Lokal "Brunnenstübchen" im Allende II
Schriftliche Anfrage
Drucksache Nr. IX/1135 vom 21.01.2026 des Bezirksverordneten Uwe Doering – Die Linke.
Ich frage das Bezirksamt:
Plant das Amt eine Umgestaltung der Grünflächen im Allende II und, wenn ja, was ist geplant und wie werden bei den Planungen die Anwohnenden einbezogen?
Inwieweit ist das Lokal "Brunnenstübchen" von den Planungen betroffen bzw. wird der Eigentümer in die Planungen einbezogen und wird auch zukünftig vom zuständigen Amt das Lokal "Brunnenstübchen" auf der Grünfläche im Allende II geduldet?
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Zu 1.
Das Straßen- und Grünflächenamts (SGA) hat bereits im Jahr 2021 Mittel für die Planung und Ausführung einer Umgestaltung im Rahmen der Investitionsplanung angemeldet. Bislang wurden die erforderlichen Finanzmittel jedoch nicht bereitgestellt. Sobald die entsprechenden Haushaltsmittel sowie ausreichende personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen, kann mit der erforderlichen Ausschreibung von Planungsleistungen begonnen werden.
Zur Beantragung der Finanzmittel hat das SGA eine Konzeptskizze erarbeitet. Diese sieht vor, die Aufenthaltsqualität im Bereich der stärker strauchbestandenen Grünflächen durch verschiedene Maßnahmen zu erhöhen, u.a. durch Auslichtung der Strauch- und Gehölzflächen, durch Pflanzung zusätzlicher Bäume, durch Schaffung neuer Sitzgelegenheiten. Die befestigten Flächen rund um das Brunnenstübchen und die Zierbrunnenanlage sollen durch den Einbau einer wassergebundenen Wegedecke überarbeitet werden, insbesondere, um die Problematik des Wurzeldrucks der Bäume zu entschärfen. Darüber wird die Entwässerungssituation geprüft und gegebenenfalls erneuert.
Im Bereich der Grünfläche mit dichtem, waldartigem Baumbestand ist der Neubau eines Sitzplatzes mit angemessener Ausstattung geplant, um die Aufenthaltsqualität weiter zu steigern.
Zu 2.
Dem Brunnenstübchen kommt sozialräumlich eine hohe Bedeutung für das Quartier Allende II zu, da es der einzige Treffpunkt, Versorger und Ort nachbarschaftlicher Kommunikation im Wohngebiet ist. Daher sollte der Erhalt dringend angestrebt werden, wobei weitere Abstimmungen erforderlich sind. Der aktuelle Betreiber ist grundsätzlich über die Planungsabsichten informiert.
Das Brunnenstübchen ist seit dem Jahr 2000 am Standort ansässig und etabliert. Der bestehende Nutzungsvertrag muss jedoch für die laufende Nutzung neu aufgesetzt und angepasst werden, da die tatsächliche Nutzung vor Ort nicht den ursprünglichen Vereinbarungen entspricht. Die Abstimmungen zwischen den Ämtern dauern an.

