Konzeptverfahren für Fläche mit Garagenbebauung in der Radenzer Straße
Schriftliche Anfrage VIII/1503
- Kann das Bezirksamt bestätigen, dass für die Fläche mit Garagenbebauung gegenüber der Radenzer Straße 50, 52, 54 ein Konzeptverfahren der BIM (Berliner Immobilienmanagment GmbH) durchgeführt wird und an dieser Stelle der Bau von Wohnungen vorgesehen ist?
- Wie ist das Bezirksamt in diesem Verfahren eingebunden bzw. beteiligt?
- Was ist das Ziel des Konzeptverfahrens, wie ist der aktuelle Stand und wann soll das Verfahren abgeschlossen sein?
- Kann das Bezirksamt bestätigen, dass die in Rede stehende Fläche eigentlich als Ersatzfläche für wegfallende Kleingärten vorgesehen ist bzw. vorgesehen war und, wenn nicht, wo werden dann die entsprechenden Flächen frei gehalten?
- Wie ist in diesem Verfahren die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern vorgesehen bzw. sichergestellt?
- Wie wird in diesem Verfahren die BVV beteiligt?
- Ist für den Fall, dass an Stelle der Garagen der Bau von Wohnungen geplant ist, die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens vorgesehen?
gestellt am 23.06.2021
von Uwe Doering
Das Bezirksamt antwortet am 05.07.2021
Kann das Bezirksamt bestätigen, dass für die Fläche mit Garagenbebauung gegenüber der Radenzer Straße 50, 52, 54 ein Konzeptverfahren der BIM (Berliner Immobilienmanagment GmbH) durchgeführt wird und an dieser Stelle der Bau von Wohnungen vorgesehen ist?
Ja.
Wie ist das Bezirksamt in diesem Verfahren eingebunden bzw. beteiligt?
Das Bezirksamt wurde in die Erstellung des Exposés für das Konzeptverfahren eingebunden und hat zugearbeitet. Die Büros, welche sich am Konzeptverfahren beteiligen, stimmen ihre Entwürfe mit dem Bezirksamt ab. Nach Ablauf der Abgabefrist und Einreichung der Entwürfe werden diese durch das Bezirksamt nochmals auf ihre Zulässigkeit geprüft.
Was ist das Ziel des Konzeptverfahrens, wie ist der aktuelle Stand und wann soll das Verfahren abgeschlossen sein?
Ziel ist die Errichtung von bezahlbarem Wohnraum und einer sozialen Mischung. Die soziale Mischung wird in diesem Fall als das Zusammenbringen verschiedener Alters- und Bevölkerungsgruppen, sozialer Schichten und ethnischer Zugehörigkeiten verstanden. Die Durchmischung der Wohnbestände mit unterschiedlichen Zielgruppen stellt eine zentrale Voraussetzung für eine heterogene und nachhaltig funktionierende Wohnstruktur dar.
Konzepte, die neben den Angeboten zur sozialen Mischung zusätzlichen Wohnraum für Menschen mit seelischer Behinderung, Demenz oder Pflegebedürftigkeit berücksichtigen, erhalten weitere Punkte bei der Bewertung, abhängig von der Anzahl dieser Wohnungen.
Ein weiteres Ziel ist die Errichtung einer Kindertagesstätte mit bis zu 100 Plätzen.
Derzeit erarbeiten die am Konzeptverfahren teilnehmenden Büros ihre Entwürfe.
Aktuell ist das Ende der Angebotsfrist im September 2021 terminiert. Die dann folgende Jurysitzung, in der ein Entwurf ausgewählt werden soll, ist derzeit im November 2021 angesetzt.
Kann das Bezirksamt bestätigen, dass die in Rede stehende Fläche eigentlich als Ersatzfläche für wegfallende Kleingärten vorgesehen ist bzw. vorgesehen war und, wenn nicht, wo werden dann die entsprechenden Flächen frei gehalten?
In der Vergangenheit wurde das Grundstück auf eine Eignung zur Neuanlage einer Kleingartenanlage geprüft. Im Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass das Grundstück in der Trinkwasserschutzzone III des Wasserschutzgebietes Johannisthal liegt. Gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 7 der WasserschutzgebietsVO Johannisthal ist die Neuanlage oder Erweiterung von Kleingärten in der Trinkwasserschutzzone III A verboten. Das Grundstück ist daher nicht für die Neuerrichtung einer Kleingartenanlage geeignet.
Flächen für Kleingartenersatz bereitzustellen, ist eine gesamtstädtische Aufgabe. Daher setzt sich der Kleingartenentwicklungsplan KEP 2030 auch mit diesem Thema auseinander. Im Bezirk Treptow-Köpenick werden außerdem Flächen, die sich für Kleingartenersatz eignen und soweit sie für das Land Berlin verfügbar sind, durch das Straßen- und Grünflächenamt dafür vorgesehen.
Wie ist in diesem Verfahren die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern vorgesehen bzw. sichergestellt?
Bei Grundstücken in besonders herausragender Lage oder von besonderem öffentlichen Interesse führt die BIM vor der Durchführung der Konzeptverfahren Workshops zur Ideenfindung mit der Stadtgesellschaft und den zuständigen Senatsverwaltungen durch. Beim gegenständlichen Konzeptverfahren war dies nicht der Fall.
Wie wird in diesem Verfahren die BVV beteiligt?
Die BVV ist am gegenständlichen Verfahren nicht beteiligt. Die Grundstücke gehören nicht dem Bezirk, die Federführung hat die BIM. Das Bezirksamt ist an dem Prozess beteiligt und kann regelmäßig dem zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen berichten.
Ist für den Fall, dass an Stelle der Garagen der Bau von Wohnungen geplant ist, die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens vorgesehen?
Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist nicht vorgesehen. Es herrscht Baurecht nach § 34 BauGB.

