Gemeinschaftsschulen
Schriftliche Anfrage
Drucksache Nr. IX/1172 vom 17.03.2026 der Bezirksverordneten Karin Kant – Die Linke.
Ich frage das Bezirksamt:
Welche Potentiale bestehen im Bezirk Treptow-Köpenick zur Bildung weiterer Gemeinschaftsschulen, sei es durch Fusion, Neubau oder andere Möglichkeiten?
Für welche Schulen sind dem Bezirksamt Treptow-Köpenick Beschlüsse, Willensbekundungen oder Diskussionen mit der Zielstellung der Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule bekannt?
Die direkte Nachbarschaft und die teils gemeinsame Gebäudenutzung (MEB) der Grundschule in der Köllnischen Vorstadt und der ISS "Schule an der Dahme" bieten eine ideale Voraussetzung zur Fusion beider Schulen zu einer Gemeinschaftsschule. Könnte das Schulamt diese Fusion initiativ anregen und den Prozess begleiten?
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Zu 1.
Räumliche, organisatorische und planerische Potenziale zur Bildung von Gemeinschaftsschulen bestehen grundsätzlich, wo die für Gemeinschaftsschulen erforderlichen Raum- und Freiflächenprogramme umgesetzt und ein ausgewogenes Schulnetz mit allen Schularten im Bereich der Primar- und Sekundarstufe gewährleistet werden kann. Dies betrifft in Treptow-Köpenick derzeit den Standort der 09G25 (Müggelschlößchen-Schule), den Standort der 09G18/09K08 (Schule in der Köllnischen Vorstadt/ Schule an der Dahme) sowie den zukünftigen Schulneubau (Gemeinschaftsschule) am Güterbahnhof Süd.
Zu 2.
Am 18.02.2026 hat sich das pädagogische Vorbereitungsteam zur Bildung einer Gemeinschaftsschule am Standort der 09G25 (Müggelschlößchen-Schule) konstituiert und seine Arbeit aufgenommen. Ziel ist es, die konzeptionellen Grundlagen für die Weiterentwicklung des Standorts strukturiert zu erarbeiten und zum Schuljahr 2027/28 bereits den Übergang der Schülerinnen und Schüler der Schule in die Sekundarstufe zu ermöglichen. Weitere substanzielle Vorbereitungen oder Entscheidungen der bezirklichen Schulen sind nicht bekannt.
Zu 3.
Gem. § 76 Schulgesetz Berlin entscheidet die jeweilige Schulkonferenz mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder über die Stellung eines Antrags auf Umwandlung einer Schule in eine Schule einer anderen Schulart. Hier bedürfte es eines Beschlusses beider Schulen. Aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft war die Bildung einer Gemeinschaftsschule bereits in der Vergangenheit Gegenstand der schulplanerischen Überlegungen des Schulträgers und wurde gegenüber den Schulen kommuniziert. Dem Schul- und Sportamt sind jedoch keine aktuellen konzeptionellen Überlegungen beider Schulen bekannt. Die pädagogische Beratung und Prozessbegleitung erfolgt im Regelfall durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

