Gestaltung S-Bahnhof Schöneweide

Schriftliche Anfrage VIII/1532

  1. Verantwortlich für das Nutzungskonzept innerhalb des voraussichtlich 2025 denkmalgerecht sanierten Bahnhofsgebäudes ist offensichtlich die DB. Wenn das der Fall ist:
    Hat das Bezirksamt Treptow-Köpenick Kenntnis darüber, ob seitens der Deutschen Bahn AG eine Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger insbesondere der umliegenden Ortsteile Oberschöneweide, Niederschöneweide und Johannisthal vorgesehen ist und gibt es hierzu schon belastbare Planungen und, wenn ja, wie sehen diese aus?
  2. In der schriftlichen Beantwortung einer Bürgeranfrage (BF 209_VIII – Herr Walter Dallmann) vom 30.03.2021 teilt das Bezirksamt Treptow-Köpenick mit, dass es durchaus bereit ist, eine koordinierende Rolle bei der Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes einzunehmen und also auch die Bürgerinnen und Bürger in diesen Prozess einzubeziehen. Laut Pressebericht der Berliner Woche vom 6. Juli 2021 gab es erste Gespräche zwischen der Deutschen Bahn AG und dem Bezirksamt.
    Gab es dabei konkrete Absprachen zwischen den Beteiligten hinsichtlich der Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern bei gemeinsamen Veranstaltungen und, wenn ja, welche?
  3. Was gehört aus Sicht des Bezirksamtes zu der "Vielzahl von Anforderungen" (außer den explizit genannten Fahrradabstell- und Kurzzeitparkplätzen), "die bei der Gestaltung des Vorplatzes des für den Bezirk wichtigen Verkehrsknotenpunkt zu berücksichtigen sind" (zitiert aus einem Bericht des Bezirksamtes an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen) und gehören zum Beispiel auch Gastronomie, Möglichkeiten zum "kleinen Einkauf", Blumenläden usw., Sitzecken, Grünanlagen (auch Hochbeete), eine Möglichkeit für die Nutzung des kostenfreien WLAN, Möglichkeiten zum Aufladen elektronischer Geräte usw. dazu?
  4. Ist inzwischen das Planfeststellungsverfahren der Berliner Verkehrsbetriebe abgeschlossen und haben die Umbaumaßnahmen der Deutschen Bahn AG einen Stand erreicht, der einen Planungsbeginn vonseiten des Bezirksamtes Treptow-Köpenick für den Bahnhofsvorplatz in Kürze erwarten lässt?
  5. Wenn ein solcher Planungsstand erreicht sein sollte, gibt es schon konkrete zeitliche Vorstellungen für unterschiedliche Formen von Bürgerbeteiligung?

gestellt am 27.07.2021

von Edith Karge

Das Bezirksamt antwortet am 09.09.2021

Verantwortlich für das Nutzungskonzept innerhalb des voraussichtlich 2025 denkmalgerecht sanierten Bahnhofsgebäudes ist offensichtlich die DB. Wenn das der Fall ist:

Hat das Bezirksamt Treptow-Köpenick Kenntnis darüber, ob seitens der Deutschen Bahn AG eine Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger insbesondere der umliegenden Ortsteile Oberschöneweide, Niederschöneweide und Johannisthal vorgesehen ist und gibt es hierzu schon belastbare Planungen und, wenn ja, wie sehen diese aus?

Es ist richtig, dass sowohl die Sanierung des historischen Bahnhofsgebäudes wie auch Umbau und Neugestaltung des Zwischenbaus (Anschluss an die Bahnsteige) in der Verantwortung der Deutschen Bahn AG (DB AG) als Eigentümerin der Gebäude liegen. Seit längerem befindet sich ein Um- /Neubaukonzept zur baulichen als auch zur künftigen Nutzungsausprägung in der Abstimmung bezüglich der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit. Daraus ergeben sich wiederum Anforderungen, die bei der Gestaltung des Außenraumes bzw. für funktionale Verknüpfungen von Relevanz sind. Diese Abstimmungen werden momentan geführt. Auf Anregung des Bezirksamtes hat sich die DB AG bereit erklärt, eine städtebauliche Gesamtbetrachtung des Bahnhofumfeldes rund um den S-Bahnhof Schöneweide im Rahmen eines Wettbewerbs zu unterstützen. In diesem Zusammenhang kann und soll auch eine Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger insbesondere der umliegenden Ortsteile erfolgen. Aktuell liegen jedoch insgesamt noch keine belastbaren Planungen vor, derzeit geht es vor allem noch um die Abstimmung von Rahmenbedingungen und Grundlagen für das weitere Verfahren.

