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Grundstücksverkauf Wendenschloßstraße 294 A

Uwe Doering
Uwe Doering

Schriftliche Anfrage VIII/0224

  1. Sind dem Bezirksamt die Verkaufsabsichten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) bezüglich des Grundstückes Wendenschloßstraße 294 A bekannt?
  2. Inwieweit ist das Bezirksamt in diesen Vorgang involviert?
  3. Sind dem Bezirksamt mögliche Interessenten für das Grundstück Wendenschloßstraße 294 A bekannt?
  4. Welche Planungen sind dem Bezirksamt zur weiteren Nutzung des Grundstücks Wendenschloßstraße 294 A bekannt?

gestellt am 14.07.2017

von Uwe Doering

Das Bezirksamt antwortet am 20.07.2017

Zu 1.:
Dem Bezirksamt sind die Verkaufsabsichten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) bekannt. Seitens der BlmA wurde das Bezirksamt mit Schreiben vom 22.05.2017 um
planungsrechtliche Stellungnahme gebeten.

Zu 2.:
ln den Verkauf des Grundstückes ist das Bezirksamt nicht involviert.

Zu 3.:
Dem Bezirksamt sind keine Interessenten für das Grundstück bekannt.

Zu 4.:
Dem Bezirksamt sind keine Planungen zur weiteren Nutzung des Grundstückes bekannt. ln der planungsrechtlichen Stellungnahme an die BlmA vom 12.06.2017 wurde darauf hingewiesen, dass eine Bebauung des Grundstückes grundsätzlich entsprechend der nördlich vorhandenen Wohnbebauung auf den Grundstücken Siegfried-Berger-Straße 17-45 (ungerade) möglich ist. Wichtigste Voraussetzung dafür ist jedoch die Sicherung der öffentlich rechtlichen Erschließung des Grundstückes.

Schriftliche Anfrage - KA VIII/0224
 

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