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Marienhain, Baustellenampel in der Wendenschloßstraße

Uwe Doering

Schriftliche Anfrage VIII/1317

  1. Kann das Bezirksamt bestätigen, dass in der Wendenschloßstraße, Höhe Marienhain, eine temporäre Baustellenampel eingerichtet wird und, wenn ja, bis wann soll diese eingerichtet werden?
  2. Welche Folgen wird die Ampel für den Verkehr haben, hier insbesondere für die Straßenbahnlinie 62?
  3. Ist geprüft worden, ob wasserseitig mit Schiffen der An- und Abtransport von Baumaterialien und Bauschutt erfolgen kann? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht?

gestellt am 16.10.2020

von Uwe Doering

Das Bezirksamt antwortet am 27.10.2020

Kann das Bezirksamt bestätigen, dass in der Wendenschloßstraße, Höhe Marienhain, eine temporäre Baustellenampel eingerichtet wird und, wenn ja, bis wann soll diese eingerichtet werden?

Nein, das Bezirksamt hat dazu noch keine Sachinformation.

Welche Folgen wird die Ampel für den Verkehr haben, hier insbesondere für die Straßenbahnlinie 62?

siehe zu 1.)

Ist geprüft worden, ob wasserseitig mit Schiffen der An- und Abtransport von Baumaterialien und Bauschutt erfolgen kann? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht?

Das Bezirksamt hat öffentlich-rechtlich keinen Einfluss darauf, wie ein Privater die nötigen Baustellenbelieferungen und Bauentsorgungstransporte für seine Baumaßnahmen bzw. sein Grundstück organisiert.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1317

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