In der schriftlichen Beantwortung einer Bürgeranfrage (BF 209_VIII – Herr Walter Dallmann) vom 30.03.2021 teilt das Bezirksamt Treptow-Köpenick mit, dass es durchaus bereit ist, eine koordinierende Rolle bei der Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes einzunehmen und also auch die Bürgerinnen und Bürger in diesen Prozess einzubeziehen. Laut Pressebericht der Berliner Woche vom 6. Juli 2021 gab es erste Gespräche zwischen der Deutschen Bahn AG und dem Bezirksamt.

Gab es dabei konkrete Absprachen zwischen den Beteiligten hinsichtlich der Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern bei gemeinsamen Veranstaltungen und, wenn ja, welche?

An der Bereitschaft der beteiligten Akteurinnen und Akteure, auch die Bürgerinnen und Bürger in den Prozess der Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes einzubeziehen, hat sich nichts geändert. Bei den bisherigen ersten Gesprächen zwischen der DB Station & Service AG und dem Bezirk ist mit dem Ziel eines kooperativen Planungsprozesses für die Gestaltung des Bahnhofsumfeldes (Bahnhofsgebäude und Vorplatz) eine umfangreiche Themensammlung und Schnittstellendefinition erfolgt. Dabei ist auch ein Partizipationsprozess zur stufenweisen Information und Rückkopplung der Planungsstände mit der Öffentlichkeit vorgesehen, ohne bisher konkrete Absprachen zu Formaten zu treffen.Der derzeitige Stand der Abstimmung ist noch nicht so weit gediehen, als dass konkrete inhaltliche oder zeitliche Abläufe feststehen.

Was gehört aus Sicht des Bezirksamtes zu der "Vielzahl von Anforderungen" (außer den explizit genannten Fahrradabstell- und Kurzzeitparkplätzen), "die bei der Gestaltung des Vorplatzes des für den Bezirk wichtigen Verkehrsknotenpunkt zu berücksichtigen sind" (zitiert aus einem Bericht des Bezirksamtes an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen) und gehören zum Beispiel auch Gastronomie, Möglichkeiten zum "kleinen Einkauf", Blumenläden usw., Sitzecken, Grünanlagen (auch Hochbeete), eine Möglichkeit für die Nutzung des kostenfreien WLAN, Möglichkeiten zum Aufladen elektronischer Geräte usw. dazu?

