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Inkrafttreten einer Verordnung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart

Uwe Doering

Schriftliche Anfrage VIII/1339

  1. Wann ist die von der Bezirksverordnetenversammlung am 24.09.2020 beschlossene Verordnung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart der Wohnanlage Mahlsdorfer Straße 54 - 61 / Genovevastraße 2 in Kraft getreten bzw. wann wuirde die Verordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt Berlin verkündet?
  2. Wenn die Verordnung bisher nicht in Kraft getreten ist bzw. im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet wurde, frage ich, warum ist das bisher nicht geschehen?

gestellt am 19.11.2020

von Uwe Doering

Das Bezirksamt antwortet auf beide Fragen am 23.11.2020

Bei der Übersendung der Verordnung an die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung im November zur Veröffentlichung im GvBI. wurden Anmerkungen und Hinweise gegeben, die einer sofortigen Veröffentlichung entgegenstanden. Diese Hinweise und mögliche Konsequenzen werden aktuell rechtlich geprüft.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1339
 

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