Finanzierung der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII in Treptow-Köpenick

Treptow-Köpenick

Schriftliche Anfrage VIII/1150

  1. Wie sind die Projekte und Jugendfreizeiteinrichtungen nach § 11 SGB VIII (Freie Träger und kommunale Einrichtungen) im Bezirk Treptow-Köpenick im Jahr 2020 finanziell ausgestattet und in welcher Höhe werden sie in den einzelnen Posten der für 2020 eingereichten und gültigen Finanzierungspläne finanziert?

Bitte um tabellarische Darstellung für:

  • Gesamtfinanzierung
  • Anzahl der Personalstellen (lt. Finanzplan), getrennt nach Sozialpädagogen- und Erzieherstellen
  • Personal in Wochenarbeitsstunden, getrennt nach Sozialpädagogen- und Erzieherstellen
  • Personalmittel
  • Verwaltungskosten
  • Honorarmittel
  • Sachkosten
  • Betriebskosten / Mietkosten
  • Gesamtausgaben
  • Einnahmen

2. Welche Projekte und Einrichtungen nach § 11 SGB VIII erhalten in 2020 zusätzliche Mittel aus dem Masterplan Integration und Partizipation, in welcher Höhe und mit welchen Zielen?

3. Wie lauten die in der jeweiligen Zielvereinbarung festgelegten Jahresziele für die einzelnen Projekte und Einrichtungen nach § 11 SGB VIII für 2020 (Schwerpunktziele)?

4. Wie sind die Öffnungszeiten und wer ist die Zielgruppe der einzelnen Projekte und Einrichtungen?

gestellt am 20.04.2021

von Karin Kant

Das Bezirksamt antwortet am 02.06.2021

Wie sind die Projekte und Jugendfreizeiteinrichtungen nach § 11 SGB VIII (Freie Träger und kommunale Einrichtungen) im Bezirk Treptow-Köpenick im Jahr 2020 finanziell ausgestattet und in welcher Höhe werden sie in den einzelnen Posten der für 2020 eingereichten und gültigen Finanzierungspläne finanziert?

Siehe Anlage 1

Die Angaben für die Sechausgaben der öffentlichen Jungendfreizeiteinrichtungen wurden aus den Orientierungswerten für 2020 entnommen. Die tatsächlichen kameralen Ausgaben stehen erst am Jahresende 2020 zur Verfügung.
Alle Angaben für die Projekte der Träger der freien Jugendhilfe basieren auf den eingereichten Finanzierungsplänen der Träger, welche auf die durch den JHA jeweilig beschlossene Zuwendungssumme abgestimmt wurden. Durch Umwidmungen während des Haushaltsjahres können sich Beträge für einzelne Kostengruppen innerhalb der gewährten Zuwendungssumme in jedem geförderten Projekt ändern.

Die sehr unterschiedlichen Betriebs- und Objektkosten, die 2019 in der JA-Verwaltung für bezirkliche Objekte anfielen, werden durch die sehr verschiedenen Objektbedingungen begründet und sind damit wenig vergleichbar. Bei den Objekten, die von den Trägern der freien Jugendhilfe genutzt werden, sind einzelne Kosten durch die Träger innerhalb der Zuwendungsfinanzierung zu tragen.

Welche Projekte und Einrichtungen nach § 11 SGB VIII erhalten in 2020 zusätzliche Mittel aus dem Masterplan Integration und Partizipation, in welcher Höhe und mit welchen Zielen?

Siehe Anlage 4

Wie lauten die in der jeweiligen Zielvereinbarung festgelegten Jahresziele für die einzelnen Projekte und Einrichtungen nach § 11 SGB VIII für 2020 (Schwerpunktziele)?

Wie sind die Öffnungszeiten und wer ist die Zielgruppe der einzelnen Projekte und Einrichtungen?

Siehe die Anlagen 2 und 3

Aufgrund der starken Einschränkungen durch die Corona-Pandemie und personelle Engpässe in der Verwaltung des Jugendamtes konnten noch nicht alle Zielvereinbarungen für das Jahr 2020 abgeschlossen werden.

Die ausführliche Antwort und die dazugehörigen Anlagen lesen Sie im unten stehenden Link.

Schriftliche Anfrage VIII/1150