Maßnahmen gegen Zweckentfremdung und für bezahlbaren Wohnraum

Treptow-Köpenick

Schriftliche Anfrage VIII/1105

Aufgrund der ausführlichen Antwort zur Schriftlichen Anfrage VIII/1093 stelle ich folgende Nachfragen:

  1. Wie viele Meldungen über Verstöße gegen das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum hat das Bezirksamt seit 2016 jährlich, von wem oder welcher Stelle und wegen welcher Sachverhalte erhalten?
  2. Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich jeweils ergriffen, wie wurde die Wirksamkeit der Maßnahmen kontrolliert und wie viele Maßnahmen waren im Sinne des Gesetzes erfolgreich?
  3. Wann und wie wurden jeweils die die Meldung abgebenden Personen oder Stellen über den Stand des Verfahrens bzw. das Ergebnis informiert?
  4. Wie viele Verstöße gegen das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum hat das Bezirksamt seit 2016 durch eigene Initiative festgestellt, um welche Sachverhalte handelte es sich im Einzelnen und welche Maßnahmen wurden jeweils ergriffen?
  5. Wie viele aller Maßnahmen betrachtet das Bezirksamt jeweils im Sinne des Gesetzes als erfolgreich?
    5.1    Welche Maßnahmen betrachtet das Bezirksamt jeweils nicht als erfolgreich, mit welcher Begründung?
    5.2    Welche Konsequenzen hat das Bezirksamt aus nicht erfolgreichen Maßnahmen gezogen?
  6. Hat das Bezirksamt genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um wirksame Kontrollen und Maßnahmen im Sinne des Gesetzes durchzuführen?
  7. Wie viele Mitarbeitende würden benötigt, um die Einhaltung des Gesetzes und die Umsetzung der Maßnahmen wirksam zu garantieren?
  8. Was hat das Bezirksamt seit 2016 im Einzelnen unternommen, um diesen Personalmangel gegebenenfalls zu beheben?
    8.1.  Wie viele Ausschreibungen haben diesbezüglich stattgefunden, wie viele Bewerbungen gab es gegebenenfalls jeweils, wie viele Bewerbungsgespräche wurden geführt, wie viele Personen eingestellt?
    8.2.  Wann und wie hat sich das Bezirksamt mit diesem Problem an den Senat gewandt und welche Antwort hat das Bezirksamt jeweils erhalten?
    8.3.  Welche sonstigen Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, um mehr Personal für eine wirksame Durchsetzung des Gesetzes bereitzustellen?
  9. Welche Veränderungen plant das Bezirksamt bis 2021, um das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum wirksam durchzusetzen?
  10. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um dem steigenden Mangel an bezahlbarem Wohnraum entgegenzutreten, abgesehen von Neubau?
  11. Welcher Handlungsablauf (inklusive welcher Zeithorizonte) ergibt sich im Bezirksamt, wenn eine Meldung über einen Verstoß gegen das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum eingeht?

gestellt am 12.02.20202

von Uwe Doering

Das Bezirksamt antwortet am 11.03.2020

Wie viele Meldungen über Verstöße gegen das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum hat das Bezirksamt seit 2016 jährlich, von wem oder welcher Stelle und wegen welcher Sachverhalte erhalten?

Meldungen über Verstöße gegen das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum seit 2016 wurden vom Fachbereich Wehnen/Zweckentfremdung nicht statistisch erfasst. Es wird festgestellt, dass Hinweise hauptsächlich von Bürgerinnen und Bürgern und von Bezirksverordneten eingehen.
Aus der Bevölkerung werden vermehrt Sachverhalte zur Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen und zur vorübergehenden Unterbringung von Bauarbeitern in Wohnungen gemeldet.
Von Bezirksverordneten erhält der Fachbereich vermehrt Hinweise zum Leerstand.

Seit 2016 wurden insgesamt 576 Amtsermittlungsverfahren eingeleitet. Nach Jahren aufgeschlüsselt ergibt sich folgende Übersicht:

  • 2016 ..... 250 Verfahren
  • 2017 .........84 Verfahren
  • 2018 .........93 Verfahren
  • 2019 .......149 Verfahren

Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich jeweils ergriffen, wie wurde die Wirksamkeit der Maßnahmen kontrolliert und wie viele Maßnahmen waren im Sinne des Gesetzes erfolgreich?

Alle genannten Hinweise wurden geprüft. Gegebenenfalls wurden Amtsermittlungsverfahren eingeleitet. Das Ergebnis der Ermittlungen entscheidet über die Einleitung weiterer Maßnahmen.

Im Antragsverfahren (z.B. nach Anhörung) wird die Genehmigungsfähigkeit im Einzelfall geprüft.

Bei Feststellung einer nicht genehmigten Zweckentfremdung wird die Wiederzuführung der Wohnung zu Wohnungszwecken betrieben.

Wenn kein Verstoß vorliegt, wird das Verfahren eingestellt.

Erfolgreich waren alle Verfahren, in denen die Wiederzuführung der Wohnung erreicht werden konnte.

Wann und wie wurden jeweils die die Meldung abgebenden Personen oder Stellen über den Stand des Verfahrens bzw. das Ergebnis informiert?

Nach Eingang erhält die Hinweisgeberin/der Hinweisgeber eine Bestätigung. Über das Ergebnis der Prüfung wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht informiert.

