Genehmigung für Teilrückbau Gesellschaftshaus Grünau
Mündliche Anfrage MA Nr. 435
Welche Gebäudeteile konnten im Sinne des Denkmalschutzes nach dem Großbrand im Gesellschaftshaus Grünau durch den Einsatz der Feuerwehr erhalten bzw. welche Gebäudeteile können wieder neu aufgebaut werden und welche verbindlichen Zusagen gibt es diesbezüglich vom Investor?
gestellt am 01.08.2019 in 28. Sitzung der BVV
von Uwe Doering
Das Bezirksamt antwortet:

