Lauben in privaten Gärten
Schriftliche Anfrage VIII/0991
- Was ist zu beachten, wenn in privaten Gärten eine Laube errichtet werden soll?
- Wie groß darf eine Gartenlaube außerhalb von Kleingärten gebaut werden?
- Unter welchen Voraussetzungen darf gegebenenfalls größer gebaut werden als vorgeschrieben?
gestellt am 17.10.2019
von Petra Reichardt
Das Bezirksamt antwortet am 24.10.2019
Was ist zu beachten, wenn in privaten Gärten eine Laube errichtet werden soll?
Es ist das öffentliche Baurecht zu beachten.
Wie groß darf eine Gartenlaube außerhalb von Kleingärten gebaut werden?
Unter welchen Voraussetzungen darf gegebenenfalls größer gebaut werden als vorgeschrieben?
Diese Fragen lassen sich nicht allgemein beantworten. Das Baurecht hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Das öffentliche Baurecht ist grundstücksgenau.
Im unbeplanten Innenbereich muss sich auch eine Laube nach den Kriterien, die in § 34 BauGB genannt sind, in die nähere Umgebung einfügen.
Liegt das Grundstück hingegen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, können Regelungen zur Zulässigkeil von Nebenanlagen darin enthalten sein.
Konkrete Fragen werden gern im Rahmen der Bürgersprechstunden des Fachbereichs Stadtplanung beantwortet.
Für eine rechtsverbindliche Aussage ist ein Antrag auf Vorbescheid oder ein Antrag auf Baugenehmigung beim Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht zu stellen.

