Karl-Kunger-Straße 15

Uwe Doering
Treptow-Köpenick

Schriftliche Anfrage VIII/0526

  1. Wie lässt sich der Umstand erklären, dass auf meine Frage im Stadtentwicklungsausschuss am 27.06.2018, ob es in Sachen Nutzung "Vorkaufsrecht" für die Karl-Kunger-Straße 15 einen neuen Sachstand gibt, ich die lapidare Antwort erhalten habe, dass das Amt in der Prüfung ist, während einen Tag später das Amt den Mieterinnen und Mietern schriftlich mitteilt, dass der Antrag auf Erteilung eines Negativzeugnisses am 28.05.18 beim Bezirksamt gestellt wurde, der Kaufvertrag seit dem 05.06.2018 dem Bezirksamt vorliegt und in diesem Zusammenhang Kontakt mit "Dritten" aufgenommen wurde, um möglicherweise das Vorkaufrecht zu nutzen.
  2. Warum wurden diese Informationen den Bezirksverordneten in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses trotz Nachfrage vorenthalten?

gestellt am 29.06.2018

von Uwe Doering

Das Bezirksamt antwortet am 10.07.2018

  1. Die Antwort war möglicherweise etwas kurz gefasst, gab aber den aktuellen Stand zu diesem Zeitpunkt wieder. Die Prüfung lief und läuft noch. Einen neuen Zwischenstand gibt es aktuell, in dem eine landeseigene Wohnungsgesellschaftper Email ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt hat, in diesem Fall ggf. als Begünstigte bei einer Ausübung des Vorkaufsrechts durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick zur Verfügung zu stehen. Die Abwendungsvereinbarung wird kurzfristig an den Käufer zur Unterzeichnung versandt.
  2. Die Prüfung der Ausübung des Vorkaufsrechts lief und läuft in dem ganz normalen, Ihnen bekannten Verfahren ab, das immer durch die Einreichung des Antrags auf Negativzeugnis/Kaufvertrag ausgelöst wird, mit der Abfrage der Dritten einhergeht und bis heute nicht abgeschlossen ist. Insofern wurden auch keine Informationen vorenthalten. Die Email an die Mieterinnen fiel etwas umfassender aus, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass diese mit dem Verfahren vertraut sind.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0526