Kulturprojekt Wagendorf Lohmühle

Treptow-Köpenick

Schriftliche Anfrage VIII/1091

  1. Kann das Bezirksamt bestätigen, dass es Verkaufsabsichten oder Bebauungsabsichten für das landeseigene Flurstück gibt bzw. gab, auf dem das Kulturprojekt Wagendorf Lohmühle angesiedelt ist?
  2. Wenn ja, wie ist der Stand des Verfahrens und wurden die Vertreterinnen und Vertreter des Wagendorfes über diesen Vorgang informiert?
  3. Was ist für die zukünftige Nutzung des betreffenden Flurstücks vorgesehen?
  4. Welche Verträge bestehen mit dem Wagendorf zur Nutzung des landeseigenen Flurstücks und welche Laufzeiten haben diese Verträge?
  5. Hat das Bezirksamt die Absicht, das Kulturprojekt Wagendorf Lohmühle mit seinem Trägerverein KulturBanausen e. V. weiterhin vertraglich im Bezirk abzusichern?

gestellt am 28.01.2020

von Uwe Doering

Das Bezirksamt antwortet am 24.02.2020

Kann das Bezirksamt bestätigen, dass es Verkaufsabsichten oder Bebauungsabsichten für das landeseigene Flurstück gibt bzw. gab, auf dem das Kulturprojekt Wagendorf Lohmühle angesiedelt ist?

Wenn ja, wie ist der Stand des Verfahrens und wurden die Vertreterinnen und Vertreter des Wagendorfes über diesen Vorgang informiert?

Aktuell bestehen keine Verkaufsabsichten für das landeseigene Flurstück, auf dem das Kulturprojekt Wagendorf Lohmühle angesiedelt ist. Das Flurstück ist Bestandteil des Bebauungsplans XV-62, welcher auf dieser Fläche Wohnungsbau vorsieht, es gibt jedoch noch keine konkreten Planungen hinsichtlich Umsetzung des Bebauungsplanes.

Was ist für die zukünftige Nutzung des betreffenden Flurstücks vorgesehen?

Entsprechend Bebauungsplan soll auf dem Flurstück zum einen Wohnungsbau realisiert werden, zum anderen sind Flächen für die grüne und soziale Infrastruktur vorgesehen.

Welche Verträge bestehen mit dem Wagendorf zur Nutzung des landeseigenen Flurstücks und welche Laufzeiten haben diese Verträge?

Mit dem KulturBanausen e.V. besteht ein Nutzungsvertrag für die Nutzung einer Teilfläche des landeseigenen Flurstücks 110500/101/36. Die Vertragslaufzeit ist datiert auf den 30.6.2021.

Weiterhin besteht ein Verwaltervertrag zwischen dem Land Berlin und dem KulturBanausen e.V., der dem Verein die treuhänderische Verwaltung zur Bewirtschaftung des Grundstücks überträgt. Die Laufzeit ist analog zum Nutzungsvertrag der 30.6.2021.

Hat das Bezirksamt die Absicht, das Kulturprojekt Wagendorf Lohmühle mit seinem Trägerverein KulturBanausen e. V. weiterhin vertraglich im Bezirk abzusichern?

Nach derzeitigem Stand ist eine Verlängerung des Nutzungsvertrages für das Kulturprojekt Wagendorf Lohmühle bis zum 31.12.2025 möglich.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1091