kindern ein warmes Mittagessen und bei Bedarf und Vorhandensein auch einen Nachschlag zu garantieren?

  10. Gibt es Ideen im Bezirksamt, wie übriggebliebenes Essen an soziale Einrichtungen im Bezirk weitergegeben werden kann, anstatt es wegzuwerfen?

  11. Liegt die Organisation und Essensausgabe in der Organisation der Schulen selbst oder bei den Essensanbietern und spielt auch das eine Rolle im Auswahlverfahren der Essensanbieter?

  12. Gesundes Essen besteht ja oft aus mehreren Teilportionen – Salat, Hauptgang, Nachtisch. Werden den Kindern Tabletts zum Transport des Essens zwischen Ausgabetheke und Essensplatz zur Verfügung gestellt?

  13. Wer ist verantwortlich für die Mensaausstattungen?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
An den Grundschulen in Treptow-Köpenick sind derzeit aktiv: Luna Restaurant GmbH (09G20, 09G26, 09G30), Oberbayerische Fleisch & Wurst GmbH (09G29), Forum Esswirtschaft GmbH (09G05), Sunshine Catering Service GmbH (09G11, 09G18, 09G24, 09G31), VielfaltMenü GmbH (09G16, 09G19, 09G25), Widynski & Roick GmbH (09G06, 09G13), Z-Catering Mitte GmbH (09G01, 09G03, 09G04, 09G07, 09G09, 09G10, 09G14, 09G15, 09G17, 09G21, 09G22, 09G23, 09G27).

Zu 2.
Essensanbieterinnen und -anbieter erhalten im Rahmen eines ordentlichen Ausschreibungsverfahrens den Zuschlag für eine Schule, wenn sie/ er das wirtschaftlichste Angebot abgebeben hat. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand von zu erreichenden Punkten ermittelt. Der Portionspreis ist ein Festpreis und hat keinen Einfluss auf die Wertung. Diese erfolgt anhand der folgenden Zuschlagskriterien:

1. Gemüse in Bio-Qualität
2. Fleisch in Bio-Qualität
3. Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“
4. Zusatzangebot für die Sonderkost
5. Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings
6. Probierportionen
7. Zufriedenheitsabfrage
8. Mitbestimmung Speisenplan
9. Wunschessen
10. Speisekarte mit vegetarischen Gerichten

Die Schule gewichtet vor Beginn der Ausschreibung die Zuschlagskriterien 1 bis 9 nach ihren Wünschen und Bedürfnissen. Diese Gewichtung wird in die Vergabeunterlagen übernommen. Die Bietenden entscheiden, welche Zuschlagskriterien sie anbieten möchten und erhalten dafür die
entsprechende Punktzahl. Nach Eingang der Angebote bewertet eine von der Schule bestimmte Jury die vegetarischen Speisekarten der Bietenden. Sofern die Bewertung den formalen Vorgaben genügt, wird die Bewertung der Schul-Jury in die Angebotswertung übernommen. Das Angebot der Bieterin / des Bieters mit der höchsten Punktzahl aus den angebotenen Zuschlagskriterien sowie aus der Bewertung der Speisekarte erhält den Zuschlag. Die Schule hat somit vor und während des Vergabeverfahrens einen erheblichen Einfluss im Sinne der Fragestellung.

Zu 3.
Die / der Essenanbietende wird im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung (aufgrund der Auftragswerte überwiegend nach europäischem Vergaberecht) ermittelt. Das Schul- und Sportamt setzt hierzu ausnahmslos die berlinweit einheitlichen Musterausschreibungsunterlagen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein. Die aktuellen sowie bisherigen Musterausschreibungsunterlagen können unter https://www.vernetzungsstelle-berlin.de/projekt-schule/organisation/ausschreibung eingesehen werden.

Zu 4.
Durch die web- bzw. appbasierte Form besteht die Möglichkeit, die Bestellsysteme in verschiedenen Sprachen, in einfacher Sprache und barrierefrei anzubieten. Die Essenanbietenden haben darüber hinaus gerade in der Zeit der Umstellung angeboten, die Bestellung mit den Personensorgeberechtigten gemeinsam in der Schule zu üben. Es steht den Essenanbietenden darüber hinaus frei, in notwendigen Einzelfällen eine analoge oder telefonische Bestellmöglichkeit anzubieten.