Für die Umgestaltung des Bahnhofsumfelds und den Um- und Neubau der Bahnhofsgebäude gibt es vielfältige funktionale und gestalterische Anforderungen, die sich aus der Funktion als wichtiger Verkehrsknotenpunkt sowie aus den unterschiedlichen Flächenzuordnungen ergeben.
So sind künftig bei der städtebaulichen Gesamtbetrachtung des Bahnhofumfeldes und der Gebäude neben der Neuordnung bereits vorhandener Angebote zunehmend die Bedarfe und Anforderungen alternativer Mobilitätsformen (Fahrradabstellanlagen, E-Mobilität, Sharingangebote, Demand Responsive Transporte) zu berücksichtigen. Auch denkmalfachliche Anforderungen aus dem Umgebungsschutz werden zu beachten sein.
Die Klärung, wo genau und in welcher Ausprägung welche Anforderungen Raum finden sollen, ist noch in der Grundabstimmung (Funktionsprogramm/-plan) und ist Voraussetzung für die weitere Planung (siehe auch Antwort auf die erste Frage).
Fest steht, dass der Bahnhofsvorplatz auf der Seite der Michael-Brückner-Straße als öffentlich gewidmete Verkehrsfläche aus seiner Funktion heraus vielfältige verkehrliche Anforderungen zu erfüllen hat, um die angestrebte Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV gegenüber dem Motorisierter Individualverkehr zu erreichen. Dazu gehört neben den bereits aufgeführten Fahrradabstell- und Kurzzeitparkplätzen unter anderem der Ersatzneubau einer Bushaltestelle und eines Taxihalteplatzes sowie die Förderung des Radverkehrs zum Bahnhof durch sichere zuführende Radverkehrsanlagen unter Berücksichtigung kurzer Umsteigewege und der Barrierefreiheit. Dies gilt auch für die Optimierung/ Neuausrichtung der Wege der zu Fuß Gehenden.
Ein weiteres wichtiges Thema wird die Machbarkeitsprüfung einer Mobilitätsstation an diesem Standort als ein Baustein sein, um dem Individualverkehr ein breites Mobilitätsangebot in Verbindung mit dem ÖPNV entgegenzusetzen. Es ist denkbar, dass eine solche Station auch die digitale Komponente (WLAN und/ oder Lademöglichkeiten) aufnimmt. Dazu sind umfangreiche Abstimmungen und Vereinbarungen mit möglichen Dienstleistern und Partnern durchzuführen.
Neben nachhaltigen und bedarfsgerechten Mobilitätsangeboten und deren Verknüpfung auch mit dem Umfeld stehen die Sicherung der Freiraum- und Aufenthaltsqualität und bauliche Gestaltung sowie die unterschiedlichen Nutzungs-/ Funktionszuordnungen im Fokus. Ein Aspekt bei der Planung des Vorplatzes ist die Lösung der Entwässerung der versiegelten Flächen. Es werden Retentionsflächen zu berücksichtigen sein, welche in Grünflächen gestalterisch aufzunehmen sind. Weiterhin beachtlich neben der Barrierefreiheit sind auch klimawirksame Aspekte bzw. die Ver- und Entsorgung und die in Zusammenhang mit einem Bahnhof stehenden Versorgungsangebote.
Möglichkeiten zum „kleinen“ Einkauf und zur Gastronomie werden innerhalb der gewidmeten Verkehrsfläche nicht integriert. Inwieweit diese innerhalb der Bahnhofsgebäude Berücksichtigung finden können, wird im Rahmen des kooperativen Planungsprozesses zu prüfen sein.
Grundsätzlich soll jedoch die übliche Ausstattung innerhalb von Bahnhofsgebäuden mit Gastronomie, Dienstleistung und kleinteiligen Einzelhandelsangeboten auch künftig angeboten werden. Konkrete Nutzungen sind noch nicht fixiert.

Ist inzwischen das Planfeststellungsverfahren der Berliner Verkehrsbetriebe abgeschlossen und haben die Umbaumaßnahmen der Deutschen Bahn AG einen Stand erreicht, der einen Planungsbeginn vonseiten des Bezirksamtes Treptow-Köpenick für den Bahnhofsvorplatz in Kürze erwarten lässt?

Der Planfeststellungsbeschluss der BVG-Maßnahmen in der Gleisschleife und vor dem Einkaufszentrum Schöneweide liegt noch nicht vor. Es werden derzeit seitens der BVG alle Vorbereitungen für einen Baubeginn ab Januar 2022 getroffen.
Die DB Netz AG ist mit der Bahndammunterführung für die Straßenbahn ein halbes Jahr im Verzug.
Derzeit finden erste Abstimmungen zwischen Bezirksamt und der DB Station & Service AG zur Vorbereitung einer städtebaulichen Gesamtbetrachtung des Bahnhofumfeldes rund um den S-Bahnhof Schöneweide und damit zur Entwicklung eines Freiraum– und Bebauungskonzeptes für den Bahnhof Schöneweide sowie eines abgestimmten Funktionsplanes für das Bahnhofsumfeld statt. Erst nach Abschluss des hier angestrebten Wettbewerbs bzw. des Verfahrens inklusive des begleitenden Partizipationsprozesses ist die Erstellung der konkreten Aufgabenstellungen für die Beauftragung der Objektplanungen für den Vorplatz möglich. Hiermit ist eher mittelfristig zu rechnen.

Wenn ein solcher Planungsstand erreicht sein sollte, gibt es schon konkrete zeitliche Vorstellungen für unterschiedliche Formen von Bürgerbeteiligung?

Es kann noch kein zeitlicher Ablauf für mögliche Öffentlichkeits-/ Bürgerbeteiligung benannt werden (siehe auch Antwort auf die vorherige Frage.)

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1532