Herrichtung des Straßenbelages in der Straße "Am Wiesenrain"

Treptow-Köpenick

Schriftliche Anfrage VIII/0999

  1. Befindet sich die mit "Privatweg" gekennzeichnete Straße, welche von der Sackgasse "Am Wiesenrain" (nähe S-Bahnhof Hirschgarten) abgeht, auf öffentlichem Straßenland?
    2. Welche Gründe sprachen dafür,
  • den Anfang der oben genannten Sackgasse auf einer Länge von ca. 20 Metern herzurichten?
  • die restlichen ca. 60 Meter im alten Zustand zu belassen?
  • Pflastersteine, wie auf einigen roten Berliner Radverkehrsanlagen zu nutzen?
  • nicht den üblichen Straßenbelag zu nutzen?

3. Wie viele Mittel wurden eingesetzt, um die ca. 20 Meter in der jetzigen Form herzurichten?
4. Aus welchem Titel und Kapitel des Bezirkshaushaltes beziehungsweise aus welchen anderen Finanzmitteln wurden diese finanziert?
5. Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass auf dem nicht hergerichteten Teil der Straße "Am Wiesenrain" eine verkehrssichere  Nutzung gewährleistet ist?

gestellt am 28.10.2019

von Uwe Doering

Das Bezirksamt antwortet am 12.11.2019

Befindet sich die mit "Privatweg" gekennzeichnete Straße, welche von der Sackgasse "Am Wiesenrain" (nähe S-Bahnhof Hirschgarten) abgeht, auf öffentlichem Straßenland?

Der von der Straße Am Wiesenrain abgehende Teil ist öffentliches Straßenland.

Welche Gründe sprachen dafür,

den Anfang der oben genannten Sackgasse auf einer Länge von ca. 20 Metern herzurichten?

die restlichen ca. 60 Meter im alten Zustand zu belassen?

Pflastersteine, wie auf einigen roten Berliner Radverkehrsanlagen zu nutzen?

nicht den üblichen Straßenbelag zu nutzen?

Auf Grund des Starkregenereignisses am 20.05.2019 gab es in ganz Berlin Überschwemmungen von Straßen und Grundstücken, sodass selbst vorhandene Regenwasserkanäle die Wassermassen, die in sehr kurzer Zeit gefallen sind, nicht sofort aufnehmen konnten. Die Straße Am Wiesenrain im Bereich der Nummern 33 A bis 36 und weitere hat ein natürliches Gefälle in Richtung Nr. 36. Auch vor der Instandsetzung der Fahrbahn im vorderen Abschnitt, allerdings nicht nur von 20 m, sondern von 45 m Länge, lief das Oberflächenwasser auf Grund des Längsgefälles der Fahrbahn in Richtung des Grundstücks Nr. 36. Leider gibt es für diesen
Teil der Straße Am Wiesenrain keine technische Lösung zur Ableitung des Oberflächenwassers, es muss vor Ort versickern.
Auf Grund neuerer Festlegungen des Senats für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist in Zukunft der Bau von Regenkanälen in Berlin i. d. R. nicht mehr vorgesehen. Es besteht das Ziel, dezentral zu entwässern, d. h. am Ort des Entstehens. Dem Straßenbaulastträger ist es auch nicht mehr möglich, sogenannte Sickerschachtanlagen zu bauen, um das Wasser zu sammeln und versickern zu lassen. Auch diese Anlagen sind aus Umweltschutzgründen nicht mehr genehmigungsfähig.
Die geringen Platzverhältnisse in der Straße Am Wiesenrain ermöglichen leider auch keine andere Alternative der Entwässerung, das heißt das Anlegen von sogenannten Versickerungsmulden. Die bautechnische Ausbildung gemäß den Vorschriften der Berliner Wasserbetriebe erfordert eine Mindestbreite von 2,50 Meter, die im Straßenraum dafür nicht zur Verfügung steht.
Das vor Ort eingesetzte Pflaster ist grau und nicht rot. Solle mit dem "üblichen" Straßenbelag Asphalt gemeint sein, wurde die Pflasterbauweise gewählt, um möglichst über das Fugenbild des Pflasters bereits eine Teilversickerung zu ermöglichen, welche bei Asphalt nicht gegeben wäre.

Wie viele Mittel wurden eingesetzt, um die ca. 20 Meter in der jetzigen Form herzurichten?

Aus welchem Titel und Kapitel des Bezirkshaushaltes beziehungsweise aus welchen anderen Finanzmitteln wurden diese finanziert?

Es wurden finanzielle Mittel in Höhe von 29.500,00 Euro eingesetzt.
Die Finanzierung erfolgte aus Kapitel 3800 Titel 52101 Unterhaltung öffentlichen Straßenlandes.

Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass auf dem nicht hergerichteten Teil der Straße "Am Wiesenrain" eine verkehrssichere  Nutzung gewährleistet ist?

Ja, das Bezirksamt ist der Auffassung, dass auch auf dem unbefestigten Teil eine verkehrssichere Nutzung des öffentlichen Straßenlandes möglich ist. Eine weitere Flächenversiegelung würde das Versickern des Oberflächenwassers nicht mehr gewährleisten.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0999