Zu 5.
Es handelt sich bei den Bestellsystemen in der Regel um gängige Anwendungen, dem Bezirksamt liegen dazu keine Beschwerden vor. Die Gestaltung der Bestellsysteme obliegt den Essenanbietenden. Sie sind dabei an die Vorgaben des Gesetzgebers gebunden. Die Personensorgeberechtigten können sich bei Problemen mit dem Bestellsystem jederzeit an den Kundensupport des jeweiligen Essenanbietenden werden.

Zu 6.
Luna Restaurant GmbH: Ordermenü der Firma Jive Technologies GmbH
Oberbayerische Fleisch & Wurst GmbH: MensaMax
Forum Esswirtschaft GmbH: Matilda FoodTech Germany GmbH, MBS5
Sunshine Catering Service GmbH: Matilda FoodTech Germany GmbH, System MBS5/IBS
VielfaltMenü GmbH: Matilda FoodTech Germany GmbH, MBS5
Widynski & Roick GmbH: Matilda FoodTech Germany GmbH
Z-Catering Mitte GmbH: RCS Richter Computer Systemhaus

Zu 7.
Anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, deren Personensorgeberechtigten eine Mittagessenvereinbarung abgeschlossen und ein Menü für den jeweiligen Tag bestellt haben. Ist keine Bestellung erfolgt, ist die Schülerin bzw. der Schüler nicht anspruchsberechtigt.
Für diese Schülerinnen und Schüler wird keine Portion produziert und folglich auch nicht weggeworfen.

Zu 8.
Die von Essenanbietenden zwingend einzuhaltende Leistungsbeschreibung beinhaltet Vorgaben zu den Lebensmittelmengen für die Klassenstufen 1 bis 4 und 5 bis 6. Diese Vorgaben basieren auf den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung und stellen sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler eine für ihr Alter angemessene Portionsgröße sowie die notwendigen Nährstoffe erhalten. Ob Essenanbietende einen Nachschlag gewähren, obliegt der Entscheidung des Personals vor Ort. Eine vertragliche Verpflichtung besteht nicht.

Zu 9.
Schülerinnen und Schüler, für die eine Bestellung durch die Personensorgeberechtigten vorliegt, erhalten ein Essen. Liegt keine Bestellung vor, wurde für die Schülerin bzw. den Schüler keine Portion produziert. Es kann daher auch keine Portion an die Schülerin bzw. den Schüler ausgegeben oder weggeworfen werden. Es obliegt den Personensorgeberechtigten für die ausreichende Versorgung der Schülerin bzw. des Schülers während des Schultages Sorge zu tragen, wenn sie kein Essen bestellen. Die Personensorgeberechtigten werden regelmäßig über die Notwendigkeit der Bestellung durch Informationsschreiben, Flyer und ähnliches durch die Schule, das Schul- und Sportamt, die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und die Essenanbietenden informiert. Da die Essenanbietenden nur die tatsächlich abgenommenen Portionen in Rechnung stellen dürfen, haben sie bereits ein intrinsisches wirtschaftliches Interesse daran, möglichst viele Portionen auszugeben. Bezüglich des Nachschlags siehe Antwort zu 8.

Zu 10.
Es steht den Auftragnehmer/innen frei, bei Überproduktion Essen an soziale Einrichtungen abzugeben. Das Bezirksamt geht jedoch davon aus, dass dies mit erheblichen personellen, organisatorischen, logistischen und hygienerechtlichen Herausforderungen verbunden ist. Die Verantwortung hierfür liegt grundsätzlich bei den Auftragnehmer/innen.

Zu 11.
Hier ist zwischen der Organisation vor und hinter der Ausgabetheke zu unterscheiden. Die Organisation hinter der Ausgabetheke (Vorbereitung wie Gemüse verputzen, Ausgabe des Essens, Abwasch, etc.) obliegt den Essenanbietenden. Diese haben die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Die Organisation vor der Ausgabetheke (Essenszeiten, Mittagessenband, Aufsicht, pädagogische Begleitung) obliegt der Schule selbst.

Zu 12.
Sofern die Schule oder Essensanbietende den Einsatz von Tabletts wünschen, können diese durch das Schul- und Sportamt beschafft werden.

Zu 13.
Das Schul- und Sportamt ist verantwortlich für die Mensaausstattungen.

 

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