Wie viele Verstöße gegen das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum hat das Bezirksamt seit 2016 durch eigene Initiative festgestellt, um welche Sachverhalte handelte es sich im Einzelnen und welche Maßnahmen wurden jeweils ergriffen?

Es wird keine Statistik geführt, welche Verfahren durch eigene Initiative des Bezirksamtes eingeleitet wurden.

Wie viele aller Maßnahmen betrachtet das Bezirksamt jeweils im Sinne des Gesetzes als erfolgreich?

Als erfolgreich können 435 Fälle gewertet werden. Hier konnte Wohnraum der dauerhaften Wohnnutzung wieder zugeführt werden.

Welche Maßnahmen betrachtet das Bezirksamt jeweils nicht als erfolgreich, mit welcher Begründung?

Die anzuwendenden Maßnahmen unterliegen immer einer Einzelfallüberprüfung und werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften festgelegt und umgesetzt. Eine Nicht-Erfolgs-Statistik wird nicht geführt.

Welche Konsequenzen hat das Bezirksamt aus nicht erfolgreichen Maßnahmen gezogen?

Sofern eingeleitete Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg bringen, wird Ober weitere Maßnahmen entschieden. Bei nicht erfolgreichen Maßnahmen (z. B. im Wiederholungsfall) werden Folgeverfahren eingeleitet.

Hat das Bezirksamt genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um wirksame Kontrollen und Maßnahmen im Sinne des Gesetzes durchzuführen?

Wie viele Mitarbeitende würden benötigt, um die Einhaltung des Gesetzes und die Umsetzung der Maßnahmen wirksam zu garantieren?

Wie viele Ausschreibungen haben diesbezüglich stattgefunden, wie viele Bewerbungen gab es gegebenenfalls jeweils, wie viele Bewerbungsgespräche wurden geführt, wie viele Personen eingestellt?

Wann und wie hat sich das Bezirksamt mit diesem Problem an den Senat gewandt und welche Antwort hat das Bezirksamt jeweils erhalten?

Welche sonstigen Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, um mehr Personal für eine wirksame Durchsetzung des Gesetzes bereitzustellen?

Im Bezirksamt sind drei Mitarbeiterinnen für die Umsetzung des Gesetzes Ober das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum eingesetzt. Es wird aus fachlicher Sicht eingeschätzt, dass das eingesetzte Personal ausreichend ist, um wirksame Kontrollen und Maßnahmen in einem angemessenen Rahmen durchzuführen.

Welche Veränderungen plant das Bezirksamt bis 2021, um das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum wirksam durchzusetzen?

Es sind keine grundsätzlichen Veränderungen geplant.
Die regelmäßigen Erfahrungsaustausche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Zweckentfremdung mit anderen Bezirken werden fortgeführt. Entsprechende Rechtsprechungen werden ausgewertet und bei der Umsetzung selbstverständlich berücksichtigt.

Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um dem steigenden Mangel an bezahlbarem Wohnraum entgegenzutreten, abgesehen von Neubau?

Das Bezirksamt kann nur auf der Grundlage bestehender Gesetze handeln. Diverse Regelungen wie z.B. die Kappungsgrenzenverordnung, die Kündigungsschutzverordnung und die Mietenbegrenzungsverordnung müssen in jedem Fall privatrechtlich umgesetzt werden. Zur Unterstützung der Mieterinnen und Mieter wurde eine kostenlose Mieterberatung zur Verfügung gestellt.

Der öffentlich geförderte Wohnungsbau wird vom Bezirksamt überwacht. Hier erfolgen genaue Kontrollen zum Leerstand, aber auch zur Überlassung der Wohnungen an Berechtigte. Freianzeigen und Überlassungen sind mitteilungspflichtig.

Die neuen Regelungen des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (MietenWoG Bin) sollen ebenfalls die Preisentwicklung auf dem freien Wohnungsmarkt bremsen.

Der Wohnungsmangel muss wirksam vor allem durch Wohnungsneubau bekämpft werden. Um das Angebot von preiswertem Wohnraum zu erhöhen, wird die Errichtung von Wohnraum mit öffentlichen Mitteln vom Land Berlin gefördert.

Welcher Handlungsablauf (inklusive welcher Zeithorizonte) ergibt sich im Bezirksamt, wenn eine Meldung über einen Verstoß gegen das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum eingeht?

Alle eingehenden Hinweise werden erfasst und geprüft. Hierzu kann kein allgemeiner Handlungsablauf angegeben werden, weil die Vergehensweise vom konkreten Einzelfall abhängig ist.

Mit großem Aufwand müssen - häufig auch vor Ort- die tatsächlich betroffenen Wohnungen ermittelt werden, da in den Hinweisen mitunter falsche Hausnummern angegeben werden, die konkrete Lage einer Wohnung nicht mitgeteilt wird oder nach Eigentümerinnen und Eigentümern/Verwalterinnen und Verwaltern recherchiert werden muss. Dann können die Verfügungsberechtigten angehört werden und erst nach Auswertung der Stellungnahmen wird über die weitere Vergehensweise entschieden.

Ein allgemeiner Zeitrahmen kann nicht angegeben werden. Es gibt Hinweise, die innerhalb eines Tages geklärt werden. Andere Vorgänge bedürfen einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1105